
Die Staatsanwaltschaft Frankfurt hat eine Pflegerin aus dem Main-Taunus-Kreis wegen versuchten Mordes, gefährlicher Körperverletzung und Aussetzung angeklagt. Die 53 Jahre alte Frau soll in einem Pflegeheim lebensrettende Geräte von drei Wachkomapatienten entfernt haben. Insgesamt werden ihr vier Taten in der Zeit von Mitte bis Ende Februar 2025 vorgeworfen. Die Frau sitzt seit dem 20. Januar in Untersuchungshaft.
Laut Anklage hat die Pflegerin während dreier Nachtdienste bei insgesamt drei Wachkomapatienten ein sogenanntes Pulsoximeter entfernt, „um während ihrer Nachtschicht nicht durch optische oder akustische Alarmsignale gestört und zu pflegerischen Handlungen veranlasst zu werden“. Das Gerät dient zur Überwachung der Sauerstoffsättigung und des Pulses.
Auf der betroffenen Station werden nach Angaben der Behörde Patienten betreut, die sich teilweise seit mehreren Jahren in einem Wachkoma-Zustand befinden, ihre Umgebung nicht bewusst wahrnehmen oder nicht kommunizieren können. Deshalb sei es notwendig gewesen, die Vitalfunktionen der Patienten mit einem Pulsoximeter zu überprüfen, der den Puls und die Sauerstoffsättigung des peripheren Blutes registriert und kontrolliert. Sobald einer der Werte außerhalb vorbestimmter Grenzen liegt, wird vom Pulsoximeter ein akustisches und optisches Notsignal abgegeben. Das Entfernen eines Pulsoximeters ist geeignet, einen lebensbedrohlichen Zustand bei einem Wachkomapatienten herbeizuführen, da die Reduzierung der Sauerstoffsättigung im Blut zum Beispiel durch Schleim oder Sekret im Bronchialtrakt nicht mehr angezeigt wird.
Durch die fehlenden Überwachungsgeräte haben sich die Patienten teilweise in einem kritischen Zustand befunden, wie die Staatsanwaltschaft mitteilte. Ein Patient habe in ein Krankenhaus gebracht werden müssen. In zwei Fällen sei der kritische Zustand der Patienten von der Pflegerin erkannt und es seien Gegenmaßnahmen ergriffen worden.
In allen Fällen soll die Angeschuldigte jeweils den Tod der Patienten zumindest billigend in Kauf genommen haben. Ihr soll bewusst gewesen sein, dass sich der Zustand der Patienten unmittelbar lebensbedrohlich verändern könnte.
