
Die Stiftung Warentest hat eine Unterlassungsklage gegen das Medienhaus Burda Forward in erster Instanz gewonnen. Burda Forward ist es untersagt, das Logo und Testergebnisse der Stiftung Warentest ohne deren Zustimmung zu verwenden und zu monetarisieren, entschied das Landgericht Frankfurt (Az. 2-03 O 313/25). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Das Burda-Verbraucherportal Chip.de hatte mit Testergebnissen der Stiftung für Produkte geworben und dafür Provision kassiert. Im Oktober 2025 erhob die Stiftung deshalb Unterlassungsklage. Gegenstand der Klage sind drei Artikel, die Waschmaschinen, Duschköpfe und Tierfutter verglichen und die Tests der Stiftung Warentest wiedergaben. Über sogenannte Affiliate-Links gelangten Nutzer zu den bewerteten Produkten. Bei diesen Links handelt es sich um Hyperlinks mit einer individuellen Kennung. Die Nutzer können so dem jeweiligen Werbepartner zugeordnet werden. Kommt es zum Kauf, erhält der Affiliate, in diesem Fall das Medienunternehmen, einen Prozentsatz des Umsatzes oder eine Provision.
Juristisches Vorgehen gegen „plumpes Abschreiben“
Burda Forward hält die Entscheidung des Landgerichts für falsch. „Wir werten die Entscheidungsgründe aus und entscheiden dann über Rechtsmittel“, heißt es auf Nachfrage. Es gehe um die Grundsatzfrage, in welchem Umfang Redaktionen über Testergebnisse berichten dürfen. Diese Frage betreffe nicht nur Chip.de.
Seit Juli 2025 dokumentiert die Stiftung Warentest, welche Medien die Marke zu Werbezwecken verwenden. Medien dürften im Rahmen des Zitatrechts natürlich über Testergebnisse berichten, sagt Björn Köllen-Steiner, Pressesprecher der Stiftung. „Wir werden uns aber genau anschauen, ob die Berichterstattung wirklich Teil einer eigenständigen journalistischen Auseinandersetzung mit einem Thema ist oder es sich um plumpes Abschreiben handelt.“ Affiliate-Links zu Empfehlungen der Stiftung seien grundsätzlich kritisch. Unkritisch sei es jedoch, Affiliate-Links auf selbst getestete Produkte zu setzen, sofern diese als Werbung gekennzeichnet sind.
Die Marke „Stiftung Warentest“ sei eine „überragend bekannte Marke“, sagt Köllen-Steiner. Die Bewertung von Produkten und Dienstleistungen sei mit Aufwand und hohen Kosten verbunden. Deshalb sei es wichtig, die Inhalte und Testergebnisse vor Ausbeutung zu schützen. Aus diesem Grund habe die Stiftung Warentest nun auch juristische Schritte gegen Ströer Publishing Hub eingeleitet. Das Medienunternehmen betreibt das Tech- und Gamingportal Giga. „Der Fall hat Parallelen zum Burda-Fall“, sagt Köllen-Steiner. Versuche, sich außergerichtlich zu einigen, seien gescheitert.
