
Von Politikverdrossenheit ist kaum noch die Rede, seit die Wahlbeteiligung wieder steigt. In Deutschland profitiert bisher hauptsächlich die extreme Rechte von der Rückkehr zu den Wahlurnen. Wie kann die Linke darauf reagieren? Blind sei sie für ihre Potentiale, behauptete kürzlich der Publizist Nils Schniederjann in einem Beitrag der Rubrik „Essay und Diskurs“ im Deutschlandfunk mit dem Titel „Die Machtfrage“, weil sie ein fehlgeleitetes Bündnis mit dem Liberalismus eingegangen sei. Sie konzentriere sich zu stark auf die Verteidigung subjektiver Rechte und individueller Bedürfnisse und verstecke sich aus „Angst vor dem Volk“ hinter nicht-majoritären Entscheidungsinstanzen wie Gerichten: „Das Problem der Linken ist also nicht, dass die Bevölkerung zu rechts wäre, sondern dass die liberale Ordnung genau jene demokratischen Wege versperrt, auf denen sie Mehrheiten gewinnen könnte.“
Schniederjann wirbt für eine „postliberale Linke“, die Inspirationen in der neueren politiktheoretischen Strömung mit dem Namen Postliberalismus finden könne. Die unter diesem Banner zusammengefassten Ansätze kommen darin überein, dem Projekt des Liberalismus eine bloß destruktive Kraft zuzusprechen, die überkommene Bindungen und hinfällige Traditionen auflöse, jedoch keine alternativen Modi sozialen Zusammenlebens hervorbringe. Am Ende dieser liberalen Revolte stehen atomisierte Individuen, die sich in Zuständen der Beziehungslosigkeit und des Sinnverlusts gefangen sehen – all das wiederum kein Zufall oder unliebsame Begleiterscheinung, sondern logische Konsequenz liberaler Politik.
Das Subjekt des Liberalismus bleibt blass
Eine postliberale Linke soll nach Schniederjanns Vorstellung die liberale Suche nach neuen Zielen individueller Autonomiemaximierung aufgeben. Dann könnte die von juridischen und technokratischen Einschränkungen entlastete Stimme der Volksmehrheit das Organ zur Revitalisierung der in Partikularinteressen zersplitterten Sittlichkeit bilden. Die Inszenierung des Widerstreits von kollektiver Selbstregierung und privater Selbstverwirklichung gelingt Schniederjann und seinen politikwissenschaftlichen Gewährsleuten auch deshalb, weil das Subjekt des Liberalismus in dieser Erzählung seltsam blass bleibt.
Denn die Triebkraft liberaler Politik lässt sich nicht auf das ökonomische Interesse an rationaler Nutzenmaximierung reduzieren, sondern macht sich ebenso im Kampf um politische und religiöse Freiheiten oder um geschlechtliche und sexuelle Selbstbestimmung geltend. Hinter diesen Projekten stehen unterschiedliche Motive – auch das spricht dagegen, die Differenzierung zwischen ökonomischem und gesellschaftlich-kulturellem Liberalismus normativ preiszugeben.
Den Wunsch nach Urheberschaft an den Bedingungen des eigenen Lebenszusammenhangs möchte Schiederjann ausschließlich auf der Ebene kollektiver Selbstregierung befriedigt sehen. Er will zwar die positiven Gemeinwohlbestimmungen der rechtsintellektuellen Postliberalen nicht übernehmen, spinnt aber ihre Geschichte vom Siegeszug des Liberalismus unkritisch fort. Dem Vertrauen auf die repolitisierende Dynamik des Demos korrespondiert Skepsis gegenüber den Ansprüchen von Individuen. Historische Verkürzung bringt politische Irreführung hervor, wenn Schniederjann den Gemeinplatz einer Wissenssoziologie der bildungsschichtspezifischen Selbstverdächtigung wiederholt, Aufmerksamkeit und Sensibilität für die Freiheitsrechte Einzelner seien Ideen einer „akademisch gebildete[n] Dienstleistungsschicht in Medien, Verwaltung, NGOs und Universitäten“. Der Schutz dieser Rechte ist in Wahrheit einem harten Kampf um Mehrheiten zu verdanken.
Das Volk ist ein flüchtiges Wesen
Der Prozess politischer Gestaltung ist kein Naturvorgang, sondern bedarf selbst der Gestaltung durch Spielregeln. Postliberale Vordenker wie Philip Manow warnen davor, dass Gerichte oder Zentralbanken, Institutionen, die selbst nicht durch Mehrheitsfindung entscheiden und nur indirekt demokratisch legitimiert sind, Mehrheiten im Volk durch ihr bloßes Funktionieren gegen sich aufbringen. Wenn sie als Staatsorgane oder in staatlichem Auftrag handeln, sind sie indes nicht nur pro forma dem Interesse des Volkes verpflichtet. Ein eigener Sinn solcher Institutionen liegt darin, dass sie den Begriff der Volkssouveränität vor einer substanzialistischen Engführung bewahren. Der Staatsrechtler Christoph Möllers charakterisiert das „Volk in der Demokratie“ treffend als „flüchtiges Wesen“. Der Verweis auf die legitimatorische Faktizität des Mehrheitswillens läuft ins Leere, wenn es keine Bedeutung haben soll, dass in einer langen Kette von Mehrheitsentscheidungen ein System des Vorrangs individueller Rechte durchgesetzt worden ist.
Das Präfix „Post-“ im Postliberalismus könnte als Geste intellektueller Bescheidenheit gedeutet werden. Unbestimmt möchten die postliberalen Denker diejenige Entwicklung lassen, die von der Warte der Theorie aus noch nicht abgesehen werden kann. So fehlt der Verabschiedung des Liberalismus indes die normative Begründung, und es drängt sich der Eindruck auf, dass die Rede vom historisch erschöpften Paradigma eher der Verschleierung der Lage als der Aufklärung dient.
