
Lebt ein Kind bei seiner Mutter oder seinem Vater und der andere Elternteil ist nicht bereit oder in der Lage, für seine Tochter oder seinen Sohn finanziell zu sorgen, dann springt der Staat ein und zahlt einen sogenannten Unterhaltsvorschuss. Die Stadt Wiesbaden ist 2025 jeden Monat in etwa 3600 Fällen in Vorleistung getreten, damit die Kinder finanziell sicher sind. Weil aber viele Elternteile ihren Unterhaltsvorschuss nicht an die Stadt zurückzahlen, existieren offene Forderungen in Millionenhöhe. Wie hoch diese sind, weiß aber niemand, weil „digitale Schnittstellen“ fehlen. Das berichtet Ex-Sozialdezernentin Patricia Becher (SPD) dem Magistrat.
Becher antwortet damit auf eine Anfrage des Stadtverordneten Christian Bachmann (FWG) und teilt mit: „Die aktuell offene Sollstellung liegt in einem mittleren zweistelligen Millionenbereich, kann aber aufgrund aktuell fehlender digitaler Schnittstellen nicht valide benannt werden.“ Weiter führt Becher aus, dass eine Abrechnung der städtischen Rückforderungen grundsätzlich monatlich mit dem Regierungspräsidium Kassel erfolge und anteilig jeweils zu 30 Prozent durch die Stadt und 70 Prozent durch Bund und Land geregelt sei. Sollte der genannte mittlere zweistellige Millionenbetrag etwa 50 Millionen Euro ausmachen, betrüge der Wiesbadener 30-Prozent-Anteil an den offenen Forderungen daher etwas weniger als 17 Millionen Euro.
„Jeder Fall ist individuell zu betrachten“
Für Bachmann ist das ein unhaltbarer Zustand: „Es ist einfach erschreckend, dass wir Forderungen nicht bewerten können. Das ist Steuergeld, mit dem der Staat für säumige Unterhaltszahler einspringt.“ Der FWG-Stadtverordnete hält es zudem für fahrlässig, dass die Stadt nicht wisse, welchen Betrag sie gegenüber Bund und Land abrechnen müsse.
Fest steht, dass die Stadt lediglich einen Teil des ausstehenden Geldes zurückerhalten wird. „Nicht alle Fälle sind im Klageverfahren“, schreibt Becher weiter und ergänzt: „Es gibt diverse Gründe, warum eine Rückzahlung der Unterhaltsvorschussleistungen nicht erfolgen kann.“ So sei nicht jeder zahlungspflichtige Elternteil finanziell dazu in der Lage. Es lasse sich allerdings auch nicht klar definieren, welche Zahlungen „uneinbringlich“ seien, denn es spielten immer auch die Lebensverhältnisse der betroffenen Person eine Rolle. „Jeder Fall ist individuell zu betrachten“, steht für die Ex-Sozialdezernentin fest.
Allerdings weiß die Stadt derzeit nicht einmal, ob und in wie vielen Fällen ausstehende Zahlungen eingeklagt werden oder als uneinbringlich gelten. „Eine solche Erhebung ist mit der dem Fachbereich zur Verfügung stehenden Software nicht möglich“, führt Becher weiter aus. Sie erläutert, dass die „Anmahnung“ aber in jedem Fall erfolge, indem der säumige Elternteil in Verzug gesetzt werde.
Neue Software soll Anfang 2027 einsatzbereit sein
Das macht Bachmann fassungslos. „Die Stadt muss ein korrektes Forderungsmanagement installieren, um den entsprechenden Druck gegenüber Menschen aufzubauen, die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen“, fordert er und ergänzt: „Es kann nicht sein, dass die Stadt für Menschen einspringt, denen es offenbar an Verantwortungsbewusstsein fehlt.“
Nach Auskunft der kommissarischen Leiterin des Amtes für soziale Arbeit, Heike Richter, wird derzeit an einer IT-Lösung gearbeitet. Laut Richter soll eine neue Software aufgesetzt werden, die die verschiedenen Zahlungsströme zusammenführt. Dann sei es möglich, die Summen zu nennen. Die Amtsleiterin geht davon aus, dass die neue Software zu Beginn des nächsten Jahres einsatzbereit ist.
Im Gespräch mit der F.A.Z wies sie allerdings darauf hin, dass die meisten Unterhaltspflichtigen gar nicht in der Lage seien, den Unterhaltsvorschuss zurückzuzahlen. Bachmann will jedoch genau wissen, um welche Summen es geht und wie das Steuergeld in Millionenhöhe von der Stadt eingetrieben werden kann. Er kündigt an, während der nächsten Stadtverordnetenversammlung am 30. September einen entsprechenden Antrag zu stellen.
