Die Bundesanwaltschaft hat Ermittlungen gegen einen jungen Mann eingeleitet, der bereits im März in Rheinland-Pfalz festgenommen wurde. Die Behörde in Karlsruhe wirft dem Verdächtigen vor, Anführer einer terroristischen und einer kriminellen Vereinigung gewesen zu sein.
Der Beschuldigte soll demnach die terroristische Vereinigung spätestens Ende März 2024 selbst gegründet haben. Sie sei von einer rechtsextremen Ideologie geprägt. Darüber hinaus soll er unter anderem gemeinsam mit anderen Mitgliedern über Chats einen Jungen in Russland dazu angestiftet haben, ein Kind zu erstechen. Zudem rief er mutmaßlich in einer Chatgruppe zur Tötung eines US-Bürgers auf. Außerdem soll er zu Brandstiftungen sowie zu der Vergewaltigung und dem sexuellen Missbrauch eines Kindes aufgerufen haben.
Die vom Beschuldigten demnach gegründete rechtsextremistische Gruppe soll den Ermittlern zufolge das Ziel haben, durch Gewalttaten oder öffentliche Aufrufe zu Gewalt den Zusammenbruch der gesellschaftlichen Ordnung herbeizuführen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wurden Bild- und Videomaterial der Taten »in Chatgruppen bewusst geteilt, um Werbung für die Vereinigung sowie für künftige Anschläge zu machen«.
Beide Gruppierungen stehen in Verbindung mit der Com-Szene
Spätestens Ende 2024 schloss sich der Verdächtige einer weiteren Onlinegruppierung mit krimineller Ausrichtung an. Auch dort soll er als einer der Anführer agiert haben. Beide Gruppierungen werden den Angaben nach der sogenannten Com-Szene zugeordnet, oder stehen zu ihr zumindest in Verbindung. Die Szene habe sich vor einigen Jahren im Internet entwickelt, teilte die Behörde mit. »Ihre Mitglieder suchen zielgerichtet
in sozialen Medien oder auf Gaming-Plattformen etwa nach sehr jungen,
meist weiblichen Personen, die durch Manipulation und Zwang zu
erniedrigenden Handlungen und/oder Selbstverletzungen bis hin zum Suizid
gedrängt werden sollen.«
Der Verdächtige befindet sich nach Angaben der Generalbundesanwaltschaft weiterhin in Untersuchungshaft. Grundlage hierfür ist ein Haftbefehl des Amtsgerichts Koblenz. Zur Anpassung des Haftbefehls soll demnach zeitnah dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt werden.
