
Von der Leyen will Drohnenabwehr überprüfen
Eine solche Bestandsaufnahme ist eigentlich Sache der NATO im Rahmen ihrer Streitkräfteplanung. Vor einer Woche hatte ein rumänisches F-16-Kampfflugzeug im Rahmen der NATO-Luftraumüberwachung eine mutmaßlich von Russland abgelenkte ukrainische Drohne über Estland zerstört. Von der Leyen hatte schon im vorigen Herbst das Eindringen russischer Drohnen nach Polen genutzt, um für eine eigene Rolle der EU bei der Drohnenabwehr zu werben. Sie war damit jedoch auf den Widerstand insbesondere Deutschlands und Frankreichs gestoßen, die auf die Rolle der Allianz verwiesen.
Von der Leyen nutzte die neuen Zwischenfälle auch, um abermals dafür zu werben, dass die Mitgliedstaaten die Beistandsklausel im EU-Vertrag operationalisieren. „Mitgliedstaaten, die mit solchen Bedrohungen konfrontiert sind, sollten auf die europäische Solidarität zählen können“, sagte sie in Vilnius. „Deshalb bin ich der Ansicht, dass Europa ein Protokoll für solche hybriden Situationen entwickeln sollte.“ Artikel 42.7 des Vertrags legt zwar fest, dass die Mitgliedstaaten einem Land zur Hilfe kommen, das Opfer eines bewaffneten Angriffs wird. Doch gibt es keinerlei etablierte Prozeduren dafür, wie dies organisiert wird und welche Rolle die EU-Institutionen dabei spielen.
