
Im vergangenen Jahr konnten ARD und ZDF wieder aus dem Vollen schöpfen, was den Beitrag angeht. Der Ertrag war mit 8,72 Milliarden Euro nur 0,22 Prozent geringer als im Jahr zuvor. Es gab 46,92 Millionen Beitragskonten, was 0,15 Prozent geringer als im Vorjahr, aber mehr als 2023 sind.
Befreit von der Beitragszahlung sind 2,4 Millionen Personen (ein Minus von 2,6 Prozent zum Vorjahr). Darunter zählen unter anderen Bürgergeldempfänger und Bafög-Bezieher. Weiter steigend ist die Zahl der befreiten Nebenwohnungen auf nun 330.000 Stück, das sind knapp sechs Prozent mehr als im Jahr 2024. Im Jahr 2022 waren es sogar erst 240.000 befreite Nebenwohnungen. Im Verfahren von Zahlungserinnerung, Festsetzungsbescheid, Mahnung oder Vollstreckung befinden sich 3,6 Millionen Konten. Das sind acht Prozent aller Konten. Das ist ein Teil der Fakten.
Doch auch mögliche Szenarien wurden auf der Jahrespressekonferenz des Beitragsservice am Dienstag besprochen: Sollte eine AfD-Landesregierung die Staatsverträge zum öffentlich-rechtlichen Rundfunk kündigen, könnte der Beitragseinzug in Sachsen-Anhalt womöglich eingestellt werden. Entsprechende Szenarien werden überlegt, sagte Michael Krüßel als Geschäftsführer des ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (ehemals GEZ) auf der Jahrespressekonferenz.
Gläubiger des Beitrags sind die Rundfunkanstalten
Sein Unternehmen sei zwar nicht Gläubiger des Beitrags, das seien die Rundfunkanstalten. Im Verwaltungsgebiet des MDR sei man aber beauftragt, den Beitragsservice zu gewährleisten. Würde man vom MDR nicht mehr für den Beitragseinzug beauftragt, müsste man das technisch umsetzen. „Dann wären wir für den Beitragseinzug in Sachsen-Anhalt nicht mehr zuständig.“ Diesem Hinweis von Krüßel ist hinzuzufügen, dass auch Sachsen-Anhalt angehalten ist, einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzubieten. Gäbe es eine andere Organisation dafür, könnte auch diese den Beitragsservice mit dem Beitragseinzug beauftragen.
Eine weitere Änderung beim Beitragsservice ist kein Szenario mehr, sondern steht fest: Im Jahr 2028 verlässt man die angestammten Räumlichkeiten in Köln-Bocklemünd. Der WDR hatte die Liegenschaft abgekündigt, das betrifft auch den Beitragsservice. Inzwischen sucht man neue Räume „im Großraum Köln“, wie es von einem Manager des Beitragsservice bei der Pressekonferenz hieß, wobei noch nicht ganz klar sei, wie weit sich dieser Großraum ausdehnt. Konstanz zeigt sich dagegen bei der operativen Arbeit des Beitragsservice: Der Wohnungsbestand ist leicht rückläufig, weshalb die Beitragserträge leicht absinken.
Auch bei Mahnungen und Vollstreckungen kam es zu Rückgängen. All das wird sich allerdings vom 7. November 2026 an ändern. Dann beginnt der nächste Meldedatenabgleich. Beim Meldedatenabgleich gleicht der Beitragsservice die Melderegister der Einwohnermeldeämter mit dem eigenen Datenbestand ab. Dafür werden die Daten von rund 72 Millionen volljährigen Bürgern an den Beitragsservice übermittelt. Ziel ist es, nicht gemeldete Personen zu ermitteln, um Beitragslücken zu schließen. Operativ wird dies im Jahr 2027 beginnen. Erfahrungsgemäß steigen dann die Zahl der Beitragskonten wie auch die der Erträge.
Bei der Projektion dieser Steigerung liegen der Beitragsservice und die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) fast gleichauf. Man erwartet über 40 Millionen Wohnungen. Dabei hat die KEF 100.000 Wohnungen mehr im Jahr 2026 und 300.000 mehr Wohnungen im Zeitraum 2027/28 prognostiziert als der Beitragsservice. Der Meldedatenabgleich findet alle vier Jahre statt. Die Höhe der Jahresbezüge des Geschäftsführers des Beitragsservice betrug im vergangenen Jahr 197.027,22 Euro. Hinzu kommen Sachbezüge in Höhe von 6.328,84 Euro. Seit einigen Jahren wird diese Zahl veröffentlicht, darauf hatte die F.A.Z. gedrungen.
