Ob Straße, Schiene oder Schifffahrt – nun werde es einen „echten Aufbruch“ bei Planung, Genehmigung und Umsetzung zentraler Vorhaben geben, frohlockte Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder (CDU), als der Bundestag vergangene Woche das Infrastruktur-Zukunftsgesetz beschloss. Das Beschleunigungspaket ist das zentrale Vorhaben der Bundesregierung, damit das Sondervermögen von 500 Milliarden Euro schnell für die Modernisierung des Straßen- und Schienennetzes genutzt werden kann.
Monatelang hatten CDU/CSU und SPD in der Koalition und im Parlament über das Vorhaben gestritten. Ein Grund dafür war ein weiteres Gesetzesvorhaben, das auch den Naturschutz beschleunigen soll – ein Herzensanliegen von Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD). Demnach soll die Vorfahrtsregel des überragenden öffentlichen Interesses nicht nur für Straßen-, Schienen- und Energieprojekte gelten. Auch besonders wertvolle Naturflächen sollen damit besonderes Gewicht bekommen. Außerdem sollen Eingriffe in die Natur künftig schneller, zielgenauer und mit mehr Geld ausgeglichen werden.
Alarmstimmung unter Land- und Forstwirten
Wirtschaft und Industrie sehen die Pläne mit Sorge. Das sogenannte Gesetz zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur drohe die gerade erst beschlossene Beschleunigung für Straße und Schiene wieder auszubremsen. „Änderungen im Naturschutzrecht dürfen die erzielten Fortschritte bei Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht wieder zunichtemachen“, mahnte der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der Deutschen Industrie (BDI), Holger Lösch. Die Bundesregierung müsse sicherstellen, dass der Beschleunigungsimpuls des Infrastruktur-Zukunftsgesetzes erhalten bleibe und nicht durch neue Regelungen konterkariert werde. Auch die Land- und Forstwirtschaft ist alarmiert, da sie erhebliche Einschränkungen durch die neuen Naturschutzvorgaben befürchtet.
Aber Schneider und die SPD hatten dem Koalitionspartner signalisiert: Solange die Union beim Naturschutz nicht mitmacht, wird das Gesetz zum beschleunigten Ausbau der Infrastruktur im Bundestag nicht die notwendige Mehrheit bekommen. Auch ein Wutausbruch von Kanzler Friedrich Merz (CDU) konnte die Blockade nicht beenden.
Nun aber haben sich Schwarz-Rot in Grundzügen auf die neuen Regeln zum Naturschutz verständigt. In der Koalition gebe es eine „Grundsatzeinigung“. Anfang Juli werde das Vorhaben im Kabinett beschlossen, teilte der Umweltminister mit, als sein Kabinettskollege Schnieder den Bundestagsbeschluss zum Infrastruktur-Zukunftsgesetz feierte. Auch die Natur sei eine entscheidende Infrastruktur für Wirtschaft und Gesellschaft in Deutschland, wenn man etwa an den Wasserbedarf für Haushalte und Betriebe denke, mahnte der Umweltminister.
Weniger Schutzgebiete im „überragenden öffentlichen Interesse“
Wie genau die neuen Naturschutzregeln aussehen werden, sagte Schneider nicht. Aber in den Verhandlungen mit der Union wurden seine Pläne offenbar merklich beschnitten. Das ergibt sich aus einem Gesetzentwurf zu dem Vorhaben; der Entwurf aus der vergangenen Woche liegt der F.A.Z. vor. Darin wird das überragende öffentliche Interesse für Schutzgebiete deutlich enger gefasst. Die Vorrangregelung soll nun vor allem für Moore gelten sowie für andere Gebiete, die zu den am stärksten geschützten in Deutschland gehören.
Abgeschwächt wurden auch die Vorschriften zu Ersatzzahlungen, die Vorhabenträger für unvermeidbare Schäden an der Natur leisten müssen, etwa wenn Waldflächen verschwinden, weil eine Straße gebaut wird. Schneiders Haus hatte ursprünglich einen Aufschlag von 30 Prozent vorgesehen, wenn Vorhabenträger sich entscheiden, ein Ersatzgeld zu zahlen, anstatt Ausgleichsmaßnahmen zu leisten, etwa anderswo Bäume zu pflanzen. Die Union handelte den Aufschlag nach dem vorliegenden Entwurf auf 20 Prozent herunter.
Vorkaufsrecht für den Naturschutz fällt weg
Komplett gestrichen wurde in dem vorliegenden Entwurf das Vorkaufsrecht für den Naturschutz. Kommunen und Länder sollten sich damit nach den Plänen des Umweltministeriums leichter Naturflächen sichern können, sehr zum Ärger des Bauernverbandes. Anders als ursprünglich geplant, soll es nun offenbar auch kein bundesweites Planungsinstrument für den Naturschutz mehr geben. Ein Bundeslandschaftsprogramm, um Naturschutzflächen systematisch miteinander zu verknüpfen, taucht in dem Entwurf nicht mehr auf. Neu hinzugekommen sind dagegen zusätzliche Ausnahmen und Privilegierungen für Energie-, Verteidigungs-, Hochwasser- und Klimaanpassungsvorhaben.

Für Umweltminister Schneider ist die Stärkung der natürlichen Infrastruktur ein Balanceakt. Die Bundesregierung steht erheblich unter Druck, das Land zu modernisieren. Aber der Naturschutzlobby gehen Schneiders Zugeständnisse für beschleunigte Straßen-, Bahn- und Energieprojekte deutlich zu weit. Außerdem nehmen die Naturschützer dem Minister übel, dass künftig restriktivere Regeln für Umweltklagen gelten. Auch Schneiders Paket für einen moderneren und effizienteren Umweltschutz kam bei Umweltschützern nicht gut an. Sie befürchten, dass dadurch Standards zum Schutz von Luft, Wasser, Boden und Ökosystemen aufgeweicht werden könnten.
Umso wichtiger war das Signal für mehr Naturschutz, das der Minister den Verbänden mit seinen Plänen zur Stärkung der natürlichen Infrastruktur sendete. Schneider hatte auf dem Deutschen Naturschutztag im Frühjahr einen „Gleichrang“ von grauer und grüner Infrastruktur angekündigt. Der Clou war, dass die Vorfahrtsregel des überragenden öffentlichen Interesses künftig auch für besonders wichtige Naturschutzmaßnahmen gelten solle. Doch das schafft neue Konflikte: Wenn immer mehr Vorhaben mithilfe des überragenden öffentlichen Interesses beschleunigt werden sollen, stehen die Behörden wieder vor dem alten Problem: Sie müssen zeitraubende, schwierige und klageanfällige Abwägungsentscheidungen treffen, die eine zügige Modernisierung des Wirtschaftsstandortes Deutschland erschweren.
