
Grenzkontrollen? Was für Grenzkontrollen? So mag mancher staugeplagte Tourist fragen, der in der Regel lediglich mit einem flüchtigen Blick im Vorbeifahren auf Kennzeichen und Fahrzeuginsassen rechnen muss. Für Pendler kann das anders aussehen.
Kontrolle hieß aber nie Abriegelung – wie auch? Es geht für jeden verständigen und rechtsstaatlich handelnden Menschen um eine pragmatische wie intelligente, um eine ebenso wirksame wie schonende Ausübung der Staatsgewalt an den Grenzen – mit dem Zweck, im Blick zu behalten, wer kommt, und um Gefahren abzuwehren.
Ausnahmen sollten nicht zur Regel werden
Anlass und Hintergrund ist die weiter schwelende Migrationskrise. Natürlich muss Deutschland Grenzkontrollen europarechtlich begründen. Ausnahmen sollen nicht ohne Weiteres zur Regel werden. Mehr verlangte das Verwaltungsgericht Koblenz auch nicht, als es nun die verdachtsunabhängige Feststellung der Identität eines interessierten Klägers durch die Bundespolizei am symbolträchtigen Grenzübergang Schengen für rechtswidrig hielt. Doch sollte es der Bundesrepublik Deutschland möglich sein, ihr Handeln zu begründen.
Ja, es gibt in Deutschland die außergewöhnliche Lage illegaler Migration, welche die Ressourcen des Staates erheblich in Anspruch nimmt. Die Mitgliedstaaten der Europäischen Union haben einen Beurteilungsspielraum, ob eine ernsthafte Bedrohung besteht. Diese Bedrohung besteht auch im Angesicht teils wieder rückläufiger Zahlen. Denn die Belastung wirkt tiefer und verzögert.
Solange dieser Zustand andauert und keine Entlastung spürbar ist, muss Deutschland Mittel und Wege finden, einen Zustand zu beenden, der eigentlich auch europarechtswidrig ist: Die Hauptlast darf nicht nur Europas Land der Mitte tragen.
Solange es keine tragfähige europäische Lösung gibt, muss Deutschland in dieser existenziellen Frage handeln. Es sollte nicht schwerfallen, das zu begründen und so natürlich auch im Rahmen des Rechts zu handeln.
