
Mit dem Wahlerfolg der Partei Die Linke in Berlin wächst auch die Ungewissheit der Eigentümer großer Wohnimmobilienportfolios. Unter dem Motto „Berlin bezahlbar machen“ hatte die Partei eine deutliche Veränderung auf dem Miet- und Wohnmarkt der Bundeshauptstadt zu ihrem zentralen Wahlkampfthema gemacht. Wer das Programm liest, erfährt auch, wer aus Sicht der Linken der Gegner ist: Die als „Miet-Mafia“ bezeichneten Immobilienkonzerne. Besonders im Fokus steht die Deutsche Wohnen, die Anfang dieses Jahrzehnts noch 70 Prozent ihres Gesamtbestands an Wohnungen in Berlin hatte. Im Jahr 2021 wurde der Konzern vom Wettbewerber Vonovia übernommen.
Dennoch ist die Deutsche Wohnen Sinnbild der Wohnkrise der Stadt und namensgebend für den Berliner Volksentscheid „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“ aus dem Jahr 2021. Für das Vorhaben stimmten damals mehr als eine Million Menschen, was einer Zustimmungsquote von 59,1 Prozent entsprach. Seitdem ist der Berliner Senat verpflichtet, ein Gesetz zu schaffen, das die Überführung von Immobilien sowie Grund und Boden in Gemeineigentum zum Zwecke der Vergesellschaftung nach Artikel 15 des Grundgesetzes ermöglicht. Diese Aufgabe liegt nun bei der nächsten Regierung im Roten Rathaus von Berlin.
„Gerade in Berlin ist der Wohnungsmarkt dysfunktional“
Dass der größte private Vermieter in Deutschland eine andere Meinung vertritt als die Aktivisten und die Linke, hat er schon oft betont. „Vergesellschaftung schafft keine einzige neue Wohnung“, sagte der Vorstandsvorsitzende Luka Mucic zuletzt, genauso hat sich sein langjähriger Vorgänger Rolf Buch auch immer geäußert.
Im Interview mit der F.A.Z. hatte Mucic im Mai für den Kern der Enteignungsdebatte sogar Verständnis geäußert: „Gerade in Berlin ist der Wohnungsmarkt dysfunktional. Aber das liegt nicht an uns. Illegale Mietstrukturen und Untervermietungen treiben die Preise in die Höhe. Außerdem gibt es eine starke Differenz zwischen Angebot und Nachfrage.“ Mit einer Durchschnittsmiete von 8,26 Euro je Quadratmeter lägen die kommunalen Anbieter in der Stadt in Schlagdistanz, die Mieten liegen unter dem Durchschnitt des gesamten Vonovia-Portfolios.
In der Neuvermietung ist der Schnitt zwischen neun und zwölf Euro je Quadratmeter. „Wir rufen keine Mondpreise auf“, sagte Mucic. „Wer sollte künftig einen Anreiz haben, neu zu bauen, wenn die ökonomische Grundlage fehlt?“ Wenn es nur noch Unternehmen mit maximal 3000 Wohneinheiten geben soll, lasse sich die energetische Sanierung nicht skalieren. „Eine Enteignung würde im Chaos enden. Die Wohnungsnöte in Berlin sind klar, aber eine Verstaatlichung ist völlig untauglich, um die Probleme zu lösen.“
Bund könnte Pläne der Linken in Berlin durchkreuzen
In der aktuellen Diskussion vermischen sich die juristischen Begriffe Enteignung und Vergesellschaftung. Das Grundgesetz (GG) unterscheidet jedoch deutlich zwischen beiden Begriffen, und auch in der Praxis gibt es erhebliche Unterschiede. So ist eine Enteignung von Eigentum gemäß Artikel 14 Absatz 3 GG nur „zum Wohle der Allgemeinheit“ zulässig. Sie darf nur auf Grundlage eines entsprechenden Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regeln muss.
Der praktischste Anwendungsfall ist die Enteignung von Grundstücken oder Ackerflächen, insbesondere für den Bau von Autobahnen oder Bahnstrecken. Wie aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Frage der Linken-Abgeordneten Caren Lay vom Januar dieses Jahres hervorgeht, gab es im Jahr 2025 bundesweit 177 Enteignungsverfahren für Zwecke des Straßenbaus, von denen nicht alle abgeschlossen waren.
Dagegen liegt nach Artikel 15 GG eine Vergesellschaftung vor, wenn Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden. Auch in diesem Fall muss per Gesetz eine Entschädigung des Eigentümers geregelt werden. Ob ein solches Gesetz von einer künftigen Berliner Regierung noch geschaffen wird, bleibt fraglich. Denn seit Monaten reift in der Bundesregierung der Plan für ein eigenes Gesetz, das ein solches Vorhaben auf Länderebene durchkreuzen soll.
Doch so einfach lässt sich der Konflikt nicht lösen: Bei der Vergesellschaftung liegt ein Fall der konkurrierenden Gesetzgebung vor. Das heißt: Ein eigenes Gesetz der schwarz-roten Bundesregierung kann es laut Verfassung nur dann geben, wenn und soweit es die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse im Bundesgebiet sichert oder die Wahrung der Rechts- oder Wirtschaftseinheit im gesamtstaatlichen Interesse eine bundesgesetzliche Regelung erfordert.
