
Der Energiediscounter Stromio, der im Dezember 2021 Tausende Preisgarantieverträge fristlos gekündigt hatte, hat einen Prozess vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm verloren. Die fristlose Kündigung der Stromlieferverträge sei unwirksam gewesen, urteilte das Gericht am 18. Juni. Betroffene könnten Mehrkosten, die durch eine automatische Übernahme in die Ersatz- oder Grundversorgung entstanden seien, als Schadenersatz verlangen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
In der Musterfeststellungsklage hatte die Verbraucherzentrale den Energiediscounter 2022 auf Schadenersatz verklagt (Az. 2 MK 1/22), nachdem Stromio Ende 2021 seine Lieferverträge rückwirkend zum 21. Dezember gekündigt hatte. 4600 Betroffene aus ganz Deutschland schlossen sich der Klage an, Branchenkenner gingen davon aus, dass mehrere Hunderttausend Kunden von Kündigungen betroffen waren. Die gekündigten Verträge enthielten eine Preisgarantie, mit der Stromio das Risiko von Preissteigerungen vor allem wegen gestiegener Beschaffungskosten für die Erstlaufzeit der Verträge übernahm.
Laut Verbraucherzentrale rutschten die Betroffenen in eine teure Ersatzversorgung, erfuhren davon aber oft erst Wochen später. Aus Sicht der Verbraucherschützer waren die Kündigungen rechtswidrig und begründeten einen Anspruch auf Schadenersatz.
Gericht: Energiepreise waren vorhersehbar
Stromio hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen und die Kündigungen mit unvorhersehbaren „Preisexplosionen an den europäischen Energiehandelsplätzen“ begründet. Ende 2021 war Russland noch nicht in die Ukraine einmarschiert, doch die Spannungen zwischen den beiden Staaten spitzten sich schon damals zu. „In rechtlicher Sicht kam es durch die geopolitisch bedingte drastische Erhöhung der Energiepreise zu einer Störung der Geschäftsgrundlage, die zur Kündigung der Verträge berechtigte“, ließ Stromio über einen Anwalt erklären.
Diese Argumente ließ das Gericht nicht gelten. Der Anstieg der Energiepreise sei für Stromio vorhersehbar gewesen, stellte das Gericht jetzt in seiner Entscheidung fest, nachdem sich die Parteien zuvor nicht auf einen Vergleich hatten einigen können. Die Preissteigerungen hätten bereits im Frühjahr 2020 begonnen. Das Unternehmen habe aber bis Ende September 2021 neue Verträge abgeschlossen. Mit der Preisgarantie habe Stromio das Risiko von Kostensteigerungen bewusst übernommen. Außerdem habe das Unternehmen damit sein Preisänderungsrecht für Beschaffungskosten während der Erstlaufzeit ausdrücklich ausgeschlossen.
Von dieser Risikoübernahme könne sich die Stromio GmbH nicht nachträglich lösen – „auch nicht, wenn die wirtschaftliche Lage für sie existenzbedrohende Ausmaße angenommen hatte“, heißt es in der Mitteilung des OLG. Auch habe Stromio nicht erklärt, warum es nicht gereicht hätte, die Preise nach Ablauf der Erstlaufzeit anzupassen.
Die Verbraucherzentrale Hessen äußerte sich erfreut über die Entscheidung. Die Leiterin der Fachgruppe Rechtsdurchsetzung, Kerstin Wolf, sprach von einem „großen Erfolg“. Allerdings sei das Urteil noch nicht rechtskräftig.
Sollte Stromio keine Rechtsmittel einlegen, hätten die Verbraucher sechs Monate Zeit, ihre Ansprüche durchzusetzen. Das Urteil führt nicht automatisch zu einem Schadenersatz, die Betroffenen müssen sich selbst an das Unternehmen wenden. Nach Berechnungen der Verbraucherzentrale belaufen sich die Schadenersatzansprüche je Kunde im Schnitt auf 350 Euro.
