
Die Pflegeversicherung kämpft mit einer stark wachsenden Finanzlücke. Im kommenden Jahr fehlen knapp acht Milliarden Euro, bis 2029 werden daraus 17 Milliarden Euro an. Die SPD stellt sich aber gegen die Regierungspläne, das Problem durch einen Mix aus Beitragserhöhungen und Leistungskürzungen zu schließen. Stattdessen will sie durchsetzen, dass künftig Privatversicherte neben der Vorsorge für ihr sich selbst auch „Solidarbeiträge“ für die gesetzlichen Pflegekassen bezahlen.
Wer ist privat, wer gesetzlich versichert?
Gut 75 Millionen Menschen, Beschäftigte und Rentner, sind gesetzlich krankenversichert und damit auch in der beitragsfinanzierten sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die private Kranken- und Pflegeversicherung (PKV) zählt knapp neun Millionen Vollversicherte. In den gesetzlichen Kassen sind Arbeitnehmer pflichtversichert, falls ihr Lohn nicht über der Versicherungspflichtgrenze liegt. Diese beträgt bisher 77.400 Euro im Jahr und steigt 2027 auf 84.150 Euro. Privat versichern können sich Selbständige und Beamte sowie Arbeitnehmer mit Gehältern über dieser Grenze. Die Zuordnung folgt den Regeln für die Krankenversicherung. Bis 2008 stand es Gutverdienern frei, ob sie sich überhaupt versichern.
Wer bekommt Zuschläge oder Rabatte?
Das gesetzliche System folgt dem Umlageprinzip, die Leistungen der heute Pflegebedürftigen werden aus den Beiträgen der heute jüngeren Zahler finanziert. Es hat daher ein demographisches Problem. Der sogenannte Regelbeitragssatz beträgt derzeit 3,6 Prozent vom Bruttolohn. Kinderlose müssen einen Zuschlag zahlen, der bisher 0,6 Punkte beträgt, und an dem sich der Arbeitgeber nicht beteiligt. Für Versicherte mit mehreren Kindern gilt ein Rabatt von 0,25 Punkten je Kind. Der Durchschnittsbeitrag je Versicherten lag 2025 laut einer Übersicht des PKV-Verbands bei 98 Euro im Monat für Privatversicherte. Gesetzlich Versicherte zahlten, pro Kopf betrachtet, weniger: 81 Euro.
Warum zahlen Privatversicherte mehr?
Es liegt vor allem daran, dass in der gesetzlichen Versicherung nichts fürs Alter angespart wird, sieht man von einem eher kleinen Vorsorgefonds ab. Die private Pflegeversicherung kalkuliert hingegen so, dass der individuelle Beitrag das statistische Pflegekostenrisiko deckt. Sie bildet dazu auch Altersrückstellungen. Der insoweit höhere Beitrag schützt das private System vor dem demographischen Problem.
Wie will die SPD Privatversicherte für das defizitäre gesetzliche System zahlen lassen?
Das Bundesarbeitsministerium ist regierungsintern mit zwei Varianten in die Auseinandersetzung gegangen. Mit der einen müssten künftig alle Privatversicherten einen Prämienzuschlag zahlen, der als Solidarbeitrag an die gesetzlichen Kassen fließt. Er könnte entweder direkt bei ihnen erhoben werden oder bei den Versicherungsunternehmen, die ihn dann auf die Prämien aufschlagen. Die andere Variante sieht vor, Privatversicherte nur dann zur Kasse zu bitten, wenn sie aus der Privatversicherung ins gesetzliche System wechseln (müssen). Es soll dann vorgeschrieben sein, dass sie die in ihrem Privatvertrag angesparten Altersrückstellungen aus der PKV „mitbringen“. Dieses Geld käme aber nicht ihnen persönlich zugute, sondern würde an die Gemeinschaft verteilt.
Wie begründet die SPD die Forderung?
Sie argumentiert, dass die Pflegekosten der Privatversicherten derzeit im Durchschnitt niedriger seien. Das gesetzliche System leide daher an einer unfairen, weil teureren Risikostruktur. Nach Berechnungen aus einem Bericht der Bundesregierung von 2024 könnte man damit derzeit theoretisch einen Transfer von zwei Milliarden Euro jährlich zulasten der knapp neun Millionen Privatversicherten begründen. Es gibt aber mindestens zwei Haken: Die Risikostruktur der Privatversicherten gleicht sich langfristig an jene der SPV an oder wird sogar schlechter, hieß es in dem Bericht. In etwa zehn Jahren könnten Privatversicherte damit dann womöglich Geld von den gesetzlichen Kassen verlangen. Zweitens gibt es gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen jegliche Finanztransfers zwischen den zwei sonst separaten Systemen.
Was würde ein Zugriff auf Privatversicherte den gesetzlichen Kassen bringen?
Das Arbeitsministerium rät auch wegen solcher verfassungsrechtlichen Bedenken, die Transfers auf 500 Millionen Euro im Jahr zu deckeln. Zwei Milliarden Euro wären rund ein Drittel dessen, was die private Pflegeversicherung heute insgesamt an Prämien einnimmt. Die Ausgaben der gesetzlichen Kassen betragen aber schon bisher fast 80 Milliarden Euro pro Jahr und werden demographisch bedingt noch deutlich steigen. Selbst zwei Milliarden Euro mehr im Jahr würden daran wenig ändern, zumal ja schon kurzfristig eine Finanzlücke von 17 Milliarden Euro klafft.
Warum wechseln Privatversicherte zurück zu den gesetzlichen Kassen?
Das geschieht meist unfreiwillig. Steigt die Versicherungspflichtgrenze so stark, dass sie ihr Gehalt überholt, müssen sie oft zwangsweise wechseln. Bisher traf das jährlich rund 100.000 Menschen. Im kommenden Jahr dürften es deutlich mehr sein, denn die Koalition hat die Pflichtgrenze zum 1. Januar 2027 mit dem jüngsten Krankenkassengesetz außerordentlich stark angehoben, um fast neun Prozent. Ausnahmen von der Rückkehrpflicht greifen für Versicherte, die älter als 50 sind.
Wäre es überhaupt zulässig, das private Versicherungssystem für Finanznöte der Sozialkassen haften zu lassen?
Nein, sagen renommierte Verfassungsrechtler. Ein Zugriff auf die Altersrückstellungen der Privatversicherung wäre „ein nicht zu rechtfertigender Eingriff in das Eigentumsgrundrecht der Versicherer“, schrieb schon 2013 der frühere Verfassungsgerichtspräsident Hans-Jürgen Papier in einem Fachaufsatz. Und der Heidelberger Finanzrechtler Hanno Kube stufte 2025 die Idee eines Finanzausgleichs zwischen den Systemen als verfassungswidrige Sonderabgabe ein. Anders sähe es juristisch vielleicht mit einer radikalen Abschaffung der Privatversicherung aus, wenn man künftigen Berufseinsteigern den Zugang dorthin versperrt, bisherigen Versicherten aber Vertrauensschutz gewährt. Allerdings würde das keine akute Finanznot lindern, und das demographische Problem des Umlagesystems würde im Ergebnis eher verschärft als gelöst.
