CDU-Spitzenkandidat Stefan Evers hat sich für eine umfassende Überwachung von Gefährdern mit technischen Mitteln ausgesprochen. «Der Umgang mit Gefährdern gehört insgesamt auf den Prüfstand. Wir haben neue Möglichkeiten, die bislang noch nicht ausreichend genutzt werden», sagte der Finanz- und Kultursenator der «Berliner Morgenpost». «Die Hürden für den Einsatz von Fußfesseln müssen abgesenkt werden. Gefährder müssen mit modernsten Mitteln rund um die Uhr beobachtet werden.»
Dabei könne die KI-gestützte Auswertung von Positionsdaten helfen. «Datenschutzbedenken überzeugen mich nicht. In anderen Ländern ist das schließlich auch möglich», so der Spitzenkandidat für die Abgeordnetenhauswahl im September.
Er sei im Regenbogenkiez am Nollendorfplatz gewesen. «Da sagte mir jemand, er fühle sich im Schwulenviertel in São Paulo sicherer als in Berlin. Dort gebe es eine lückenlose KI-basierte Videoüberwachung», berichtete Evers. Das habe dazu geführt, dass es dort 80 Prozent weniger Übergriffe gibt. «Wir sollten uns nicht scheuen, moderne technologische Möglichkeiten auch zu nutzen. Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden», sagte Evers.
Evers würde das Polizeigesetz noch weiter verschärfen
Berlin hat sein Polizeigesetz gerade erst überarbeitet, auch mit Blick auf den Einsatz von Videoüberwachung und Künstlicher Intelligenz. Evers plädiert dafür, es gegebenenfalls noch einmal zu verschärfen. «Nicht alles, was wir gerne ins Gesetz geschrieben hätten, war mit unserem Koalitionspartner zu machen. Vielleicht wird das jetzt in einem anderen Licht bewertet», sagte er.
«Dass Linke und Grüne angekündigt haben, gegen das neue Polizeigesetz aus Datenschutzgründen zu klagen, zeigt aber auch, was bei der Wahl am 20. September auf dem Spiel steht», so der CDU-Politiker. «Es geht darum, ob wir alle nötigen Mittel nutzen wollen, ein sicheres Zusammenleben in Berlin zu gewährleisten.»
Die Hürden für den Einsatz einer Fußfessel seien auch nach der Reform des Polizeigesetzes extrem hoch. «Es muss eine dringende Gefährdungslage vorliegen, damit ein Richter darüber entscheiden kann. Das scheint nur schwierig nachweisbar zu sein, spiegeln mir die Sicherheitsbehörden», sagte Evers. «Ich finde, die Einstufung als Gefährder muss genügen. Der Einsatz einer Fußfessel muss auch über längere Zeiträume möglich sein.»
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