
Andere Länder, andere Sitten. „Die Amerikaner geben meist 20 Prozent Trinkgeld bei meinem Kartenlesegerät. Bei den Deutschen sind es oft zehn Prozent“, sagt Emilia Bieber. „Manche sagen auch: ,Das ist unverschämt‘ mit den vorgeschlagenen zehn, 15 oder 20 Prozent Trinkgeld“, ergänzt die Inhaberin des „Art Cafés“ in Assmannshausen im Rheingau. Dabei bietet sie auch die Option „Kein Trinkgeld“. Solche Vorschläge zeigen inzwischen viele Lesegeräte bei der Zahlung in Hessens Gaststätten.
Bundesweit hat bei einer Yougov-Umfrage im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur mehr als die Hälfte der Befragten angegeben, solche digitalen Auswahlfelder für Trinkgeld „schlecht“ oder „eher schlecht“ zu finden. Knapp ein Drittel hält sie für „gut“ oder „eher gut“. Mehr als ein Fünftel gibt inzwischen weniger Trinkgeld. Für die Umfrage waren im Dezember 2025 bundesweit 2060 Personen befragt worden.
„Kommt mein Trinkgeld wirklich bei der Bedienung an?“
In Hessen vermutet Kai Eifler von der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) in Darmstadt: „Viele Gäste fragen sich bei den Kartenlesegeräten vielleicht: ‚Kommt mein Trinkgeld wirklich bei unserer Bedienung an, oder steckt es sich das Unternehmen ein?‘“ Eifler vermutet, dass die digitalen Vorschläge daher die Hemmschwelle für Trinkgeld steigern.
Während der Corona-Pandemie hat Umfragen zufolge das kontaktlose und als hygienisch geltende Zahlen zugenommen – auch in Restaurants und Cafés. Heute hat NGG-Gewerkschafter Eifler jedoch den Eindruck, „dass viele in der Gastronomie wieder zu Zahlungen mit Bargeld zurückgekehrt sind“. In einem Eiscafé in Eltville im Rheingau etwa hält man nach eigenen Angaben nichts von Kartenlesegeräten mit fordernd wirkenden Trinkgeld-Optionen.
Mehr Trinkgeld durch digitale Zahlungen in der Drosselgasse
Emilia Bieber, die neben ihrem „Art Café“ in Assmannshausen auch ein gleichnamiges Café in der Drosselgasse in Rüdesheim betreibt, zeigt sich dagegen damit zufrieden: Grob geschätzt bekomme sie zehn Prozent mehr Trinkgeld, seitdem sie vor wenigen Jahren ihre Geräte mit der digitalen Auswahl dafür angeschafft habe.
Die Geräte bieten mit der Option „Trinkgeld manuell eingeben“ auch die Möglichkeit, selbst statt einer Prozentzahl eine individuelle Geldsumme zu wählen. „Mit den Prozentsätzen aber finden es viele bequem, dann müssen sie nicht rechnen“, sagt Bieber. „Manche fühlen sich überfordert, dann helfe ich gerne – und wenn einer nichts geben will, bin ich auch nicht böse.“ Bei der von amerikanischen Touristen häufig gewählten Option „20 Prozent“ profitiere sie davon, dass in deren Heimat in der Gastronomie generell höhere Trinkgelder niedrige Löhne ausgleichen sollten, berichtet Bieber.
Gewerkschaftssekretär Eifler sagt, auch hierzulande komme es in der Gastrobranche vor, dass Arbeitgeber „als probates Mittel“ in Lohn- und Gehaltsverhandlungen auf das Trinkgeld verwiesen, um ihre Bezahlung zu drücken. Mit Blick auf die aktuelle Wirtschaftslage vermutet Eifler allerdings, „dass die Höhe des Trinkgeldes eher rückläufig ist“. Die Faustregel, bei Zufriedenheit mit dem Service die Rechnungssumme um zehn Prozent zu erhöhen, werde heute wohl oft unterboten.
Und was sagen Finanzämter zu bar und digital gezahltem Trinkgeld in Gaststätten? Sie haben die Branche generell im Blick. Die Gastronomie gilt laut Experten als „bargeldintensiv“: Einnahmen ließen sich relativ leicht vor dem Fiskus verstecken – was aber natürlich keinen Generalverdacht rechtfertigt. Generell können für die Einnahmen von Gastronomen verschiedene Arten von Steuern anfallen.
Wenn Gäste freiwillig und ohne Rechtsanspruch der Bedienung eine zusätzliche finanzielle Anerkennung zukommen lassen wollen, ist diese steuerfrei, wie die Oberfinanzdirektion (OFD) Frankfurt am Main erläutert. Eine Höchstgrenze dafür gibt es nicht. Und ob Gäste Trinkgeld bar oder digital zahlen, ist egal. Eine Ausnahme bilden laut der OFD Pflicht-Bedienzuschläge: Hat eine Kellnerin oder ein Kellner einen etwa im Arbeitsvertrag geregelten Rechtsanspruch auf solche zusätzlichen Zahlungen, sind diese steuerpflichtig. Auch bei selbständigen Gastronomen, also Unternehmern, gilt der OFD zufolge die Steuerfreiheit beim Trinkgeld nicht. Dieses erhöht vielmehr seine Betriebseinnahmen und muss in die Berechnung der Umsatzsteuer einbezogen werden.
Laut dem Deutschen Knigge-Rat mit Sitz im nordhessischen Frielendorf ist der Ausdruck „Trinkgeld“ schon im späten Mittelalter aufgetaucht. Die ursprüngliche Absicht eines Spenders bei der Anerkennung einer Dienstleistung sei gewesen, „dass das Trinkgeld auf sein Wohl vertrunken wird“.
