
Wenn ein in Verwaltungsrecht sehr erfahrener Anwalt ernüchtert klingt, muss die Sache verfahren sein. Und anders als verfahren lässt sich der Streit um den geplanten Neubau eines Logistikzentrums für die Handelsgruppe Rewe bei Wölfersheim kaum bezeichnen. Seit fast einem Jahrzehnt zanken sich der Händler und die Gemeinde mit dem Bund für Umwelt und Naturschutz in der Wetterau in der Sache vor Richtern. Vom Verwaltungsgericht Gießen ging es zum Verwaltungsgerichtshof nach Kassel, zwischenzeitlich sogar bis vor das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig, bevor sich die Streitparteien am Donnerstag wieder in Kassel trafen. Sie sind zwar schlauer als vorher. Aber sie sind nicht wirklich einen Schritt weiter.
Die Richter haben entschieden: Eine sogenannte Zielabweichung von den Vorgaben des Regionalplans für Südhessen genügt für die Genehmigung des Großbauvorhabens auf rund 30 Hektar nicht. In erster Linie richtet sich diese Botschaft an eine Mehrheit in der Regionalversammlung Südhessen. Sie ist zuständig für die Leitlinien der Flächenplanung auch in der Wetterau. Und mit Blick auf das für Rewe ausgesuchte Gelände im Osten von Wölfersheim nahe der A 45 lautet die Vorgabe im Regionalplan: Dieses Gebiet ist vorrangig für Landwirtschaft vorgesehen. Von Gewerbe ist nicht die Rede. Jedenfalls bisher nicht. Um das zu ändern, müsste der Regionalplan an sich umgeschrieben werden. So die Botschaft aus Kassel.
Ob dies das letzte Wort in dieser Angelegenheit bleiben wird, muss sich zeigen. Rewe und Wölfersheim können Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht in Leipzig einlegen. Zuvor ziemt sich ein Blick in die schriftliche Urteilsbegründung. Dieses Papier dürfte in fünf bis sechs Wochen vorliegen. Derweil wird der Regionalplan fortgeschrieben. Er sieht auf den umstrittenen 30 Hektar trotz sehr ertragreicher Böden und der Nähe zu Vogelschutzgebieten künftig nicht mehr Landwirtschaft vor – sondern Gewerbe. Der Handelsgruppe und der Gemeinde nutzt das aber nichts. Denn „in Arbeit“ bedeutet eben „noch nicht rechtskräftig“. Die Fortschreibung „zieht sich hin“, wie der Wölfersheimer Anwalt weiß. Sie ist für Rewe und die Vertreter der Gemeinde bis auf Weiteres so etwas wie die an einer Art Angel hängende Möhre vor der Nase eines Esels.
Eine Prognose in der Sache gleicht einem Blick in die Glaskugel. Sie verbietet sich. Klar ist: Derart lange Planungszeiten sind für Unternehmen und ansiedlungswillige Kommunen unzumutbar. Und nicht nur wegen der davonlaufenden Baukosten. Planungssicherheit sieht anders aus.
