
Die KI-gestützte Videoüberwachung im Frankfurter Bahnhofsviertel stößt bei Datenschützern zunehmend auf Kritik. Wie die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) am Mittwoch mitteilte, hat sie schon im Dezember vergangenen Jahres eine Klage gegen das Projekt beim Verwaltungsgericht Frankfurt eingereicht. Nun legte sie am Mittwoch dazu eine ausführliche Begründung vor.
Wie ein Sprecher der Initiative sagte, soll insbesondere geklärt werden, ob die biometrische Identifizierung von Personen in diesem Ausmaß verhältnismäßig sei. Maßgeblich vorangetrieben hat die Klage der Prostituierten-Verein Doña Carmen. Der Verein betreut im Bahnhofsviertel Prostituierte, unter anderem mit einer Beratungsstelle, und wirft der Polizei eine pauschale Überwachung vor.
„Die hessische Polizei erprobt im Frankfurter Bahnhofsviertel seit Juli 2025 mit sechs Kameras eine KI-Gesichtserkennung zur Echtzeit-Suche nach bestimmten Personen. Die Technologie erfasst aber auch die Daten unzähliger Unbeteiligter“, kritisiert die Gesellschaft für Freiheitsrechte. Die Behörde habe den Einsatz dieses KI-Systems mittlerweile außerdem auf zwei weitere Orte in der Frankfurter Innenstadt ausgedehnt, auf die Hauptwache und die Konstablerwache. „Diese Überwachung greift tief in die Privatsphäre ein.“ Damit verletze sie das Grundrecht, über die eigenen Daten zu bestimmen.
Prostituierte befürchten, Freier könnten abgeschreckt werden
Ziel der Klage sei es, dass sich am Ende das Bundesverfassungsgericht damit beschäftige. „Dann könnte Karlsruhe der KI-gestützten Identifizierung im öffentlichen Raum klare Grenzen setzen“, heißt es in der Stellungnahme der GFF weiter. Die im Bahnhofsviertel eingesetzte Technologie könne körperliche Merkmale wie Gesichtszüge erfassen und analysieren. Das ermögliche es, Personen eindeutig zu identifizieren. Nach der Rechtsgrundlage wäre es darüber hinaus auch möglich, individuelle Verhaltensweisen wie etwa den Gang einer Person zu analysieren.
Das Frankfurter Pilotprojekt solle dabei helfen, polizeilich gesuchte Personen ausfindig zu machen, dazu zählten terroristische Gefährder ebenso wie vermisste Personen oder Geschädigte von Menschenhandel und sexueller Ausbeutung. Es sei aber technisch unvermeidbar, auf diese Weise auch zahlreiche unbeteiligte Personen zu erfassen, kritisieren die Datenschützer. Besonders intensiv betreffe die Funktion den Alltag von Bewohnern des Bahnhofsviertels sowie Menschen, die dort arbeiteten. Eine der KI-fähigen Kameras erfasse zudem den Hauseingang der Beratungsstelle von Doña Carmen. Wie der Verein mitteilte, befürchtet er nicht zuletzt auch finanzielle Nachteile für die Prostituierten. Viele der Frauen seien „eingeschüchtert und verunsichert, nicht zuletzt deshalb, weil sich auch ihre Kunden durch die Kameras erfasst sehen“.
Innenminister Poseck verteidigt KI-Funktion
Der hessische Innenminister Roman Poseck (CDU) hat die KI-gestützte Videoüberwachung zuletzt verteidigt und sie in Frankfurt auf die Hauptwache und die Konstablerwache ausgeweitet. Mit der Modernisierung des hessischen Polizeirechts Ende 2024 habe Hessen als erstes Bundesland die Grundlagen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz bei der Auswertung von Videoschutzanlagen geschaffen, äußerte er Anfang April. Seit Sommer 2025 werde die KI-gestützte Videoanalyse im Frankfurter Bahnhofsviertel bei der gezielten Suche nach Vermissten und Opfern von Entführungen, Menschenhandel oder sexueller Ausbeutung sowie bei der Suche nach terroristischen Gefährdern eingesetzt, sofern richterliche Beschlüsse vorlägen. „Immer unter der Prämisse, dass am Ende der Mensch entscheidet und die Technik nur unterstützt. Das ist unser Anspruch an einen modernen Rechtsstaat. Denn Sicherheit bildet die Grundlage dafür, dass Freiheit überhaupt möglich ist.“
Poseck verweist auf einen Fall, in dem eine vermisste 16 Jahre alte Jugendliche mithilfe der Kameras gefunden wurde, nachdem der richterliche Beschluss für den Einsatz der automatischen Gesichtserkennung vorgelegen habe. „Dieser Fall verdeutlicht die dringende Notwendigkeit des Einsatzes von KI bei Videoschutzanlagen, insbesondere in Situationen, in denen Menschen in Gefahr sind oder selbst eine erhebliche Gefahr für andere darstellen“, so der CDU-Politiker.
„Es geht nicht um Massenüberwachung, sondern um gezielte Suchaktionen im Einzelfall und um die Abwehr von Gefahren für Leib oder Leben“, sagt der Minister. Seit dem Beginn der KI-gestützten Videoanalyse sei eine niedrige zweistellige Zahl von Fällen bearbeitet worden, bei denen es um vermisste Personen, Opfer sexueller Ausbeutung und Gefährder gegangen sei.
