
Das Wiener Landesgericht hat einen früheren syrischen General und einen hohen Sicherheitsbeamten des gestürzten Assad-Regimes zu je acht Jahren Haft verurteilt. Der Schöffensenat sah es als erwiesen an, dass die beiden Angeklagten für schwere Misshandlungen und sexuelle Übergriffe verantwortlich sind, die zwischen 2011 und 2013 in einem Gefängnis im syrischen Raqqa begangen worden waren.
Khaled Al H., der frühere Leiter der Abteilung 335 des syrischen Geheimdienstes, und der frühere Chef der Kriminalpolizei von Raqqa, Moussab Abou R., hatten sich während des syrischen Bürgerkriegs als Asylbewerber nach Europa abgesetzt. Al H. versuchte zunächst, in Frankreich unterzukommen, und wurde 2015 auf Betreiben des israelischen Mossad in der geheimen Operation „White Milk“ nach Österreich gebracht, da sich Israel offenbar Informationen von dem früheren General erhoffte.
„Alles zugerechnet, was in diesem Haus an Gewalt passierte“
Später wurden zahlreiche Vorwürfe gegen Al H. bekannt. Die österreichischen Behörden nahmen aufgrund des auch in Deutschland geltenden Weltrechtsprinzips die Ermittlungen auf. Insgesamt legte die Staatsanwaltschaft den beiden Männern Taten gegen 21 syrische Zivilisten zur Last, die in dem Gefängnis in Raqqa misshandelt und gefoltert worden sein sollen. Zahlreiche Opfer sagten an den 13 Verhandlungstagen als Zeugen aus.
Die beiden Angeklagten versuchten, sich als kleine Rädchen im Machtapparat des 2024 gestürzten Assad-Regimes darzustellen. Doch die Richter gingen in ihrer Urteilsbegründung von „staatlich organisierter, systematischer Folter“ aus, für die beide Mitverantwortung trügen. Khaled Al H. habe in mindestens einem Fall selbst Gewalt angewandt, der Mitangeklagte R. in mehreren Fällen. Ziel sei es gewesen, die Zivilisten von weiteren Demonstrationen gegen das Regime abzuhalten, führte der Vorsitzende Richter laut der Nachrichtenagentur APA aus. Die Opfer seien erniedrigt worden, einige mit schwerwiegenden Folgen.
„Alles, was in diesem Haus an Gewalt passiert ist, haben wir Ihnen zugerechnet“, sagte der Richter demnach zu Al H. Er sei als Leiter des Geheimdienstes für Vorgänge in seinem Bereich verantwortlich gewesen. „Er hätte diverse Maßnahmen ergreifen können, um die Situation der Häftlinge zu verbessern“, wurde der Richter zitiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
