
Hessen übernimmt Betriebskosten für Frauenhäuser
Wiesbaden. Das Land Hessen will von 2027 an den laufenden Betrieb der bestehenden Frauenhäuser und Beratungsstellen finanzieren. Das teilte Sozialministerin Heike Hofmann (SPD) bei der Vorstellung eines Gesetzentwurfs in Wiesbaden mit. Bislang werde das Frauenhilfesystem gemeinsam von Land, Kommunen und den Trägern bezahlt. In den Jahren 2027 und 2028 werden die Landesmittel der Ministerin zufolge zunächst noch über die Kommunen an die Träger weitergeleitet. Von 2029 an fließen die Gelder direkt vom Land. „Wenn Frauen und ihre Kinder in ihrer eigenen Wohnung, in ihrem eigenen Haus nicht sicher sind, brauchen sie dringend Unterstützung. Mit unserem Hessischen Ausführungsgesetz zum Gewalthilfegesetz stellen wir das Frauenhilfesystem neu auf und übernehmen Verantwortung“, sagte Hofmann.
Anfang 2025 hatte der Bund das Gewalthilfegesetz verabschiedet. Demnach haben Frauen, die von häuslicher oder geschlechtsspezifischer Gewalt betroffen sind, von 2032 an einen gesetzlichen Anspruch auf kostenfreien Schutz und kostenfreie Beratung. „Das Gewalthilfegesetz ist ein echter Meilenstein für den Schutz von Frauen. Jetzt kommt es darauf an, den gesetzlichen Anspruch auch in Hessen mit einem entsprechenden Angebot zu hinterlegen“, erklärte Hofmann. Mit dem Ausführungsgesetz würden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass Hessen den Rechtsanspruch auf Schutz und Beratung ab 2032 erfüllen könne. Das Ziel sei klar: „Frauen, die von Gewalt betroffen sind, und ihre Kinder sollen schnell und unkompliziert den Schutz und die Hilfe bekommen, die sie benötigen“, betonte Hofmann.
Derzeit stehen laut Ministerium in Hessen 32 Frauenhäuser mit 364 Plätzen für Frauen zur Verfügung. Zusätzlich gebe es mehr als 25 Notplätze. „Ergänzend kommen 48 Beratungsstellen, Notrufe und Interventionsstellen hinzu“, hieß es in der Mitteilung. Bereits im kommenden Jahr werde das Angebot weiter ausgebaut: Im Vogelsbergkreis und im Landkreis Groß-Gerau entstehen zwei zusätzliche Frauenhäuser. (dpa)
