Bundesfinanzminister Lars Klingbeil will schärfer
gegen Steuerbetrüger vorgehen. »Ich will, dass eine Selbstanzeige nicht mehr
generell zur Straffreiheit führt«, sagte der SPD-Vorsitzende der Funke
Mediengruppe. Sein Ministerium schlägt eine Gesetzesänderung vor, nach der die
Selbstanzeige künftig »oberhalb bestimmter Schwellenwerte« nur noch
strafmildernd, aber nicht mehr strafbefreiend wirkt. »Wir schützen die, die
sich an die Regeln halten. Die Ehrlichen dürfen nicht die Dummen sein«, sagte
Klingbeil.
Niemand sollte darauf spekulieren, dass er straffrei
ausgehe, wenn er Steuern hinterzogen habe und bei Gefahr der Entdeckung einfach
eine Selbstanzeige erstatte, sagte Klingbeil. »Die Milliardenschäden durch
Steuerbetrug gehen zu Lasten von uns allen.«
Der Vorstoß sei ein Teil eines Aktionsplans, um
Steuerkriminalität besser zu bekämpfen. Dazu gehöre auch, dass die
Sondereinheit gegen Steuerhinterziehung im Bundeszentralamt für Steuern
aufgerüstet werde. Daten der Finanzbehörden sollten künftig zentral auf einer
Plattform gespeichert und mithilfe von künstlicher Intelligenz ausgewertet
werden. »Das Signal an Steuerhinterzieher muss sein: Versucht es erst gar
nicht, wir erwischen euch«, sagte Klingbeil.
Straffreiheit verleite zu Steuerhinterziehung
Steuerhinterziehung wird in der Regel mit einer Geldstrafe
oder einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren bestraft, in besonders schweren
Fällen sind auch zehn Jahre möglich. Eine Selbstanzeige kann jedoch zur
Straffreiheit führen, wenn sie vollständig ist und rechtzeitig erfolgt, also
bevor zum Beispiel eine Prüfung angekündigt oder die Tat bereits entdeckt ist.
Die hinterzogenen Steuern samt Zinsen müssen dann nachgezahlt werden, bei
höheren Beträgen kommen häufig Zuschläge oder verschärfte Voraussetzungen
hinzu. In einem Bericht des Bundesfinanzministeriums heißt es, dass die
bestehende Straffreiheit zu Fehlanreizen führe und dazu verleite, Steuern zu
hinterziehen und sie erst vor der befürchteten Entdeckung per Selbstanzeige zu
erklären.
Im Jahr 2024 wurden nach einer Statistik des
Bundesfinanzministeriums insgesamt 19.110 Steuerstrafverfahren eingestellt,
darunter 5.154 Verfahren nach Selbstanzeigen, bei denen es um
Steuerhinterziehung von bis zu 25.000 Euro ging. In 36 Fällen von Selbstanzeigen,
die höhere Summen betrafen, sei gegen eine zusätzliche Zahlung von der
Strafverfolgung abgesehen worden.
