
Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat am Montag einen Gesetzentwurf zur Reform des Kindschaftsrechts vorgelegt. Geht es nach der Ministerin, erhalten Familiengerichte klarere Leitplanken, wie sie häusliche Gewalt in Sorgerechts- und Umgangsstreitigkeiten berücksichtigen sollen. Der Entwurf sieht vor, dass dabei nicht nur der Schutz vor Gewalt gegen das Kind eine Rolle spielt, sondern auch der Schutz vor miterlebter Gewalt.
Hubig will im Gesetz klarstellen, dass der Umgang eines Elternteils mit dem Kind ausgeschlossen werden kann, wenn es gegenüber dem anderen Elternteil gewalttätig war. Voraussetzung ist, dass nur so eine Gefahr für die körperliche Unversehrtheit des anderen Elternteils verhindert werden kann.
Bereits bisher berücksichtigen Familiengerichte häusliche Gewalt in Sorgerechtsstreitigkeiten. Die angestrebten Präzisierungen dürften es Gerichten aber leichter machen, gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern zu verwehren. Im Familienrecht wird vermutet, dass es dem Wohl des Kindes dient, wenn es Umgang mit beiden Eltern hat. Nach Hubigs Plänen soll diese Vermutung bei häuslicher Gewalt nicht mehr gelten.
Was steht sonst noch im Gesetzentwurf?
Der Entwurf beschäftigt sich zudem mit unverheirateten Eltern. Erkennen sie die Vaterschaft an, sollen sie ohne weitere Erklärung das gemeinsame Sorgerecht bekommen. Bisher müssen sie ihre Sorgeerklärungen zusätzlich zur Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen.
Hubig will zudem erstmals gesetzlich benennen, wie Kinder nach einer Trennung der Eltern betreut werden können. Ihr Gesetzentwurf unterscheidet zwischen drei Modellen: Beim „Residenzmodell“ betreut ein Elternteil das Kind entweder allein oder ganz überwiegend. Entscheiden sich Eltern für das „asymmetrische Wechselmodell“, kümmern sich beide zu einem erheblichen Teil – ein Elternteil aber mehr als das andere. Das „symmetrische Wechselmodell“ sieht eine paritätische Betreuung vor.
Im Gesetzentwurf wird keine Variante bevorzugt. Hubigs Pläne unterscheiden sich damit von Vorschlägen des früheren Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP), der das Wechsel- gegenüber dem Residenzmodell präferierte. Aufgrund der Uneinigkeit innerhalb der Ampelkoalition kam es in seiner Amtszeit nicht zu einer Reform des Familienrechts. Ob Hubig erfolgreicher ist, werden die anstehenden Beratungen im schwarz-roten Kabinett und im Bundestag zeigen.
