
Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt nach einer Anzeige von Collien Fernandes gegen ihren früheren Mann Christian Ulmen. „Wir sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir das Verfahren übernehmen“, sagte eine Sprecherin der F.A.Z. am Dienstag auf Anfrage. Grund sei, dass Christian Ulmen im Zuständigkeitsbereich der Behörde gewohnt habe. Gehe es um mutmaßliche Straftaten im digitalen Raum, richte sich die Zuständigkeit in der Regel nach dem Wohnort der angezeigten Person. Vor ihrem Umzug 2023 nach Mallorca hatten Fernandes und der Schauspieler Christian Ulmen in Potsdam gewohnt.
Collien Fernandes hatte Mitte März im „Spiegel“ und wiederholt auf Instagram schwere Vorwürfe gegen ihren früheren Mann Christian Ulmen erhoben. Die Vierundvierzigjährige beschuldigt den Schauspieler unter anderem, gefälschte Social-Media-Profile in ihrem Namen erstellt und pornographische Fotos und Videos verschickt zu haben, die „privat anmuten und so wirken sollten, als habe ich mich selbst nackt fotografiert und heimlich beim Sex gefilmt“. Sein Anwalt sprach im Zusammenhang mit der „Spiegel“-Berichterstattung von „unwahren Tatsachen“ und geht rechtlich gegen mehrere Punkte vor, es gilt die Unschuldsvermutung.
Staatsanwaltschaft Potsdam prüft weitere Unterlagen
Fernandes hatte im Jahr 2024 Anzeige gegen unbekannt bei der Berliner Polizei erstattet. Die Staatsanwaltschaft Itzehoe übernahm den Fall, „da die angezeigte Handlung möglicherweise innerhalb des örtlichen Zuständigkeitsbereiches durch die Anzeigende zu Kenntnis genommen worden ist“, wie ein Sprecher der F.A.Z sagte.
Das Verfahren wurde im Juni 2025 eingestellt. Aufgrund der Berichterstattung des „Spiegels“ nahm die Behörde die Ermittlungen wieder auf, dieses Mal nicht mehr gegen unbekannt, sondern gegen Christian Ulmen wegen des Vorwurfs der Nachstellung. Sie beschied einen Anfangsverdacht gegen den 50 Jahre alten Schauspieler.
Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft nun die von der Itzehoer Behörde übersandten Unterlagen. Wie die Sprecherin sagte, werde nochmals überprüft, „ob sich ein Anfangsverdacht begründen lässt“. Unter Umständen werde man zudem weitere Unterlagen von der Anzeigenerstatterin anfordern. Auch werde geprüft, ob eine Vernehmung nötig sei.
Keine Ermittlungen mehr in Spanien
Fernandes hatte zudem auch auf Mallorca Anzeige erstattet. Die spanische Justiz gibt den Fall nun aber an Deutschland ab. Die zuständige Richterin in Palma habe diese Entscheidung getroffen, teilte eine Sprecherin der Deutschen Presse-Agentur am Dienstag auf Anfrage mit und bestätigte damit einen Bericht der „Mallorca Zeitung“.
Die Richterin der Kammer für Gewalt gegen Frauen am erstinstanzlichen Gericht in Palma folgt mit ihrer Entscheidung der Argumentation der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. Zuvor hatte die Staatsanwaltschaft in Palma bereits mitgeteilt, dass sie Spanien nicht für zuständig hält. Die Anwälte von Collien Fernandes könnten gegen die Entscheidung jedoch noch vor einer höheren Instanz in Spanien Einspruch einlegen, ließ die Sprecherin wissen. Das Gericht auf Mallorca sieht keine ausreichenden Anhaltspunkte dafür, dass die mutmaßlichen Taten überwiegend in Spanien begangen wurden.
In einem von der Sprecherin zur Verfügung gestellten Beschlusstext weist die Richterin darauf hin, dass „die wesentlichen Umstände, die zur Einreichung der Anzeige geführt haben, mutmaßlich auf deutschem Hoheitsgebiet begangen wurden oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlichen“. Die mallorquinische Richterin ordnete „die vollständige Weiterleitung der Akten an die zuständige deutsche Staatsanwaltschaft“ an.
