
Die gegenwärtige Koalition aus CDU, SPD und FDP hat bei der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt an diesem Sonntag ihre Mehrheit verloren; CDU und SPD haben nur noch 23 der 83 Sitze im Landtag, die FDP verpasste den Wiedereinzug. Doch die AfD hat ebenso wenig eine Mehrheit der Mandate wie ihre erklärten Gegner CDU, SPD, Grüne und Linke gemeinsam. Die fünf Abgeordneten des BSW könnten dadurch großen Einfluss auf die Regierungsbildung bekommen. Wie geht es jetzt weiter?
Bis wann muss sich der gewählte Landtag konstituieren?
Dafür sieht die Landesverfassung eine Frist von 30 Tagen vor. Eröffnet wird die Sitzung durch den Alterspräsidenten. Im benachbarten Thüringen fiel diese Rolle nach der Landtagswahl einem AfD-Politiker zu, der seine Befugnisse aber in einer denkwürdigen Sitzung überschritt. „Ein Alterspräsident ist lediglich ein Amtswalter und hat eine dienende Funktion“, erklärt der Hallenser Verfassungsrechtler Robert Böttner. Dies habe das Thüringer Verfassungsgericht nach der Sitzung auch klargestellt. Nach der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt fällt die Funktion des Alterspräsidenten auch nicht dem ältesten, sondern dem dienstältesten Landtagsabgeordneten zu, und dieser wird aller Voraussicht nach nicht von der erst seit 2016 im Landtag vertretenen AfD gestellt.
Wer legt die Geschäftsordnung fest?
Bei seiner Konstituierung hat der Landtag noch keine Geschäftsordnung, diese muss das Parlament sich am Anfang selbst geben. „In der Regel wird die alte Geschäftsordnung weiterverwendet, diese kann aber auch verändert werden, auch bereits vor der Wahl des Landtagspräsidenten“, erklärt Böttner. Die Geschäftsordnung wird in einer offenen Abstimmung beschlossen, nötig ist die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Das BSW könnte also mit einer Enthaltung schon an diesem Punkt Spielräume für die AfD eröffnen.
Welche Rolle spielen Landtagspräsidium und Ältestenrat?
Die neue Regelung besagt, dass nach einer Nichtwahl das Vorschlagsrecht nicht wie bislang bei der größten Fraktion verbleibt, sondern alle Fraktionen Kandidaten benennen dürfen. In Thüringen ist mit Thadäus König bereits ein Politiker zum Landtagspräsidenten gewählt worden, der nicht Mitglied der stärksten Fraktion (AfD), sondern der zweitstärksten Fraktion (CDU) ist.
Die neue Geschäftsordnung von April sieht zudem eine Änderung bei den Vizepräsidenten des Landtags vor: Die Fraktion, die den Präsidenten stellt, bekommt künftig nicht zusätzlich noch einen Vizepräsidenten. Auch ist nicht mehr vorgesehen, dass es drei Vizepräsidenten geben soll, sondern nur noch „bis zu drei“.
Hintergrund der neuen Regel ist die Erfahrung, dass die Kandidaten der AfD für das Amt des Vizepräsidenten in der Vergangenheit nicht die erforderliche Mehrheit im Magdeburger Landtag erhielten. Die Abstimmungen über den Landtagspräsidenten und seine Stellvertreter, die gemeinsam das Landtagspräsidium bilden und die Plenarsitzungen leiten, erfolgen geheim.
Das Landtagspräsidium bildet zusammen mit 13 weiteren Abgeordneten den Ältestenrat, der die Tagesordnung des Parlaments erstellt. In den Sitzungen des Ältestenrats ist das Präsidium aber nicht stimmberechtigt.
Sollte kein Präsident oder kein Präsidium gewählt werden, muss der Landtag improvisieren. „Dieser Fall ist nicht verfassungsrechtlich geregelt“, sagt Jurist Böttner.
Kann es passieren, dass der bisherige Ministerpräsident noch lange geschäftsführend im Amt bleibt?
Ja. Der bisherige Ministerpräsident Sven Schulze (CDU) und sein Kabinett bleiben bis zur Wahl des neuen Ministerpräsidenten geschäftsführend im Amt. Dieser Zustand kann Monate und Jahre andauern, da die Landesverfassung von Sachsen-Anhalt keine Frist enthält, bis zu der die Wahl erfolgt sein muss. Eine solche Frist wurde nach der Landtagswahl im Jahr 2016 aus der Verfassung gestrichen, da die Koalitionsverhandlungen damals überhastet geführt werden mussten. Theoretisch denkbar ist sogar, dass der Ministerpräsident über die nachfolgende Landtagswahl hinaus geschäftsführend im Amt bleibt.
Es stellt sich aber die Frage, wie handlungsfähig eine solche geschäftsführende Landesregierung wäre, die sich nur noch auf 23 „eigene“ Abgeordnete stützen könnte, besonders mit Blick auf den kommenden Haushalt. Sollte sich für diesen Haushalt keine einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen im Landtag finden, kommt es zu einer vorläufigen Haushaltsführung. „Dann steht jeden Monat ein Teil des alten Budgets zur Verfügung, um zwingend notwendige Ausgaben zu tätigen“, erklärt Verfassungsjurist Böttner.
Was bedeutet „Versteinerung“ des Kabinetts?
Ein geschäftsführender Ministerpräsident könnte zwar Minister aus seinem Kabinett entlassen, aber keine neuen mehr ernennen. Das Kabinett „versteinert“. So lautet zumindest ein althergebrachter, wenn auch umstrittener Grundsatz im Verfassungsrecht, wie Robert Böttner erklärt. Mit Blick auf das fortgeschrittene Alter einiger Kabinettsmitglieder ist diese Frage in Sachsen-Anhalt durchaus virulent.
Es gibt aber einen Umweg: Ministerpräsident Schulze könnte neue Minister noch vor der Konstituierung des neuen Landtags im bisherigen Landtag vereidigen lassen.
Kann man die Wahl eines neuen Ministerpräsidenten erzwingen?
Wenn eine Fraktion dies verlangt und das Plenum das beschließt, muss die Wahl eines Ministerpräsidenten auf die Tagesordnung gesetzt werden. „Das ist dann ein ganz normaler Tagesordnungspunkt“, sagt Robert Böttner. Der Punkt kann mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen aber auch wieder von der Tagesordnung entfernt werden.
Ist das Wahlverfahren jedoch einmal in Gang gesetzt, sieht die Verfassung einen starren Zeitplan vor: Erhält im ersten Wahlgang kein Bewerber in geheimer Abstimmung die Mehrheit der Mitglieder des Landtags, findet innerhalb von sieben Tagen ein zweiter Wahlgang mit demselben Quorum statt. Falls auch dann kein Ministerpräsident gewählt ist, kann der Landtag binnen weiterer 14 Tage mit Mehrheit der Mitglieder seine Auflösung beschließen, die sonst erst nach sechs Monaten möglich ist.
Löst sich der Landtag nicht auf, findet unverzüglich ein dritter Wahlgang statt. Dann, und das ist wichtig, ist nur noch die Mehrheit der abgegebenen Stimmen nötig. Die Hürde liegt damit zwar immer noch höher als in anderen Ländern, wo ein Bewerber lediglich die relative Mehrheit benötigt, also mehr Stimmen als mögliche Mitbewerber. Aber durch Enthaltungen lässt sich die Zahl der nötigen Stimmen im Vergleich zu den ersten beiden Wahlgängen dennoch senken. Das BSW hat bereits vor der Wahl in Aussicht gestellt, sich im Falle seines Einzugs in den Landtag zugunsten der AfD im dritten Wahlgang zu enthalten, und dies nach der Wahl abermals bekräftigt.
AfD-Spitzenkandidat Ulrich Siegmund hatte diese „Hilfe“ des BSW im Gespräch mit der F.A.Z. vor der Wahl noch abgelehnt. Nach der Wahl kündigte Siegmund nun an, bei den anderen Fraktionen und einzelnen Abgeordneten des neuen Landtags eine Mehrheit zu suchen. Er wolle „schnellstmöglich eine stabile Mehrheit, auf die wir uns verlassen können, im Landtag von Sachsen-Anhalt auf den Weg bringen“, sagte Siegmund am Montag in Berlin. Doch dies solle „unter der Maßgabe“ geschehen, dass Kernpositionen etwa bei Migration und innerer Sicherheit „zu 100 Prozent umgesetzt“ würden.
Ein AfD-Ministerpräsident, der im dritten Wahlgang in geheimer Abstimmung die erforderliche Mehrheit erhielte, wäre allerdings bei der Verabschiedung des Haushalts wieder auf eine Mehrheit der anwesenden Abgeordneten in offener Abstimmung angewiesen.
Der dritte Wahlgang ist aber auch deshalb vertrackt, weil es mehrere Möglichkeiten gibt, das nötige Quorum zu senken. Ein Abgeordneter könnte, etwa unter Verweis auf gesundheitliche Gründe, der Abstimmung fernbleiben oder die Sitzung kurzzeitig verlassen – dann wäre dieses Verhalten für Außenstehende sichtbar. Bei einer Enthaltung in der Abstimmung könnte hingegen nicht auf den einzelnen Abgeordneten zurückgeschlossen werden. Dies gilt auch für die Abgabe eines ungültigen Stimmzettels. Ob eine ungültige Stimme als nicht abgegeben oder als Neinstimme gewertet werden soll, ist in der Rechtswissenschaft umstritten.
Auch die Gestaltung des Stimmzettels ist eine wichtige Frage. Der Verfassungsjurist Robert Böttner vertritt die Auffassung, dass auf den Stimmzetteln „Ja“ (oder im Falle mehrerer Bewerber deren Namen) verzeichnet sein müsse sowie die Optionen „Nein“ und „Enthaltung“. Beim dritten Wahlgang im Jahr 1994 fehlte in Sachsen-Anhalt das Feld „Nein“. Böttner hält die damalige Wahl von Ministerpräsident Reinhard Höppner (SPD) daher wie andere Juristen für verfassungswidrig.
Offen ist auch, was nach einem gescheiterten dritten Wahlgang passiert. Böttner vertritt die Auffassung, dass dann weitere Wahlgänge möglich sind, für die ebenfalls das abgesenkte Quorum des dritten Wahlgangs gilt.
