In dieser Woche durfte sich der Moderator und Autor Jörg Thadeusz über einen großen Auftritt freuen. Der „Spiegel“ verkündete, dass Thadeusz den Juryvorsitz für den Deutschen Verlagspreis übernehmen werde, befragte ihn in seiner neuen Rolle und wollte wissen, wie er zu der Kritik an Kulturstaatsminister Wolfram Weimer stehe, der beim Deutschen Buchhandlungspreis drei Kandidaten aussortiert und das sogenannte Haber-Verfahren, eine Überprüfung durch den Verfassungsschutz, angestrengt hatte. Der neue Juryvorsitzende nahm den Kulturstaatsminister daraufhin in Schutz und mokierte sich über „Leute“, die sich „auf den Schlips getreten“ fühlten, „weil Wolfram Weimer irgendwelchen Zausel-Buchhandlungen kein Geld“ zubillige.
Interessant war dabei, dass dem „Spiegel“ der Begriff der „Zausel-Buchhandlung“ nicht mal eine Nachfrage wert war. Auch die Frage, wer Thadeusz, dessen neues Amt hier verkündet wurde, denn zum Juryvorsitzenden gemacht habe, wurde nicht gestellt. Beim Deutschen Buchpreis ist es zum Beispiel so, dass es in der ersten Jurysitzung die Jury selbst ist, die über den Jurysprecher oder die -sprecherin abstimmt. Hier läuft es anders: „Der Journalist, Moderator und Autor Jörg Thadeusz übernimmt den Vorsitz der Jury auf Bitte des Beauftragten für Kultur und Medien“, teilte auf Nachfrage der F.A.S. beim BKM eine Sprecherin des Kulturstaatsministers mit.
Inwiefern wurde das Auswahlverfahren verändert?
Erst kürzlich war Weimer in Thasdeusz’ Podcast „lang & breit“ zu Gast und wurde überaus freundlich befragt. Und noch vor der ersten Jurysitzung teilt nun also Thadeusz, der neu ist in der Jury, gegen dessen Gegner aus, lobt Weimer als mutigen Entscheider und erweckt den Eindruck, die Debatte um den Deutschen Buchhandlungspreis gar nicht ernst zu nehmen. Das kam auch bei den anderen Mitgliedern der Jury nicht gut an. Mittwochabend, hieß es, habe man sich zu einem spontanen Treffen zusammengeschlossen, zwei der Mitglieder konnten nicht – Thadeusz auch nicht.
Dieser Text stammt aus der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.
Dabei gibt es durchaus Klärungsbedarf und die Notwendigkeit, sich neu zu sortieren. Erst am vergangenen Wochenende war bekannt geworden, dass das Auswahlverfahren beim Deutschen Verlagspreis verändert worden sei: „Die Auswahl der auszuzeichnenden Verlage trifft der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) auf Grundlage der Empfehlungen der Jury“, hatte Weimers Behörde mitgeteilt. Neu sei ein beratendes Gremium mit Fachleuten des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels und der Kurt-Wolff-Stiftung, an das sich die Jury wie auch Weimer als Beauftragter für Kultur und Medien wenden können.
Weimer entscheidet nicht allein
Einige hatten daraus abgeleitet, dass es künftig der Kulturstaatsminister sei, der die Preisentscheidung treffe, was auch durch eine später korrigierte dpa-Meldung suggeriert wurde: „Weimer entscheidet selbst“, hieß es dort. Der Verband deutscher Schriftstellerinnen und Schriftsteller (VS) gab am Donnerstag eine besorgte Erklärung heraus, nach der „allein die Ankündigung einer politischen Prüfung ein Gefühl der Überwachung in der Literaturszene“ verbreite und „die Kunst weniger frei“ mache. Thadeusz wiederum lobte Weimer gegenläufig als jemanden, der „am Ende seinen Kopf“ hinhalte.

Dabei hatte sich in dieser Frage tatsächlich nichts geändert. Denn dass das BKM die – formal – abschließende Entscheidung trifft, war beim Buchhandlungspreis wie beim Verlagspreis schon immer das übliche Verfahren, auch unter Weimers Vorgängerinnen Monika Grütters und Claudia Roth – die die Arbeit der Jury aber nicht in Zweifel zogen. Weimers Sprecherin zufolge gibt es überhaupt „keine Änderungen in Entscheidungsfindung und endgültiger Auswahl beim Deutschen Verlagspreis“. Was genau ist dann in Zukunft also anders?
Der richtige Ansprechpartner für diese Frage ist Sebastian Guggolz, der gleich mehrere Funktionen des Literaturbetriebs in einer Person verkörpert: Er ist Verleger des 2014 gegründeten Guggolz Verlags, der sich auf Neuübersetzungen von Werken in Vergessenheit geratener Autoren der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts spezialisiert hat; er ist Lektor von Autoren wie Ingo Schulze, Judith Hermann oder Reinhard Kaiser-Mühlecker beim S. Fischer Verlag. Und er ist seit September 2025 der neue Vorsteher des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels.
Als solcher hatte er den Kulturstaatsminister scharf kritisiert, als dieser im Frühjahr drei von der Jury für den Buchhandlungspreis ausgewählte Buchläden wegen „verfassungsschutzrelevanter Erkenntnisse“ von der Liste der Preisträger gestrichen hatte. Was genau gegen die Buchhandlungen vorliegt, ist bis heute nicht bekannt, da es zum Haber-Verfahren gehört, dass durch den Verfassungsschutz zwar mitgeteilt wird, dass etwas vorliegt, aber nicht, was. Zuvor hatten Mitarbeiter des BKM angeblich recherchiert. Von einem Aushang zur Roten Hilfe, Verbindungen zur Antifa oder dem Hinweis darauf, dass sich zwei vom Verfassungsschutz beobachtete Personen in einer der Buchhandlungen getroffen haben sollen, ist intern die Rede.
Der Börsenverein will das Haber-Verfahren verhindern
„Wir lehnen den Einsatz des Haber-Verfahrens im Kulturbereich entschieden ab“, betonte Sebastian Guggolz diese Woche noch mal im Gespräch mit der F.A.S. Der Staatsminister habe in Bezug auf den Buchhandlungspreis argumentiert, er müsse sicherstellen, dass Preisempfänger auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen. Problematisch daran sei, so Guggolz, „dass er damit insinuiert, dass die ausgeschlossenen Buchhandlungen das nicht tun“. Dafür gebe es aber keine Nachweise. „Er hat bis heute nichts von seiner Entscheidung beim Buchhandlungspreis zurückgenommen“, so der Vorsteher des Börsenvereins. „Lediglich die Unterlassungserklärung, die Buchhandlungen öffentlich extremistisch zu nennen, hat er nach einem gerichtlichen Eilverfahren akzeptiert.“
Vor diesem Hintergrund stellt es das erklärte Ziel des Börsenvereins dar, zu verhindern, dass das Haber-Verfahren noch einmal eingesetzt wird. Aus der Kulturpolitik ist zu hören, dass auch die Mitarbeiter des BKM kein besonderes Interesse daran zeigten, es sei Weimer selbst, der auf diese Möglichkeit bestehe, das Verfahren anzuwenden, heißt es. Da der Börsenverein und die Kurt-Wolff-Stiftung, die Partner der beiden Preise sind, den Kulturstaatsminister jedoch nicht überzeugen konnten, den Einsatz des Haber-Verfahrens auszuschließen, habe man sich auf „eine Art Zwischenprozedere“ geeinigt, „das diesen Einsatz so unwahrscheinlich wie nur möglich macht“, so Guggolz.

Das BKM werde in Zweifelsfällen künftig mit der Jury Rücksprache halten. Wenn es danach noch keine Einigung gebe, sollen im nächsten Schritt die betroffenen Verlage gebeten werden, Stellung zu beziehen. Wenn das immer noch zu keiner Einigung führe, werden Vertreter der Kurt-Wolff-Stiftung und des Börsenvereins in einem Gremium zusammengerufen. Dieses Gremium berate und vermittle dann zwischen BKM und der Jury, wie mit diesem Fall umzugehen sei.
Worum es geht, ist damit nicht nur, einen Weg zu finden, der es ermöglicht, dass beide Preise weiterhin verliehen werden können. Es geht auch um eine Verteidigung der unabhängigen Jury als Instanz. Allerdings mutet es dabei durchaus seltsam an, dass der in der Jury versammelten Kompetenz – unter den Mitgliedern ist der Schriftsteller Deniz Utlu, der Literaturwissenschaftler Friedhelm Marx, der „Zeit“-Redakteur Alexander Cammann oder die Korbinian-Verlegerin Katharina Holzmann – wiederum Vertreter der Kurt-Wolff-Stiftung oder des Börsenvereins zur Seite gestellt werden müssen, wenn Weimer Einwände haben sollte. Solche Anwälte oder Moderatoren haben die Mitglieder der Jury nicht nötig.
Anders als Monika Grütters, die die beiden Preise 2015 und 2019 ins Leben rief und der Arbeit der Jury mit einem grundsätzlichen Vertrauensvorschuss begegnete, ist mit Wolfram Weimer eine Misstrauenskultur eingezogen, die die unabhängige Arbeit der Jury durch die Androhung des Haber-Verfahrens untergräbt. Indem man dieser Jury aber ein Gremium zur Seite stellt, wird suggeriert, dass diese auf Unterstützung angewiesen sei. Man stärkt sie also nicht, wie beabsichtigt, sondern schwächt indirekt ihre Autorität.
„Das BKM hätte das so nicht machen dürfen.“
Warum der Kulturstaatsminister so beharrlich am Haber-Verfahren festhält, ist für viele unverständlich. Spricht man mit Beobachtern der Kulturpolitik, sehen darin manche eine Verteidigung einer bürgerlichen Kultur der Mitte in Zeiten der Polarisierung. Andere vermuten, dass die Tatsache, dass Weimer, der keiner Partei angehört, eine Rolle spielen könnte und er seine Loyalität gegenüber Kollegen von der CDU mit solchen Aktionen unter Beweis stellen wolle. Dass das nach einer Staatsministerin im Bundesinnenministerium, Emily Haber, benannte Verfahren gerade im Kulturbereich höchst umstritten ist, scheint Weimer dabei nicht zu kümmern. Von einer „wackeligen rechtlichen Grundlage“ spricht etwa Christoph Möllers, Professor für Verfassungsrecht und Rechtsphilosophie an der Humboldt-Universität Berlin.
„Das Bundesamt für Verfassungsschutz“, so Möllers im Gespräch mit der F.A.S., „hat sehr breite Kompetenzen, Informationen zu sammeln. Das darf es nur deswegen, weil es diese Informationen im Prinzip nicht weitergeben darf. Grundsätzlich bedarf es einer konkreten Bedrohung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, um Informationen weiterzugeben.“
Die Behörden scheinen nun aber anzunehmen, dass all das nicht gelte, wenn der Bürger Geld vom Staat bekomme, auf das er keinen Anspruch habe, so der Verfassungsrechtler. Das würde bedeuten, dass jeder Bürger, der eine Subvention bekommt, implizit, aber ohne es ausdrücklich zu sagen, zustimme, dass Informationen, die das Bundesamt für Verfassungsschutz zu bieten hat, an die Förderbehörde weitergeben werden können. „Das kann nicht sein. Jedenfalls sehe ich keine gesetzliche Grundlage für die Art der Informationsweitergabe. Auch wenn die Behörde einen Verdacht hat, bedarf es einer gesetzlichen Grundlage für die Auskunft.“

Möllers zufolge ist es bei staatlicher Demokratieförderung rechtspolitisch durchaus sinnvoll, keine demokratiewidrigen Institutionen zu fördern. Bei Kulturförderung hält er dies aber für schwierig. Denn da stelle sich die Frage, was genau es eigentlich mit der Kulturförderung zu tun habe, wenn die Gesinnung von Personen überprüft werde, also nicht zwischen Projekt und persönlicher Gesinnung unterschieden wird. „Wenn Mitarbeiter des BKM googeln, wen sie da fördern, dann sollen sie das machen. Es ist aber weder juristisch noch politisch das Gleiche, ob eine Behörde sich selbst über die eigene Klientel informiert oder das Bundesamt für Verfassungsschutz, den Inlandsgeheimdienst, dafür aufrüstet. Das wirkt in seiner Maßlosigkeit schon fast komisch.“
Dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die Informationen, die dort über die vom Buchhandlungspreis ausgeschlossenen Buchhandlungen vorlagen, laut Haber-Verfahren nicht weitergeben durfte, wurde in der Debatte um den Preis immer wieder betont. Für den Verfassungsrechtler stellt es aber interessanterweise bereits eine Weitergabe von Information dar, wenn man sagt, dass etwas vorliege. Man könne die Datenschutzvorgaben nicht übergehen, indem man sage: Wir wissen etwas, wir sagen euch aber nicht, was. Aber auch jenseits der Frage, was das Bundesamt für Verfassungsschutz darf, ist das BKM an den Gleichheitssatz gebunden. Das bedeute konkret: „Sie dürfen die Förderentscheidung nicht nach den politischen Überzeugungen der Betroffenen fällen. Das ist einfach ein Ermessensfehler. Das BKM hätte das so nicht machen dürfen.“
Für die Ausgezeichneten sind der Verlags- und der Buchhandlungspreis wirtschaftlich wichtig. Die beiden Preise sind die einzige direkte Förderung für die Buchbranche. Daneben gibt es nur die reduzierte Mehrwertsteuer und die Buchpreisbindung, beides indirekte Förderungen, die durch gesetzliche Regelungen wirksam werden. Voraussetzung für die Vergabe ist allerdings, dass die unabhängige Jury, die das BKM selbst ernennt, ungestört ihre Arbeit machen kann. „Als die Jury voriges Jahr von ‚Nius‘ angegriffen wurde, hat Weimer uns gesagt, er stehe hinter uns“, erzählt die Korbinian-Verlegerin Katharina Holzmann. Damals ging es um eine Auszeichnung des Verbrecher Verlags, die Weimer auch öffentlich verteidigte: Es gebe keinerlei „Verdachtsmomente“ für „Gewaltverherrlichung“ oder „Verfassungsfeindlichkeit“ bei den prämierten Verlagen, sagte ein Sprecher. Offenbar versucht Weimer intern jetzt, das Vertrauen der Jury zurückzugewinnen, nachdem einzelne Mitglieder mit dem Gedanken gespielt haben auszutreten. Der Juryvorsitzende Jörg Thadeusz gehört sicher nicht zu ihnen.
