Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) hat sich für weitreichende Reformen im Familien- und Sexualstrafrecht ausgesprochen. Sie sei offen für die Einführung einer sogenannten »Nur-Ja-heißt-Ja«-Regel, sagte Hubig der Katholischen Nachrichtenagentur (KNA). Sexuelle Handlungen sind demnach nur einvernehmlich, wenn alle Beteiligten eingewilligt hätten. Es gebe gute Gründe, das ausdrücklich im Gesetz festzuhalten, sagte Hubig.
Bei einer entsprechenden Reform wären sexuelle Handlungen strafbar, wenn die betroffene Person nicht aktiv zugestimmt hätte. Im April hatte der Bundestag nach einem Vorstoß der Grünen darüber diskutiert. Bisher gilt in Deutschland der Grundsatz »Nein heißt Nein«, der sexuelle Handlungen bei Widerspruch unter Strafe stellt.
Nach Angaben von Hubig ist man sich in der Koalition einig, dass man einen Vorstoß der EU mitgehen wolle, der auf eine »Nur-Ja-heißt-Ja«-Regelung bei Jugendlichen abziele. »Das ist schon ein großer Fortschritt«, sagte Hubig.
Scheidungsrecht soll reformiert werden
Die SPD-Politikerin sprach sich zudem dafür aus, das Scheidungsrecht zu ändern. »Ich will, dass das Trennungsjahr bei häuslicher Gewalt nicht eingehalten werden muss«, sagte Hubg. Das derzeit geltende Recht sei schwer zumutbar.
Desweiteren sollten Frauen in Zukunft bei Verfahren vor Familiengerichten den Verhandlungsort festlegen dürfen. So soll verhindert werden, dass der Ex-Partner den aktuellen Wohnort aufspürt. Auch sollen die Gerichte in Fällen von häuslicher Gewalt nicht mehr auf ein Einvernehmen beider Seiten hinwirken müssen. Es müsse klarer geregelt werden, dass »Familiengerichte bei Anhaltspunkten
für häusliche Gewalt genau hinschauen, nachfragen und geeignete Schritte
anordnen müssen«, sagte Hubig. Einen entsprechenden Gesetzentwurf wolle sie in Kürze vorlegen.
