
Hessen hat in den ersten fünf Monaten des laufenden Jahres weniger ausreisepflichtige Personen abgeschoben als im Vergleichszeitraum 2025. Die Zahl sank nach den Angaben des Innenministers Roman Poseck (CDU) von insgesamt 886 auf 741. Im Vergleich zum Durchschnitt der Bundesländer falle der Rückgang aber deutlich geringer aus, so der Unionspolitiker.
Der Grund für die Entwicklung besteht nach seinen Angaben vor allem in der abnehmenden Zahl der Überstellungen gemäß der Dublin-III-Verordnung. Wenn Schutzsuchende einen Asylantrag in Deutschland stellen, prüft das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zunächst, ob sie bereits in einem anderen europäischen Staat registriert sind.
Wie das Dublin-Abkommen funktioniert
Stellt sich heraus, dass die antragstellende Person bereits in einem anderen Mitgliedstaat der EU registriert wurde, schickt das Bundesamt ein sogenanntes Übernahmeersuchen an die zuständige Stelle des Erstaufnahmestaates.
Im Fall der Zustimmung wird das Asylverfahren in Deutschland eingestellt. Im Idealfall reist der Antragsteller dann in den zuständigen Staat aus. Sonst muss er dorthin abgeschoben werden.
Weil inzwischen weniger Menschen nach Europa kommen, gibt es auch weniger Dublin-Fälle. Im Mai 2025 waren es in Hessen noch 767, ein Jahr später nur 218. Hinzu komme die Wirkung einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom November des vergangenen Jahres, erklärt Poseck.
Folgenschwere Entscheidung der Karlsruher Richter
Danach darf die Polizei Zimmer in Gemeinschaftsunterkünften und Wohnungen zum Zweck einer Abschiebung in der Regel nur mit einem richterlichen Durchsuchungsbeschluss betreten, wenn die Beamten sich nicht sicher sind, ob die gesuchte Person anwesend ist. Diese Entscheidung erschwere Abschiebungen, so Poseck.
Die Entwicklung spiegele also keineswegs nachlassende Konsequenz wider. Dies zeige auch die steigende Erfolgsquote bei den Abschiebungen. Auch hier liege das Land erheblich über dem Bundesdurchschnitt. Nach Posecks Angaben waren im Jahr 2023 rund 48 Prozent der Abschiebungen erfolgreich. Zwischen Januar und Mai 2026 habe die Erfolgsquote bei 62 Prozent gelegen, im Monat Mai bei 70 Prozent.
Dies bedeute auch, dass sich immer weniger Ausreisepflichtige ihrer Rückführung entzögen. Hessen verfüge über effiziente Strukturen, vor allem in den Regierungspräsidien und bei der konsequenten Bearbeitung jedes Einzelfalls. „Wir setzen auf eine konsequente Rechtsdurchsetzung“, sagt der Innenminister. Besondere Priorität habe die Abschiebung von Straftätern und Gefährdern.
Poseck zeigte sich erfreut, dass die Konferenz der Innenminister in Bund und Ländern seinem Vorschlag gefolgt sei, die Ortung von Handys als weitere Möglichkeit zur Durchsetzung von Abschiebungen vorzusehen. „Wir benötigen bei Abschiebungen mehr Wirkungsmacht unseres Rechtsstaats“, sagt der CDU-Politiker. „Wir dürfen uns hier auch nicht auf der Nase herumtanzen lassen.“
Mehr Grenzkontrollen, Zurückweisungen an den Grenzen, das Aussetzen des Familiennachzugs und mehr Abschiebungen, auch nach Afghanistan – diese Instrumente verfehlten ihre Wirkung nicht. Es kämen weniger Menschen nach Europa und nach Deutschland. Damit werde das Signal in die Welt gesandt, dass man „nicht unbegrenzt aufnahmefähig und aufnahmewillig“ sei.
