
Was sind die Kernpunkte des Reformkonzepts?
Die Kommission empfiehlt zum einen etliche Regeländerungen, die in Richtung längerer Lebensarbeitszeiten wirken. Zum anderen will sie einen neuen kapitalgedeckten Baustein in der gesetzlichen Rentenversicherung verankern. Damit orientiert sie sich am Vorbild Schwedens, das mit seiner „Prämienrente“ seit 1998 ein solches Element als obligatorischen Baustein hat. In Deutschland gibt es kapitalgedeckte Vorsorge bisher nur in den freiwilligen Rentensäulen: in der Privatvorsorge (bisher „Riester-Rente“) sowie bei Betriebsrenten. Hier geht es also um eine grundlegende Strukturveränderung.
Was ändert sich an der Beitragsbelastung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer?
Der Anstieg des regulären Rentenbeitragssatzes – bisher 18,6 Prozent, bald 20 Prozent vom Bruttolohn – wird erst auf längere Sicht gedämpft. Dazu soll auch der von Schwarz-Rot Ende 2025 ausgeschaltete Demographiefaktor in der Rentenformel wieder aktiviert werden. Die Summe der Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur neuen Prämienrente wird aber auf absehbare Zeit etwas höher sein, als es der bisherige Beitragssatz ohne eine Reform wäre. Längerfristig soll der neue kapitalgedeckte Pfeiler mit seinen Renditevorteilen einen so großen Anteil der Gesamtrente tragen, dass er insgesamt günstiger wird.
Was will die Kommission am Renteneintrittsalter ändern?
Die Regelaltersgrenze soll auch über 67 Jahre hinaus steigen, sofern die allgemeine statistische Lebenserwartung weiter steigt. Es gilt die Zwei-zu-eins-Regel: Steigt die Lebenserwartung um ein Jahr, werden davon im Grundsatz zwei Drittel, also acht Monate, als zusätzliche Lebensarbeitszeit genutzt. Ein Drittel, also vier Monate, kämen der Verlängerung des Ruhestands zugute. Das entspricht ungefähr der heute üblichen Aufteilung im Lebensverlauf: 40 Jahre Arbeit und 20 Jahre Ruhestand. Ohne Koppelung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung würde deren Anstieg allein die Dauer des Rentenbezugs verlängern und allein die Zahler belasten.
Wann kommt die „Rente mit 70“?
Eine Altersgrenze von 67 Jahren gilt nach heutiger Gesetzeslage von 2031 an. Mit der Zwei-zu eins-Regel müsste die allgemeine Lebenserwartung um viereinhalb Jahre steigen, bevor die Altersgrenze um drei auf 70 Jahre klettert. Die amtlichen Vorausberechnungen gehen davon aus, dass die Lebenserwartung bis zum Jahr 2090 um ungefähr viereinhalb Jahre steigt. Die „Rente mit 70“ käme aber nur, falls dies so eintritt.
Was will die Kommission noch am Renteneintrittsalter ändern?
Sie will Sonderregeln für einen vorzeitigen Renteneintritt einschränken. Das betrifft die vorgezogene abschlagsfreie Altersrente („Rente ab 63“) für Versicherte mit 45 Beitragsjahren. Sie soll entfallen. Zugunsten gesundheitlich belasteter Versicherter empfiehlt die Kommission individuellere Hilfen für Erwerbsgeminderte. Einschränkungen sind aber auch für vorgezogene Altersrenten „mit Abschlägen“ geplant.
Was soll sich an vorgezogenen Renten mit Abschlägen ändern?
Bisher können schon Versicherte mit 35 Beitragsjahren vorzeitig in Rente gehen, und das frühestens mit 63 Jahren. Das mindert dann aber die individuelle Rentenhöhe um 0,3 Prozent je Monat des vorgezogenen Bezugs. Nun soll die Schwelle auf 64 Jahre angehoben werden. Sofern versicherungsmathematische Berechnungen einen höheren Abschlag nahelegen, soll dieser zudem angehoben werden. Ein höheres Zugangsalter fordert die Kommission zudem für Altersteilzeitmodelle; und ein Ende von Frührenten mithilfe der sogenannten verblockten Altersteilzeit.
Was wird aus dem Demographiefaktor in der Rentenformel?
Der 2003 von einer rot-grünen Koalition beschlossene Faktor dient dazu, den Anstieg der Renten zu verlangsamen, wenn es mehr Rentner und weniger Zahler gibt. Er zieht dann einige Zehntel von der jährlichen Rentenerhöhung ab, damit die weniger werdenden Zahler die steigende Finanzierungslast nicht allein tragen müssen. Mit ihrem umstrittenen Rentenpaket von Ende 2025 haben Union und SPD den Faktor bis 2031 ausgeschaltet. Nun soll er danach wieder in Kraft treten, und zwar mit diesem Modus: Rentner sollen 33 Prozent der demographischen Last durch gedämpfte Rentenerhöhungen tragen, die Jüngeren als Zahler die anderen 67 Prozent.
Was wird aus der „48-Prozent-Haltelinie“ fürs Rentenniveau?
Eine solche Garantie soll – im Grundsatz – über das Jahr 2031 hinaus gelten, auch wenn der Demographiefaktor wieder greift. Auf den ersten Blick ist das ein Widerspruch. Denn eigentlich senkt dieser Faktor die Kennzahl des Rentenniveaus. Die 48 Prozent sollen aber künftig im Zusammenspiel mit der neuen Kapitalrente gelten. Für die bisherige gesetzliche Rente allein kann die Kennzahl also sinken. Nach etwa zehn Jahren dürfte das Gesamtniveau aus beiden allerdings sogar steigen, erwartet die Kommission.
Wie soll die neue Prämienrente funktionieren?
Kapitaldeckung statt Umlage ist das Prinzip. Im Umlagesystem der gesetzlichen Rente werden die Beitragszahlungen nicht für die einzelnen Arbeitnehmer angespart. Stattdessen fließen sie direkt an die heutigen Rentner. In der neuen Kapitalsäule ist das anders: Das Geld wird angespart und investiert, bis es der Zahler selbst als Rente bezieht. Deren Höhe richtet sich, abgesehen von der Höhe der Beiträge, vor allem nach der Entwicklung der Finanzmärkte. Im Umlagesystem hingegen hängt sie insoweit vor allem davon ab, wie sich die Löhne der Beschäftigten entwickeln. Sie hängt aber auch davon ab, wie es in der Wirtschaft und am Arbeitsmarkt läuft.
Wie soll das neue Element der Prämienrente genau aussehen?
Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen verpflichtend einen Zusatzbeitrag von zunächst einem halben, später zwei Prozent des Bruttolohns dafür ein. Dies soll schon 2028 beginnen. Ihre Einzahlungen verschwinden aber nicht wie Steuer- oder Beitragsgeld im Topf der Allgemeinheit, sondern begründen unmittelbar individuelle Ansprüche. Für das Ansparen steht als Standard ein öffentlich-rechtlicher Fonds zur Verfügung; wer anders anlegen will, kann geprüfte andere Fonds dafür nutzen.
Wie funktioniert das in Schweden, dessen Rentensystem hier Pate steht?
Ein Fachbeitrag der Deutschen Rentenversicherung liefert dazu eine Übersicht. Für die Hauptsäule der gesetzlichen Rente zahlen Schwedens Arbeitgeber und Arbeitnehmer einen Beitragssatz von 16 Prozent. Weitere 2,5 Prozent fließen seit der großen Reform von 1998 verpflichtend in eine kapitalgedeckte Zusatzvorsorge, die Prämienrente. Dafür steht der „AP7“ genannte Staatsfonds zur Verfügung. Treffen Beschäftigte keine andere Anlageentscheidung, landet ihr Beitragsgeld dort. Der Fonds hat seither Renditen von durchschnittlich elf Prozent im Jahr erzielt; und das mit Verwaltungskosten von weniger als 0,2 Prozent.
Was sind die Chancen von mehr Kapitaldeckung im Rentensystem?
Die umlagefinanzierte Rente hängt ganz von der Lohn- und Wirtschaftsentwicklung im eigenen Land ab. Alternde Gesellschaften haben aber in der Tendenz weniger Wirtschaftswachstum als jüngere. Vorsorgekapital lässt sich indes so investieren, dass man damit auch vom Wachstum anderer Länder profitiert. Es bestehen zumindest gute Chancen, dass damit am Ende mehr Rente je eingezahltem Euro herauskommt.
Ist Investieren am Finanzmarkt und im Ausland aber nicht riskant?
Absolute Garantien gibt es nirgendwo. Aber ein großer Fonds mit einem global breit gestreuten Aktien- und Anleiheportfolio ist auf längere Zeit gesehen kaum weniger stabil als die Wirtschaft eines einzelnen Landes. Es mag stärkere kurzfristige Schwankungen geben. Aber von einem Dauerkrisenzustand bliebe auch die Lohn- und Wirtschaftsentwicklung in Deutschland, also das Fundament der Umlagerente, nicht verschont.
Was ändert sich damit später für Menschen im Rentenbezug?
Der Anstieg der Zusatzrente richtet sich nach der Rendite des individuellen Vorsorgekapitals. Insoweit wird die Höhe der Rentenanpassung also nicht mehr vom Bundessozialministerium berechnet. Bei sehr schlechter Kursentwicklung kann die Zusatzrente auch schrumpfen. Ein professioneller Fonds investiert aber so, dass Schwankungsrisiken im Alter kleiner sind als in jungen Jahren, wenn der Rentenbezug noch in der Ferne liegt.
Wie geht die Rentenkommission mit Beamten und Selbständigen um?
In einer „Idealwelt“ wären nach ihrer Vorstellung alle Erwerbstätigen pflichtversichert in der reformierten gesetzlichen Rentenversicherung. Konkret schlägt sie vor, dies für Abgeordnete, Selbständige und für Vorstände von Aktiengesellschaften zügig zu realisieren. Wer sich neu selbständig macht, soll Pflichtmitglied werden und nur in den ersten drei Jahren ermäßigte Beiträge zahlen. Wer heute schon selbständig ist und privat fürs Alter vorsorgt, soll aber eine Befreiungsmöglichkeit („Opt-out“) haben.
In besagter „Idealwelt“ würde die Kommission auch sie einbeziehen. Sie sieht aber schwierige verfassungsrechtliche Hindernisse und hält dies daher nicht für kurzfristig umsetzbar. Eine finanzielle Entlastung der Rentenkasse sei damit nicht möglich, da Beamte überdurchschnittlich lange leben. Wohl aber fordert die Kommission, dass der Staat deutlich weniger Bedienstete verbeamtet. Außerdem empfiehlt sie, Rentenreformen stets „wirkungsgleich“ auf die Beamtenpensionen zu übertragen – und dies auch noch nachzuholen, soweit das früher nicht oder nur unvollständig geschehen ist.
