Das EU-Parlament hat endgültig grünes Licht gegeben für das Verbot von expliziten Fleischbezeichnungen für nichttierische Produkte. Bezeichnungen wie »Typ Hühnchen« oder »veganer Speck« gehören demnach bald der Vergangenheit an. Weiterhin erlaubt bleiben dagegen Bezeichnungen wie »Tofu-Wurst«, »Sellerieschnitzel« oder »Veggie-Gyros«.
Das Verbot beschränkt sich ausschließlich auf Produktbezeichnungen, die sich auf eine Fleischart beziehen und nicht auf eine Zubereitungsweise. Formell muss nun noch der Europäische Rat zustimmen. Danach hat die Industrie bis zu drei Jahre Zeit, um die Bezeichnungen zu verändern.
Das Verbot wurde mit dem Schutz von Verbrauchern und Landwirten begründet – und stieß auf viel Kritik, unter anderem aus Deutschland. Deutschland ist nach Angaben von Wirtschaftsvertretern der größte Markt für pflanzliche Alternativprodukte in Europa. Firmen müssten Produkte umbenennen und könnten sie womöglich nicht mehr so einfach vermarkten, argumentierten sie.
Fleisch wird als »genießbarer Teil von Tieren« definiert
Bislang dürfen typische Bezeichnungen für Fleischprodukte auch für pflanzliche Alternativen verwendet werden. Dies soll nach dem Beschluss des Parlaments auch weiterhin grundsätzlich möglich sein. Tabu sind in Zukunft aber Bezeichnungen, die sich auf Tier- oder Fleischarten und einzelne Teilstücke, sogenannte Cuts beziehen: zum Beispiel Rippchen, Schulter, Leber oder Kotelett. Diese dürfen auch nicht für im Labor gezüchtete oder zellbasierte Produkte verwendet werden. Fleisch wird explizit als »genießbare Teile von Tieren« definiert.
Bundesernährungsminister Alois Rainer äußerte sich kritisch zur Liste mit Begriffen, die künftigen Fleischprodukten vorbehalten sind. »Wir hätten uns gewünscht, dass diesbezüglich gar keine Neuregelung kommt«, sagte der Minister. Sie bedeuten für die Branche unnötigen Mehraufwand.
Das Benennungsverbot ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets, das von der EU-Kommission vorgeschlagen wurde und mit dem die EU den Angaben zufolge die Position der Landwirtschaft in der Lebensmittelkette stärken will. Neben dem Schutz des »Fleisch«-Begriffs für ausgewählte Produkte werden auch Richtlinien für Begriffe wie »fair« oder »kurze Lieferkette« festgelegt.
