
Der Wählerwillen ist selten so eindeutig, wie es der Singular dieser geläufigen Formulierung vermuten ließe. Es kann ein ganzes Bündel an unterschiedlichen, teilweise auch einander widersprechenden Motiven sein, das jeder einzelnen Partei ihre Stimmen zuführt. Selbst bei ein und demselben Wähler können die Motive für seine Wahlentscheidung einander widersprechen. Aber eines wird man dann doch in der Regel unterstellen dürfen: Wer sein Kreuz bei einer bestimmten Partei macht, der möchte, dass diese in die zur Wahl stehende Körperschaft einzieht und dort ihr politisches Gewicht künftig geltend machen kann.
Das bedeutet nicht, dass aus einem guten Abschneiden automatisch Ansprüche auf bestimmte Ämter im Parlament oder gar auf eine Regierungsbeteiligung entspringen. Mit gutem Grund ist in Gesetzen und Geschäftsordnungen geregelt, wie die Funktionen zu besetzen sind. Im Zweifel gilt: Mehrheit ist Mehrheit. Aber der umgekehrte Fall ist doch fragwürdig: dass Mitgliedern einer bestimmten Partei von vornherein kategorisch abgesprochen wird, Aufgaben im Parlamentspräsidium, in Ausschüssen und ja, auch in Regierungen wahrzunehmen.
Die Stimme der Wähler
Fragwürdig ist das nicht um der Politiker willen. Sondern wegen der Wähler, die diesen Politikern „ihre Stimme gegeben“ haben, wie man so sagt. Dieses Wort ist, auch wenn es meist nur als Floskel gebraucht wird, durchaus beim Nennwert zu nehmen. In der repräsentativen Demokratie hat der Bürger schließlich nur alle vier oder fünf Jahre die Möglichkeit, seinen Anteil am Souverän wahrzunehmen. Er leiht für diese Frist seine Stimme der Person, die er wählt, beziehungsweise den Abgeordneten der Partei, deren Liste er ankreuzt.
Selbstverständlich ist es statthaft, nach Wahlen, in denen extreme Parteien viele Stimmen erhalten haben oder gar stärkste Kraft geworden sind, zu Demonstrationen aufzurufen. Dies ist ein freies Land, demonstrieren darf man vor und nach Wahlen. Aber die Frage müssen sich Aktivisten und Gewerkschaften, die nach der Sachsen-Anhalt-Wahl dazu aufgerufen haben, zu zivilgesellschaftlichem Protest auf die Straße zu gehen, schon gefallen lassen: ob sie da nicht eigentlich gegen den demokratischen Souverän demonstrieren, der in der Wahl nun einmal seinen Willen ausgedrückt hat, ob man den mag oder nicht. Da ist es doch einleuchtender, wenn bestimmte Ereignisse, Maßnahmen, Aussagen oder Beschlüsse zum Anlass für öffentlichen Protest genommen werden und nicht eine Wahl.
Die jüngsten Landtagswahlen haben Konstellationen hervorgebracht, in denen es schlechterdings unmöglich erscheint, die AfD von allen parlamentarischen Posten etwa im Präsidium oder im Vorsitz von Ausschüssen fernzuhalten, wie es im Bundestag bislang der Fall ist. Im mecklenburg-vorpommerischen Landtag zeichnet sich ab, dass sie die einzige Oppositionskraft sein wird. Die Opposition ist ein wichtiges Element der parlamentarischen Demokratie zur Kontrolle der Exekutive, auch wenn das die Aufgabe des ganzen Parlaments ist. Kontrollieren kann man auch ohne diesen oder jenen Posten. Aber die Opposition gänzlich oder zu wesentlichen Teilen dauerhaft von diesen Aufgaben auszuschließen, wäre ein Unding.
Schwer erträglich
Freilich bringt das Verpflichtungen mit sich. Wer eine solche Aufgabe übertragen bekommt, muss sie angemessen und im Zweifel unparteiisch ausüben. Geschieht das nicht, kann und muss das kritisiert werden. Zu welchen Friktionen es kommen kann, hat das Verhalten des AfD-Alterspräsidenten bei der konstituierenden Parlamentssitzung in Thüringen 2024 gezeigt.
Politiker extremer Parteien in solchen Positionen zu sehen, erscheint schwer erträglich. Denn es gibt ja kein Vertun: Durch das Wählervotum werden extreme Positionen nicht akzeptabler. Aber das Votum völlig zu ignorieren, ist eben auch problematisch. Immerhin haben Rechtsstaat und Demokratie ein festes und bewährtes Gefüge, dem man vertrauen darf, und sie kennen Schranken. Und natürlich bleibt den anderen Fraktionen auch das Recht unbenommen, bestimmte Kandidaten aus guten Gründen abzulehnen, sagen wir beispielsweise: einen rechten Rassisten oder einen linken Judenhasser. Mit dem hochzuhaltenden Wählervotum sind schließlich alle ausgestattet.
Das Problem ist also der apodiktische und umfassende Ausschluss von vornherein, also die Brandmauer oder wie immer man sie nennen möchte. Das gilt auch für eine Regierungszusammenarbeit. Natürlich wollen und sollten demokratische Parteien zu Extremen größtmögliche Distanz halten. Sie werden lieber mit gleichgesinnten oder notfalls andersgesinnten, aber wenigstens ebenfalls gemäßigten Kräften zusammenarbeiten.
Aber wenn man von vornherein ausschließt, mit Parteien an den Rändern auch nur zu sondieren, ob die sich zu einer gemeinsamen Politik in inhaltlich klar definierten Bahnen und Grundsätzen bereitfinden könnten, bedeutet das in Bezug auf die Wähler dies: Egal, wie ihr abstimmt, ihr bekommt auf jeden Fall eine große Koalition, aus wie viel Parteien auch immer. Welche Konsequenz viele Wähler hieraus ziehen, konnte man in den vergangenen Landtagswahlen sehen.
