Die Rentenkommission empfiehlt einen
grundlegenden Umbau der gesetzlichen Rente: Künftig soll ein Teil der Beiträge
nicht mehr nur direkt an die heutigen Rentnerinnen und Rentner fließen, sondern
zusätzlich am Kapitalmarkt angelegt werden. Kern der Vorschläge ist eine verpflichtende
kapitalgedeckte Komponente in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zugleich
empfiehlt die Kommission, das Renteneintrittsalter schrittweise an die
steigende Lebenserwartung zu koppeln und das die abschlagsfreie Rente mit 63
für besonders langjährig Versicherte auslaufen zu lassen. Die Inhalte des Berichts liegen der
ZEIT vor.
Konkret soll die gesetzliche Rente um einen
zweiten Baustein ergänzt werden. Zusätzlich zum bisherigen Umlageverfahren
sollen insgesamt zwei weitere Prozentpunkte in ein individuelles Kapitalkonto
fließen. Der Aufbau soll über vier Jahre in Schritten von jeweils 0,5
Prozentpunkten erfolgen. Am Ende wären das ein zusätzlicher
Prozentpunkt für Beschäftigte und ein zusätzlicher Prozentpunkt für Arbeitgeber.
Die Kommission orientiert sich dabei am schwedischen Modell: ein staatlich
organisiertes Standardprodukt, breit gestreut und mit niedrigen Kosten, was
dort als recht erfolgreich und renditestark gilt.
Die Kommission verspricht sich davon mehr
Stabilität für das Rentensystem. Nach den Berechnungen, auf die sich der
Bericht stützt, würden so pro Jahr rund 30 bis 35 Milliarden Euro in einen
Kapitalstock fließen. Dessen Erträge sollen die gesetzliche Rente später
stützen. Begründet wird der Vorschlag auch sozialpolitisch: Viele Menschen in
Deutschland sparen zwar viel, erzielen damit aber oft nur geringe Erträge, weil
ihr Geld auf Sparbüchern, Tagesgeldkonten oder Girokonten liegt. Durch die
verpflichtende Anlage in der gesetzlichen Rente würden auch Menschen an den
Erträgen der Kapitalmärkte beteiligt, die sich sonst nicht selbst um Aktien,
Fonds oder ähnliche Produkte kümmern.
Die Rente mit 70 soll vorerst nicht kommen
Ein zweiter zentraler Vorschlag betrifft das Renteneintrittsalter. Es
soll künftig im Verhältnis zwei zu eins an die steigende Lebenserwartung
gekoppelt werden. Wenn die Lebenserwartung so steigt wie in den amtlichen
Vorausberechnungen,
würde das reguläre Rentenalter bis 2041 auf 67,5 Jahre wachsen.
Die Kommission weist damit die oft zugespitzte Debatte über eine angeblich baldige
Rente mit 70 zurück. Zugleich rechnet sie damit, dass die schrittweise Anhebung
das System schon ab Mitte der dreißiger Jahre entlastet und den Beitragssatz
um 0,35 bis 0,5 Prozentpunkte dämpft.
Außerdem empfiehlt die Kommission, die
abschlagsfreie sogenannte Rente mit 63 für besonders langjährig Versicherte
(nach 45 Beitragsjahren) abzuschaffen. Nach ihrer Auswertung wird diese
Regelung vor allem von Menschen mit stabilen Erwerbsbiografien genutzt, also
eher von Besserverdienenden, gesünderen Beschäftigten und Männern. Die
erwartete sozialpolitische Wirkung sei deshalb ausgeblieben. Für langjährig
Versicherte (nach 35 Beitragsjahren) soll die Altersgrenze stattdessen von 63
auf 64 Jahre steigen und danach parallel zur Regelaltersgrenze angehoben
werden.
Für Menschen, die es gesundheitlich nicht bis
zur Regelaltersgrenze schaffen, schlägt die Kommission Härtefallregeln vor.
Wer in rentennahen Jahrgängen nach einer individuellen Gesundheitsprüfung
seinen langjährig ausgeübten Beruf nicht mehr ausüben kann, soll leichter in
Rente gehen können. Gleichzeitig empfiehlt die Kommission mehr Prävention,
bessere Reha-Angebote und eine Überarbeitung der Regeln zur
Erwerbsminderungsrente.
Die gesetzliche Rente bleibt der wichtigste Vorsorgepfeiler
Im Hintergrund zielt der Bericht auf eine
langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus. Die Rentenentwicklung soll
weiter an die Löhne gekoppelt bleiben. Zugleich soll der Nachhaltigkeitsfaktor
wieder greifen, also jene Rechenregel, die den Rentenanstieg bremst, wenn
auf weniger Beitragszahler mehr Rentner kommen. Damit das Rentenniveau beim
Übergang nicht zu stark sinkt, schlägt die Kommission zusätzlich einen
Übergangsfaktor vor. Er soll das Niveau neuer Renten zunächst
stabilisieren, bis die Erträge aus der Kapitaldeckung wirken. Finanziert werden
soll das aus Steuermitteln.
Darüber hinaus enthält der Bericht zahlreiche
weitere Vorschläge. Dazu gehören eine Freibetragsregelung für Menschen in
der Grundsicherung im Alter, damit sich Beitragszahlungen auch bei sehr kleinen
Renten stärker lohnen. Die Kommission schlägt zudem vor, mehr Selbstständige in
die gesetzliche Rentenversicherung einzubeziehen, Minijobs stärker in die
Rentenversicherung einzubinden und die digitale Rentenübersicht auszubauen.
Auch die Verwaltung der Rentenversicherung soll moderner und zentraler
organisiert werden.
Die Vorschläge sind vor allem für die Zeit nach
2031 gedacht. Einige Maßnahmen könnten nach Vorstellung der
Kommission aber schon früher beschlossen werden. Ihr Grundgedanke lautet: Die
gesetzliche Rente soll der wichtigste Pfeiler der Alterssicherung bleiben. Sie
soll aber so reformiert werden, dass sie auch unter den Bedingungen einer
alternden Gesellschaft finanzierbar bleibt.
