
Wer mit dem Auto zu schnell fährt und geblitzt wird, kann sich darauf verlassen, dass bald darauf ein Bußgeldbescheid im Briefkasten liegt. Ähnliches gilt für Schwarzfahrer oder Steuerhinterzieher. Nicht jeder Verstoß wird erwischt und geahndet, aber das Bewusstsein, dass der Staat Regeln und Gesetze durchsetzt, trägt zu ihrer Einhaltung bei. Geht es um Unterhaltszahlungen für Kinder getrennt lebender Paare, scheinen die Dinge jedoch anders zu liegen.
Zahlt ein Elternteil keinen Unterhalt, springt der Staat mit einem Vorschuss ein. 2024 konnte er sich nur in knapp 17 Prozent der Fälle das Geld zurückholen – und blieb auf Kosten in Höhe von 2,7 Milliarden Euro sitzen. Den Ländern, die 60 Prozent davon tragen, ist das zu viel. Die Ministerpräsidentenkonferenz beschloss Ende Juni gemeinsam mit der Bundesregierung, den Anspruch auf Fortzahlung zu begrenzen: Sie soll nur noch für Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr erfolgen. Entsprechende Pläne von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) stoßen auf Kritik.
Woran liegt es aber, dass der Staat auf so hohen Unterhaltskosten sitzen bleibt? Zuständig sind in den meisten Bundesländern die Kommunen. Jugendämter verfügen über sogenannte Unterhaltsvorschussstellen. Sie entscheiden über Neuanträge und sollen Geld säumiger Unterhaltspflichtiger eintreiben, das ja nur vorgestreckt wurde. Meist sind es getrennt lebende Väter, die sie per Post informieren und um eine Stellungnahme bitten.
Wer arbeitet, darf mindestens 1450 Euro behalten
Im Wesentlichen gibt es vier Möglichkeiten, was dann geschieht. Erstens: Der Vater zahlt einfach. Zweitens: Er stellt die Unterhaltsbemessung infrage, in diesen Fällen entscheidet ein Gericht. Drittens: Er meldet sich gar nicht und taucht unter. Viertens: Der Unterhaltspflichtige gibt an, selbst nicht genug zum Leben zu haben. Wer arbeitet, darf mindestens 1450 Euro behalten, bei Beziehern von Arbeitslosengeld und Grundsicherung sind es 1200 Euro.
Ein Jugendamtsmitarbeiter des Landkreises Mainz-Bingen schildert, dass Leistungs- und Zahlungsfähigkeit regelmäßig überprüft würden. Nimmt die säumige Person eine Arbeit auf, die genug Geld einbringt, erhebt der Staat seine Forderung. Statistiken, wie oft Unterhaltspflichtige nicht zahlungsfähig sind, hat der rheinland-pfälzische Landkreis ebenso wenig wie die meisten Städte und Gemeinden, die die F.A.Z. angefragt hat. Übereinstimmend heißt es aber: Oft ist bei den Unterhaltspflichtigen nichts zu holen. Das dürfte ein großer Teil der 2,7 Milliarden Euro sein, auf denen der Staat sitzen bleibt.
Darüber hinaus kommt es vor, dass sich Unterhaltspflichtige den Forderungen des Amtes entziehen. Ein Beispiel aus der Pfalz: Ein Mann zieht zu einer neuen Partnerin, ohne sich am Wohnort anzumelden. Dem Jugendamt liegt also keine vollstreckungsfähige Adresse vor. Zwar begibt sich die Behörde auf die Suche nach dem Schuldner, aber durch regelmäßige Arbeitgeberwechsel ist der Aufwand groß und der Vater auch nach fünf Jahren nicht gefunden, wie es aus einer Behörde heißt.
Bei Ersttätern werden die Verfahren oft eingestellt
Teilweise ziehen Unterhaltspflichtige ins Ausland. Selbst wenn sie dort ermittelt werden, hat Deutschland mit dem jeweiligen Land nicht immer einen Vertrag über die Vollstreckung des Unterhaltstitels. Vorsätzlich keinen Unterhalt zu zahlen, ist zwar strafbar, die Verfahren werden aber bei Ersttätern oft eingestellt, wenn bisherige Unterhaltsforderungen beglichen werden, heißt es aus der Justiz. Anders als etwa Steuersünder müssen untergetauchte Väter also selten mit einer Strafe rechnen.
An diesem Punkt könnte eine Maßnahme ansetzen, die in den USA und Großbritannien seit Langem praktiziert wird: Dort können Gerichte im Fall erheblicher Rückstände die Fahrerlaubnis einziehen. SPD-Politiker äußern Sympathien dafür, sagen aber auch, dass es eine Abwägungssache sei: Wer das Auto brauche, um Geld zu verdienen und den Unterhalt zu zahlen, für den könne die Maßnahme das Gegenteil dessen bewirken, was man beabsichtige. Eine andere Möglichkeit wäre die Strafverschärfung. Allerdings drohen schon heute bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe.
Vieles läuft noch auf Papier
Den Unterhaltsvorschuss wieder einzutreiben, ist eine anspruchsvolle Verwaltungstätigkeit. Das sagt Imke Jung-Kroh, sie leitet das Jugendamt der Stadt Darmstadt. Die Mitarbeiter müssten mit unterschiedlichen Stellen wie Amtsgerichten und Jobcentern kommunizieren. Immer wieder änderten sich die rechtlichen Rahmenbedingungen. Deshalb brauche es regelmäßige Schulungen, so Jung-Kroh. In der Vergangenheit kritisierte der Städtetag, fehlendes Personal in den Jugendämtern sei ein Grund für die niedrige Vollstreckungsquote. In Darmstadt sind zehn volle Stellen dafür zuständig. „Entscheidend ist, die richtigen Mitarbeitenden zu finden. Nur so können wir Forderungen effektiv vollstrecken“, sagt Jung-Kroh.
Ein weiteres Problem sieht die Jugendamtsleiterin darin, dass es kaum digitalen Austausch zwischen den Stellen gebe. Vieles läuft noch auf Papier von Amt zu Amt oder von Amt zu Gericht. Die Berechnung des Unterhaltsanspruchs erfolgt sowohl im Jobcenter als auch im Jugendamt. Warum das so ist, kann niemand wirklich erklären. Es könnte effizienter sein, so die Amtsleiterin, wenn unterhaltssichernde Leistungen von einer Behörde bearbeitet würden. Die Entscheidung darüber liegt beim Bundesgesetzgeber.
Den „Rückgriff“ auf Unterhaltsforderungen, wie es in der Fachsprache heißt, hat man in Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein zentralisiert. Die Idee: Wenn sich Verwaltungsmitarbeiter um nichts anderes kümmern, kennen sie sich besser aus und können womöglich eine höhere Rückgriffsquote erzielen, als es den einzelnen Kommunen möglich wäre. Die Quote verbesserte sich in Nordrhein-Westfalen über Jahre, sank aber zuletzt wieder auf rund 16 Prozent.
In Bayern, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wo jede Kommune selbst zuständig ist, ist man deutlich erfolgreicher. Die niedrigsten Rückgriffsquoten werden in den ebenfalls zentral eintreibenden Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen erzielt, sie liegen nur bei zehn bis zwölf Prozent. Der Grund dafür könnte aber auch in der Sozialstruktur liegen: Vielen Säumigen fehlt das Geld.
Wenn künftig für Jugendliche im Alter von 16 bis 18 Jahren kein Unterhalt gezahlt wird, entlastet das die Jugendämter ein wenig, was Arbeitsaufwand und Kosten betrifft. Es könnte aber angesichts der steigenden Zahl von Alleinerziehenden dazu führen, dass diese stärker andere Sozialleistungen in Anspruch nehmen müssen. Was die Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen betrifft, sind Alleinerziehende und ihre fast erwachsenen Kinder auf sich allein gestellt.
