
Die schwarz-rote Koalition hat sich bei der geplanten Reform des „Heizungsgesetzes“ auf eine Kostenbremse für Mieter geeinigt. Demnach sollen Kostenrisiken zwischen Mietern und Vermietern aufgeteilt werden, wie die Spitzen der Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD der Deutschen Presse-Agentur mitteilten. Damit scheint der Weg frei zu sein, dass das neue Gebäudemodernisierungsgesetz bald vom Kabinett beschlossen wird.
Ende Februar hatten Union und SPD Eckpunkte für ein neues Heizgesetz vorgelegt. Umstritten waren aber vor allem noch Regelungen zum Mieterschutz angesichts von Warnungen vor erhöhten Nebenkosten.
Nun einigten sich die Spitzen der Koalitionsfraktionen sowie Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) und Bauministerin Verena Hubertz (SPD). Die neue Regelung solle für alle bestehenden und künftigen Mietverhältnisse nach einem Heizungstausch gelten.
Neue Regeln nach EInbau neuer Gas- oder Ölheizung
„Wenn ein Vermieter fossile Fakten schafft, muss er künftig ökonomisch die Verantwortung übernehmen“, sagte SPD-Fraktionschef Matthias Miersch. Vermieter sollten sich künftig beim Neueinbau einer Gas- oder Ölheizung erstmals an den Kosten der Netzentgelte und des Brennstoffes beteiligen.
„Klimaschutz muss für die Mieterinnen und Mieter bezahlbar bleiben“, sagte Miersch. „Wir konnten erreichen, die Kostenrisiken bei CO2, Netzentgelten und Biogas konsequent zu halbieren.“
„Freiheit und fairer Ausgleich“
Unionsfraktionschef Jens Spahn (CDU) sagte: „Wir schaffen Habecks Heizungsgesetz ab und geben im Keller wieder die notwendige Freiheit. Gleichzeitig braucht es einen fairen Ausgleich zwischen Vermietern und Mietern, denn der eine entscheidet, womit geheizt wird, und der andere im Alltag darüber, wie viel.“ Dieser Ausgleich sei mit der Einigung zwischen den Fraktionen und den Ministerien gelungen.
CSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann sprach von einem guten Kompromiss zwischen notwendigem Mieterschutz und den berechtigten Interessen der Vermieter – sollten sich Eigentümer erneut für eine Heizung entscheiden, die mit Öl oder Gas betrieben wird. „Eine Härtefallklausel für unmodernisierte Gebäude mit besonders niedrigen Mieten soll zusätzlich dafür sorgen, dass Vermieter nicht unverhältnismäßig belastet werden und sich das Vermieten weiterhin lohnt.“
Was im bisherigen Gesetz steht
Die von der Ampel-Koalition aus SPD, Grünen und FDP und maßgeblich vom früheren Wirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) vorangetriebene Änderung des Gebäudeenergiegesetzes soll grundlegend reformiert werden. Zentrale und umstrittene Vorgaben des „Heizungsgesetzes“ Habecks sollen gekippt werden, vor allem die 65-Prozent-Regelung: Diese sieht vor, dass jede neu eingebaute Heizung mit 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden soll.
Das gilt aber zunächst für Neubauten in einem Neubaugebiet. Für bestehende Gebäude gibt es im bestehenden Gesetz umfassende Übergangsfristen. Funktionierende Heizungen können weiter betrieben werden.
Was das neue Gesetz regelt
Eckpunkte der schwarz-roten Koalition für eine Reform sehen vor, dass der Einbau neuer Gas- und Ölheizungen weiter möglich sein soll – sie müssen aber ab Januar 2029 mit einem wachsenden Anteil klimafreundlicher Kraftstoffe betrieben werden. Das können Biomethan oder synthetische Kraftstoffe sein, die aus unterschiedlichen Ausgangsstoffen hergestellt werden können. Geplant ist eine „Bio-Treppe“ mit vier Stufen bis 2040.
Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine „Grüngasquote“ eingeführt werden. Das Ziel der Koalition: Das neue Gesetz solle „technologieoffener, flexibler, praxistauglicher und einfacher“ werden. Die Förderung für den Heizungstausch in Milliardenhöhe soll erhalten bleiben.
Umweltverbände warnen vor einer Kostenfalle beim Gas – langfristig gebe es höhere Kosten durch steigende CO2-Preise und Gasnetzentgelte. Zudem gibt es Warnungen, dass Biogase die Heizkosten verteuern. Kritisiert werden zudem Rückschritte beim Klimaschutz im Gebäudebereich; die Abhängigkeit von fossilen Energien werde verlängert.
Neue Aufteilung zwischen Vermieter und Mieter
Die nun erzielte Einigung der Koalition sieht Regelungen vor, wenn in einem bestehenden Wohngebäude eine Heizungsanlage ausgetauscht wird, die mit Gas, Heizöl oder Flüssiggas beschickt wird. Dann sollen sich bei den ersten drei der geplanten vier Stufen der „Bio-Treppe“ Mieter und Vermieter je zur Hälfte den für diese biogenen Brennstoffe anfallenden Preisbestandteil teilen.
Zudem sollen ab 2028 anfallende Kohlendioxidkosten je zur Hälfte zwischen Mieter und Vermieter aufgeteilt werden, ebenso anfallende Gasnetzentgelte.
Nach der Einigung der Koalition Ende Februar auf die Eckpunkte des neuen Gesetzes hatte der Deutsche Mieterbund vor Mehrbelastungen für Mieterinnen und Mieter gewarnt: Für Vermieter entstehe kein zusätzlicher Anreiz für klimafreundliche Heizungen, aber für Mieter ein hohes Kostenrisiko. In den Eckpunkten hieß es damals: „Es bedarf einer Regelung zum Schutz der Mieter vor überhöhten Nebenkosten durch den Neueinbau unwirtschaftlicher Heizungen.“ Vor allem die SPD hatte auf eine solche Regelung bestanden.
