Die Stimme am Telefon klingt aufgekratzt. Übermorgen schon geht es wieder los. Irland diesmal. Dublin, Galloway, Cork, die Cliffs of Moher, der Ring of Kerry. „Und noch diverse Stopps am Weg. Ich freue mich wahnsinnig.“ Viel Zeit zu erzählen hat Gerda an diesem Nachmittag eigentlich gar nicht. Sie steckt mitten in Reisevorbereitungen.
Aber dann sprudelt es aus der 75 Jahre alten Elmshornerin nur so heraus. Wie toll es war in der Mongolei und in Äthiopien, an den Wasserfällen von Iguazú und auf Feuerland. Oder in Uganda, bei den Berggorillas. „Stellen Sie sich vor, da haben die für uns Sänften gebaut und uns in den Urwald hineingetragen. Wir waren nur vier oder fünf Meter von den Tieren weg!“ Auch in die hoch in den peruanischen Anden gelegene Inka-Stadt Machu Picchu ist sie so schon gelangt. „Auf den schmalen Wegen dort muss man schon Vertrauen haben können in die Träger.“
Gerda, die ihren vollen Namen aus Sicherheitsgründen lieber nicht öffentlich machen möchte, sitzt seit einem Unfall vor fast 30 Jahren im Rollstuhl. Kreuzfahrten waren das Erste, was sie sich mit Handicap zutraute. Das mit dem Ausschiffen zu Landausflügen klappte sogar besser als erwartet. Aber bald waren der Bürokauffrau, die immer gern unterwegs war, die nur kurzen Einblicke bei solchen Tagesausflügen nicht mehr genug. „Mit der Zeit wird man ja auch mutiger. Es geht viel mehr, als man denkt“, erzählt sie. Inzwischen war sie mehr als 30 Mal mit dem Spezialveranstalter Grabo-tours auf Reisen. Der bringt Rollstuhlfahrer schon seit 40 Jahren auch zu exotischen Zielen und hilft ihnen dort, Hürden zu überwinden.
Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Eine ganze Reihe von Veranstaltern und Reisebüros hat sich darauf eingestellt, dass Menschen mit eingeschränkter Mobilität, Sehbehinderungen, aber auch anderen Beeinträchtigungen wie Lernschwierigkeiten und selbst Pflegebedürftige sich genau wie alle anderen dann und wann eine Auszeit vom Alltag wünschen. Laut dem Bundesteilhabegesetz haben sie Anspruch auf Teilhabe am gesellschaftlichen Leben. Das schließt Freizeit und Erholung ausdrücklich ein – und das nicht nur mit Angehörigen am See unweit der heimischen Haustür oder in einem Pflegehotel. Websites wie reisemaulwurf.de oder barrierefreier-tourismus.info liefern hilfreiches Wissen und – leider nicht ganz aktuelle – Kontakte zu Spezialanbietern. Manche auf der Liste haben die Arbeit längst eingestellt, andere wie Quertour sind hinzugekommen.

Inklusion werde bereits in vielen Ländern gesellschaftlich gelebt, nicht nur mit barrierefreien Unterkünften und Zugängen zu Museen und Sehenswürdigkeiten, sagt Jutta Grabowski von Grabo Tours. „Auch die Toleranz der anderen Urlaubsgäste ist größer geworden. Gleichzeitig haben sich die Transportbedingungen in die Zielländer allerdings verschlechtert“, stellt sie fest.
Weltweit gibt es gültige Standards
Dass eine Reisende jüngst am Checkin-Schalter unterschreiben musste, während des Flugs nicht die Toilette aufzusuchen, und einer anderen die Mitnahme komplett verweigert wurde, seien zum Glück Ausnahmen. In Anlehnung an die Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen hat die Internationale Luftverkehrsvereinigung IATA nicht umsonst weltweit gültige Standards für barrierefreies Reisen entwickelt. Sogar die Mitnahme von Lithium-Ionen-Akkus für Elektrorollstühle ist geregelt. Vor allem Airlines aus dem arabischen Raum händigten allerdings an Passagiere mit besonderen Bedürfnissen umfangreiche Fragebögen aus, die von Ärzten ausgefüllt und unterschrieben werden müssten.
Lediglich auf innerdeutschen Flügen von Lufthansa und Eurowings müssen Begleitpersonen ausschließlich Steuern und Gebühren entrichten. Auf Auslandsreisen böten Fluggesellschaften Begleitpersonen von Reisenden mit einem „B“ im Schwerbehindertenausweis generell keinerlei Vergünstigungen oder gar kostenfreie Tickets mehr an, bedauert Grabowski. Ähnlich sei es bei Kreuzfahrtunternehmen. Deren Personal dürfe zudem nun gehbehinderte Passagiere nicht mehr von Bord tragen.
Selbst Bahnreisende zahlen bei Fahrten im europäischen Ausland oft den vollen Preis, wie ein Blick auf www.evz.de, die deutschsprachige Internetseite des Europäischen Verbraucherzentrums, zeigt. In Schweden beispielsweise gibt es keinerlei Ermäßigungen. Frankreich erlaubt lediglich Assistenten blinder Reisender die kostenlose Mitfahrt. Ausnahme: Die Hochgeschwindigkeits-Kooperationen von Deutscher Bahn und SNCF nach Paris und Marseille. Hier gelten dieselben Konditionen wie im innerdeutschen Zugverkehr: Die Begleitperson zahlt nichts.
Der Aufwand geht ins Geld
Das, unter anderem, macht die Planung von Auslandsurlauben um einiges teurer. Wer auf Reisen Hilfe benötigt und nicht gerade eine Freundin oder Freund, Bruder oder Schwester hat, die ohnehin schon immer mal nach Tibet oder Trelleborg wollten, zahlt darüber hinaus auch die Kosten für Schiebehelfer, Träger oder Blindenführer vor Ort sowie für die aufwändige Organisation im Vorfeld, damit niemand außen vor bleibt. Längere Reisen innerhalb Europas gibt es deshalb bei Grabo Tours etwa ab 2500 Euro im Doppelzimmer. Für Fernreisen kann schon mal fast das Dreifache fällig werden.

Was viele nicht wissen: Die Eingliederungshilfe nach dem Bundesteilhabegesetz kann im Urlaub Zusatzkosten für die nötige Begleitung abfedern. Unter Umständen übernehmen auch die Pflegekassen einen Teil der Aufwendungen. Der Entlastungsbetrag von derzeit 131 Euro monatlich, mit dem Pflegebedürftige zu Hause ihre Helfer etwa für Spaziergänge, eine Begleitung zum Arzt oder einfach auch nur für etwas Gesellschaft entlohnen dürfen, kann auch im Urlaub verwendet werden. Da die Summe angespart und bis zum 30. Juni auf das Folgejahr übertragen werden darf, kommt da einiges zusammen. Das Geld wird allerdings nicht bar ausgezahlt. Voraussetzung ist eine Rechnung von anerkannten Dienstleistern. Ähnlich ist es mit der Verhinderungspflege in Höhe von aktuell maximal 3539 Euro im Jahr. Sie wird typischerweise verwendet, wenn pflegende Familienangehörige verhindert sind, weil sie mal Urlaub machen möchten. Das gilt aber auch bei gemeinsamen Ferien.
„Die meisten unserer Teilnehmer reisen allein. Zum Teil haben wir auch pflegende Angehörige dabei, die aber in der Zeit die Pflege abgeben, um sich zu erholen“, sagt Christin Steinbach. Sie arbeitet bei dem gemeinnützigen Veranstalter Urlaub und Pflege aus Nordrhein-Westfalen, der den Reisenden eine Betreuungsperson zur Seite stellt. Dafür können Pflegebedürftige den Entlastungsbetrag oder die Verhinderungspflege nutzen. „Das kann bis zu zwei Drittel der Reisekosten ausmachen“, sagt Michael Peters von Weitsprung Reisen aus Marburg über die bestehenden Hilfen. Es lohnt sich also, bei den Kassen entsprechende Anträge zu stellen und die Veranstalter, sofern sie das nicht ohnehin tun, um separate Nachweise für abrechenbare Dienstleistungen zu bitten.
Im Urlaub mindestens zwei Stunden raus aus dem Pflegebett
Um die Kosten im Rahmen zu halten, erhält Weitsprung Reisen für seine Freizeiten auch Unterstützung von der durch ihre Soziallotterie bekannten Förderorganisation Aktion Mensch. Urlaub & Pflege e.V. hat zusätzlich einen Förderverein gegründet, um Reisende finanziell zu entlasten. Auf seine Gruppen-Freizeiten auf die Ostfriesischen Inseln oder an die niederländische Küste nimmt der Veranstalter zum Teil auch Reisende mit dem höchsten Pflegegrad 5 mit. „Es gibt wenige Einschränkungen“, sagt Steinbach. Teilnehmer sollten mindestens ein bis zwei Stunden vom Pflegebett in einen Rollstuhl wechseln können, um von den Reisen zu profitieren. Bei psychischen Erkrankungen sei eine gewisse Stabilität Voraussetzung. „Viele kehren fitter nach Hause zurück, auch geistig“, so Steinbach, „weil sie mit ihren Betreuern mehr laufen, Gespräche führen und durch die neue Umgebung angeregt werden.“
Spontan und auf eigene Faust lassen sich viele Städte im In- und Ausland mit Hilfe von Fahrrad-Rikschas erkunden. Eine spezielle Rollstuhl-Rikscha gibt es jetzt in München, Konstanz bietet geführte Touren mit e-Scuddys an, die sich im Sitzen fahren lassen.
Schwierig wird es oft dann, wenn bei privat organisierten Überlandfahrten längere Distanzen überwunden werden sollen. Ein Wohnmobil, mit dem man zwischendurch auf einen Parkplatz fahren und sich ausruhen könnte, wäre ideal. Der Verein MS-Mobil aus Schleswig-Holstein hat allerdings die Vermietung Ende Juni eingestellt. Gründe dafür waren neben einem neuerlichen Großschaden die zuletzt stark gestiegenen Kraftstoffpreise. Sie hätten „die Vermietungslage drastisch verschlechtert“.

Auf die USA und Kanada als beliebtes Selbstfahrerziel auch für Menschen mit Mobilitätseinschränkungen hat sich Ahorn Reisen spezialisiert. Umgebaute Mietwagen mit Lenkhilfen und Handbediengeräten zu organisieren, sei kein Problem, sagt Camille Goldschmidt. Gerade die Nationalparks in Nordamerika seien zudem so gut ausgebaut, dass man die besten Aussichtspunkte direkt ansteuern könne. Vans, in die man einen Rollstuhl schieben kann, oder behindertengerechte Wohnmobile kann aber auch Ahorn nicht vermitteln. „Die Anbieter konnten uns nie eine bestimmte Breite der Fahrzeuge garantieren. Wenn man zwar ohne Schwierigkeiten einsteigen kann, aber dann nicht von der Küche zum Schlafplatz gelangt, ist niemandem geholfen.“ Da seien Rollstuhlfahrer mit gut erreichbaren Motels an der Strecke besser bedient.
Bei der Buchung von Unterkünften hat Jutta Grabowski jedoch in letzter Zeit eine paradoxe Entwicklung vermerkt. Einerseits gebe es viele Hotels mit barrierefreien Zimmern. Andererseits würden Reiseveranstalter keinerlei Bestätigung mehr verschicken, dass die angefragte Ausstattung bei Ankunft zur Verfügung stehe. Hintergrund ist womöglich die Furcht, dass Reisende einen Mangel geltend machen und ihre Kosten anteilig oder sogar komplett zurückverlangen könnten.
Ein weiteres Manko hat Sarah Süß notiert. Die gebürtige Schweizerin hat sich vor fast 25 Jahren mit dem Reisebüro Süße Reisen für Rollstuhlfahrer selbständig gemacht und bedient vom Erholungsurlaub auf den Kanaren über die Hochzeitsreise auf den Malediven bis zum Trainingslager der Rollstuhl-Rugby-Mannschaft eine große Bandbreite an Interessen. „Die meisten Hotels haben sich auf Gäste mit Mobilitätsbeschränkungen eingestellt. Es ist auch selten ein Problem, ein Pflegebett zu einem überschaubaren Mehrpreis von 200 oder 300 Euro pro Woche zu organisieren. Aber dass Rollstuhlfahrer Familie haben können und Kinder, die mit im Zimmer der Eltern übernachten, das scheint die Vorstellungskraft zu übersteigen.“ Die Auswahl von barrierefreien Unterkünften mit Platz für ein Zustellbett sei jedenfalls sehr gering.
Luft nach oben ist also noch vorhanden. Die nächste Zielmarke für beeinträchtigte Reisende ist der 5. Juni 2028. Dann soll der europäische Behindertenausweis in Kraft treten. Bei Aufenthalten bis zu drei Monaten in einem anderen EU-Land soll er zu den gleichen Sonderkonditionen berechtigen wie Menschen mit Behinderung, die dort ihren Wohnsitz haben.
