
Der Bund muss sparen, weil die Kosten im Gesundheitswesen die Ausgaben weit übersteigen: in Krankenhäusern, bei der Pflege, der Notfallversorgung und in den Praxen. Im nächsten Monat soll das Gesetz zur Stabilisierung der Krankenversicherungsbeiträge beschlossen werden, in dem sich aus Sicht niedergelassener Ärzte und Therapeuten viele bittere Pillen verbergen – für die Behandler, aber auch für die Patienten. Daher haben sich in Hessen 27 Verbände zusammengeschlossen, um ihre Kritik öffentlich zu machen – und um vielleicht noch Änderungen am Gesetz herbeiführen zu können.
Die geplanten Einsparungen brächten einen Teil der ambulanten Versorgung in Existenznot, so der Tenor der gemeinsamen Erklärung. Die Verbände repräsentieren die Sicht von mehr als 14.000 Haus-, Fach- und Kinderärzten sowie Psychotherapeuten in Hessen. „Praxen sind mittelständische Unternehmen“, sagt Christian Sommerbrodt, Vorsitzender des Hausärzteverbands in Hessen. „Wir stehen unter dem gleichen Kostendruck wie andere Unternehmen, aber unsere Einnahmen sind gedeckelt.“
Wie hoch die ärztlichen Leistungen für Kassenpatienten vergütet werden, legen im Wesentlichen die Krankenkassen fest. Nur bei Privatpatienten ist der Spielraum größer. Steigen die Kosten einer Praxis, könnten sie nicht an die Patienten weitergegeben werden. Schlimmer noch: Das neue Spargesetz kürze zum Teil sogar die Einnahmen, um Beträge zwischen 9000 und 68.000 Euro im Jahr, hätten die verschiedenen Verbände errechnet.
„Die Regierung spart an unseren Kindern“
Ihre Hauptsorge ist, dass eine niedergelassene Praxis nicht mehr wirtschaftlich zu führen sei. „Wenn ein selbständiger Arzt weniger verdient als ein fest angestellter, wird er es sich zweimal überlegen, das Risiko einer Niederlassung einzugehen“, so Sommerbrodt. Das gelte vor allem, wenn sich die Voraussetzungen für eine Selbständigkeit in so rascher Abfolge änderten, ergänzt Stephanie Hild-Steimecke, stellvertretende Vorsitzende der Psychotherapeutenvereinigung Hessen. Erst im April seien die Vergütungen für ambulante Behandlungen um 4,5 Prozent gekürzt worden.
Das neue Gesetz streiche außerdem die Kurzzeitpsychotherapie und deckele die Einnahmen. „Einsparungen in der Psychotherapie führen zu Chronifizierung, mehr Schul- und Arbeitsausfällen und steigenden Krankenhausaufenthalten“, fürchtet Hild-Steimecke. Die Folgekosten werde die Gesellschaft tragen müssen.
Was das neue Gesetz in der Kinder- und Jugendmedizin bedeute, schildert der Frankfurter Kinderarzt Burkhard Voigt. Es sei vorgesehen, die Vergütung von Vorsorgeleistungen und Impfungen zu begrenzen. Damit werde die Budgetierung durch die Hintertür wieder eingeführt, verbunden mit einer finanziellen Bestrafung für jene, die mehr leisten könnten als der Durchschnitt. „Das ist eine Farce. Diese Regierung spart am falschen Ende: an unseren Kindern“, so Voigt.
Alle wollen kürzen, aber eher beim anderen
Dass im Gesundheitswesen dringend gespart werden müsse, darin sind sich die Verbandsvertreter einig. Doch sie weisen auch auf andere große Ausgabenblöcke der Krankenversicherung hin: Arzneimittel und Klinikaufenthalte. Zahlreiche Behandlungen könnten von einem niedergelassenen Arzt günstiger erbracht werden. Statt Bagatellfälle in der Notaufnahme eines Krankenhauses teuer zu verarzten, könne es das System entlasten, wenn die Patienten an einen niedergelassenen Mediziner verwiesen würden.
Doch wenn das Spargesetz die Kapazitäten der Fachärzte durch Budgetgrenzen einschränke, verpuffe die Sparidee, die hinter der Ambulantisierung stehe. Es brauche verlässliche Rahmenbedingungen nicht nur für ambulante Operationen, sondern auch für eine schnelle fachärztliche Abklärung und eine wohnortnahe Behandlung, so Jan Henniger vom Verband der niedergelassenen Chirurgen. Andernfalls verschiebe sich die Versorgung dorthin, wo sie für das System oft teurer wird – ins Krankenhaus.
Die Lage in Hessen ist aber auch aus einem anderen Grund schwierig: Mehr als ein Drittel der Hausärzte ist schon älter als 60 Jahre und wird absehbar aus dem Beruf ausscheiden. Für Psychotherapeuten hat die Kassenärztliche Vereinigung ähnliche Daten ermittelt. Daher warnen die Verbände davor, die Niederlassung und den Erhalt ambulanter Praxen noch unattraktiver zu machen. Sonst werde die wohnortnahe Versorgung vor allem dort gefährdet, wo die Lage ohnehin schon angespannt sei: in ländlichen Regionen und strukturschwachen Gebieten.
Die Verbände fordern von der hessischen Landespolitik, sich für spürbare Nachbesserungen einzusetzen. Dazu zählen unter anderem der Verzicht auf die Budgetierung, das heißt die pauschale Kürzung der ärztlichen und psychotherapeutischen Gesamtvergütung, der Erhalt von Steuerungsinstrumenten wie Terminservicestellen, offenen Sprechstunden und Kurzzeitpsychotherapie sowie eine stärkere Steuerfinanzierung versicherungsfremder Leistungen. Unter dem letzten Punkt verbirgt sich die Finanzierung der Behandlungskosten von Bürgergeldempfängern. Eine Aufgabe, die die Krankenkassen dem Bund und nicht den Beitragszahlern zuweisen wollen.
