Wegen säumiger Rundfunkgebühren hat Hamburgs Finanzbehörde im vergangenen Jahr fast 38.500 Zwangsvollstreckungen angekündigt – mehr als doppelt so viele wie im Jahr zuvor. Im laufenden Jahr seien es bis zum 14. Juni bereits mehr als 21.000 gewesen, heißt es in der Antwort des Senats auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion. In knapp 6.400 Fällen sei es zu Pfändungen gekommen. Das ist jedoch wiederum deutlich weniger als im Jahr 2024 mit gut 7.800 Pfändungen und auch weniger als im ersten Halbjahr dieses Jahres mit bereits gut 7.000 Pfändungen.
Rundfunkbeitrag derzeit 18,36 Euro im Monat
Der Rundfunkbeitrag wird seit Anfang 2013 pro Wohnung erhoben. Er beträgt derzeit 18,36 Euro pro Monat – unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben. Mit dem Geld finanziert der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine frei empfangbaren Angebote im Hörfunk, Fernsehen und Internet sowie die Landesmedienanstalten. Über die Höhe der Beiträge entscheiden die Regierungschefs der Länder und ein Sachverständigengremium.
Insgesamt wurden den Angaben zufolge nach jüngsten Daten aus dem Jahr 2024 – Informationen für die Folgejahre liegen bisher nicht vor – fast 73.000 Mahnschreiben wegen ausstehender Rundfunkbeiträge versandt. Zugleich befanden sich rund 110.000 Beitragskonten im Mahnverfahren. Das entspricht laut Senat 9,7 Prozent aller Beitragskonten in Hamburg. Für die Bearbeitung aller Fälle rund um die Rundfunkgebühren stehen bei der Kasse Hamburg 8,5 Vollzeitstellen zur Verfügung, die inklusive aller Lohn- und Sachkosten mit rund 700.000 Euro zu Buche schlagen.
Knapp 41.000 Anträge auf Befreiung von der Beitragspflicht
Knapp 41.000 Frauen und Männer haben demnach im Jahr 2024 einen Antrag auf Befreiung von der Beitragspflicht gestellt, wobei mehr als 38.000 Anträge bewilligt worden seien. Von mehr als 900 Anträgen auf eine Ermäßigung der Beiträge sei fast 700 zugestimmt worden. Eine Befreiung oder Ermäßigung ist aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen möglich.
Vor dem Verwaltungsgericht landeten im Jahr 2024 knapp 110 Fälle, im Jahr 2025 waren es den Angaben zufolge fast 210 und im laufenden Jahr bis zum 23. Juni fast 90 Fälle. Pro Jahr seien dabei vom Gericht jeweils genau einer Klage teilweise stattgegeben worden.
35 Verfahren seit 2024 beim Oberverwaltungsgericht eingegangen
Bei Hamburgischen Oberverwaltungsgericht seien im Zusammenhang mit dem Rundfunkbeitrag seit 2024 insgesamt 35 Verfahren eingegangen. «Soweit über diese Verfahren entschieden worden ist und sie sich nicht anderweitig erledigt haben, wurden sämtliche Anträge verworfen oder abgelehnt», heißt es in der Senatsantwort.
Die AfD-Fraktion ist grundsätzlich gegen Rundfunkgebühren, fordert massive Kostensenkungen und einen deutlich verschlankten öffentlich-rechtlichen Rundfunk. Außerdem unterstellt sie dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine politische Schlagseite.
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