Auch die SPD, die Grünen und die Linke haben sich im Fall einer AfD-Regierung in Sachsen-Anhalt offen für die Nutzung des sogenannten Bundeszwangs gezeigt. Die Parteien seien »gefordert, alle Instrumente zu nutzen, die das Grundgesetz der wehrhaften Demokratie zur Verfügung stellt«, sagte die Parlamentarische Geschäftsführerin der Grünen, Irene Mihalic, dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND). Dazu zähle auch das vom Unionsfraktionschef Thorsten Frei (CDU) vorgeschlagene Instrument.
Der sogenannte Bundeszwang ist in Artikel 37 des Grundgesetzes geregelt und würde es erlauben, eine verfassungsfeindlich handelnde AfD-Landesregierung zu disziplinieren. Die Möglichkeiten reichen von der Zwangsverwaltung einzelner Behörden und Ministerien über die Kürzung von Bundesmitteln bis zum Einsatz der Bundespolizei. Der Bund könne »die notwendigen Maßnahmen treffen«, um ein Land »zur Erfüllung seiner Pflichten anzuhalten«, heißt es im Grundgesetz.
Mihalic begründete ihre Haltung mit jüngsten Äußerungen des AfD-Spitzenkandidaten in Sachsen-Anhalt. »Die Ankündigung von Ulrich Siegmund, Kriegswaffen gegen Bürgerinnen und Bürger unseres Landes einzusetzen, die nicht in das völkische Weltbild der AfD passen, verdeutlichen aufs Neue, dass die AfD eine verfassungsfeindliche Partei ist«, sagte Mihalic. Auch die Prüfung eines Parteienverbots beim Bundesverfassungsgericht sei dringend nötig.
Linke kritisiert zu späte Reaktion
Dirk Wiese, der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD im Bundestag, äußerte sich ähnlich. Sollen die AfD und das BSW »erstmals einem Rechtsextremisten in das Amt des Ministerpräsidenten verhelfen, ist es gut zu wissen, dass das Grundgesetz Möglichkeiten vorsieht, verfassungsgemäßes Handeln eines Bundeslandes notfalls per Weisung zu erzwingen«, sagte er.
Die Linke zeigte sich zwar ebenfalls offen dafür, hält den Bundeszwang und eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe aber für unzureichend. Die derzeit diskutierten Maßnahmen hätten »längst beschlossen und vorbereitet werden müssen«, sagte Bünger dem RND. »Die Bundesregierung ist im Schlafwandlermodus, wenn sie glaubt, jetzt noch weitere Monate in Arbeitsgruppen diskutieren zu können.« Auch sie forderte die Prüfung eines Parteienverbots.
Frei hatte das Instrument des Bundeszwangs als Ultima Ratio ins Spiel gebracht. »Sollte es die Lage erfordern, werden wir selbstverständlich das Grundgesetz durchsetzen und dafür alle Instrumente nutzen«, hatte er gesagt. Nötig wäre für die Nutzung des Instruments eine Zustimmung des Bundesrates. Der Bundeszwang ist in der Geschichte der Bundesrepublik noch nie angewendet worden.
