
Nach dem Streit um eine Nacktszene mit Schauspielerin Nastassja Kinski soll der Film „Falsche Bewegung“ von Regisseur Wim Wenders vorerst nicht mehr gezeigt werden. Der Film werde aus allen aktuellen Auswertungsformen zurückgezogen, teilte die Wim Wenders Stiftung mit. „Streaming-, TV- und Vertriebspartner werden angewiesen, den Film nicht mehr öffentlich zugängig zu machen.“
In der Mitteilung bat Wenders um Entschuldigung. „Als einziger der damals für ‚Falsche Bewegung‘ handelnden Verantwortlichen, der noch da ist, sehe ich, dass Nastassja Kinski damals hätte besser beschützt werden müssen. Dafür bitte ich dich um Entschuldigung, Nastassja, ohne Wenn und Aber“.
„Die vielen Reaktionen, Hinweise und Gespräche der vergangenen Tage haben wesentlich dazu beigetragen, meinen Blick auf die damaligen Ereignisse weiter zu schärfen. Dafür bin ich dankbar.“ Es sei nötig, dass unsere Gesellschaft angemessene Umgangsweisen für strittige Filmwerke des 20. Jahrhunderts finde und sich neuen Lernprozessen und Perspektiven stelle.
Anwalt Schertz kritisierte Wenders zuvor scharf
Damit reagiert der Regisseur auf eine Debatte, die zuletzt bei der Verleihung des Deutschen Filmpreises in Berlin noch einmal öffentlich ausgetragen worden war. In einer Szene des Films „Falsche Bewegung“ aus dem Jahr 1975 ist die damals erst 13 Jahre alte Kinski mit nacktem Oberkörper zu sehen.
Die Schauspielerin versucht seit Jahren, die Szene aus dem Film entfernen zu lassen. Der „Süddeutschen Zeitung“ sagte sie kürzlich, sie habe schon als Dreizehnjährige gespürt, „dass das nicht in Ordnung war“. Wenders hatte sich von der Szene zuletzt distanziert. „Das würde ich heute nie mehr so machen“, sagte er bei der Filmpreisgala, bei der er mit dem Ehrenpreis der Deutschen Filmakademie ausgezeichnet wurde.
Zugleich hatte Wenders die Entscheidung über den Umgang mit der Szene nicht allein treffen wollen. Auf der Bühne stellte er die Frage, wie mit dem Filmerbe umzugehen sei, wenn eine Szene einer Schauspielerin heute Schmerz bereite. Ob man einen Film nachträglich kürzen dürfe oder solle, sei eine moralische Frage, sagte Wenders. Er bat die Deutsche Filmakademie um eine Diskussion darüber, besonders mit jüngeren Filmschaffenden.
Der Anwalt Kinskis, Christian Schertz, kritisierte diese Haltung scharf. Wenders habe damit „erneut keine Verantwortung übernommen“, sagte Schertz gegenüber der F.A.Z. Es gehe nicht um Cancel Culture, sondern um die Verantwortung des Regisseurs für seinen Film. „Nur er allein kann das Problem lösen. Er ist der Regisseur, es ist sein Film.“ Schertz hatte angekündigt, an Wenders, den Filmverleih Kinowelt und den WDR als Ko-Produzenten heranzutreten, um bestätigen zu lassen, dass die Szene nicht mehr verwendet wird.
„Falsche Bewegung“ gehört zu den frühen wichtigen Arbeiten Wenders’. Der Film, frei nach Motiven aus Goethes „Wilhelm Meister“ und nach einem Drehbuch von Peter Handke, wurde mit mehreren Deutschen Filmpreisen ausgezeichnet. Mit Filmen wie „Der Himmel über Berlin“, „Buena Vista Social Club“ und „Perfect Days“ ist Wenders einer der angesehensten Filmemacher Deutschlands geworden. Mit Kinski hatte er auch das Roadmovie „Paris, Texas“ gedreht. Die Deutsche Filmakademie verlieh ihm den diesjährigen Ehrenpreis.
