
Eine 13-köpfige Alterssicherungskommission hat im Auftrag der Bundesregierung seit Jahresbeginn an Empfehlungen für eine grundlegende Rentenreform in Deutschland gearbeitet. Nun ist sie fertig. Das Ergebnis ist ein Konzept von rund 80 Seiten, das aus 33 Einzelempfehlungen besteht. Besonders markante Empfehlungen sind diese: Die beitragsfinanzierte gesetzliche Rente soll um eine kapitalgedeckte Zusatzrente erweitert werden, wie die F.A.Z. aus Kreisen der Beteiligten erfuhr. Zugleich soll die sogenannte abschlagsfreie „Rente ab 63“ entfallen und die Regelaltersgrenze für den Renteneintritt langfristig auch über 67 Jahre hinaus steigen können.
Offiziell soll der Bericht der Kommission am Dienstag im Beisein von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) vorgestellt werden. Er wurde in insgesamt 20 Sitzungen mit 150 Stunden Sitzungszeit ausgehandelt und erstellt. Geleitet wurde die Kommission von Constanze Janda, Verwaltungswissenschaftlerin und Vorsitzende des Sozialbeirats der Bundesregierung, sowie von Frank-Jürgen Weise, dem frühen Chef der Bundesagentur für Arbeit.
Neben weiteren Wissenschaftlern gehörten dem Gremium die Bundestagsabgeordneten Pascal Reddig (CDU), Florian Dorn (CSU) und Annika Klose (SPD) als Vertreter der Koalition und in der Funktion von stellvertretenden Vorsitzenden an. Die vielfältigen Reformpunkte wurden dem Vernehmen nach in der Kommission zwar nicht alle einstimmig beschlossen, aber doch durchgängig mit großen, die politischen Lager überspannenden Mehrheiten.
Neben der „regulären“ gesetzlichen Rente soll es dem Konzept zufolge künftig eine kapitalgedeckte Zusatzrente geben. Sie orientiert sich am Vorbild der „Prämienrente“ in Schweden und wäre dann, ebenso wie diese, für die Beschäftigten obligatorisch. Dafür soll ein zusätzlicher Rentenbeitrag von zunächst 0,5, später zwei Prozent des Bruttolohns erhoben werden. Er begründet dann einen individuellen, eigentumsrechtlich geschützten Anspruch auf die Zusatzrente.
Abschied von der abschlagsfreien „Rente ab 63“
Um die Beitragsbelastung von Arbeitnehmern und Arbeitgebern nicht zu stark zu erhöhen, sieht das Konzept zugleich vor, Ausgaben der gesetzlichen Rente zu dämpfen. Dazu sollen vor allem Optionen für einen vorzeitigen Renteneintritt eingeschränkt werden. Das betrifft insbesondere die abschlagsfreie „Rente ab 63“ für Versicherte mit 45 Beitragsjahren; sie soll entfallen. Und Versicherte mit weniger Beitragsjahren, die nur mit Abschlägen früher in Rente gehen dürfen, könnten das künftig erst mit 64 statt bisher 63 Jahren tun. Zudem soll die Regelaltersgrenze künftig auf über die Grenze von 67 Jahre steigen können, sofern sich die allgemeine Lebenserwartung erhöht. Ein Jahr mehr Lebenserwartung würde dann zu einer Erhöhung um acht Monate führen.
An der von der SPD durchgesetzten „Haltelinie“ für das sogenannte Rentenniveau will die Kommission im Grundsatz festhalten und sie auch über das Jahr 2031 hinaus verlängern. Nach heutiger Gesetzeslage, beschlossen im Dezember, liefe sie dann aus. Allerdings wird das Sicherungsniveau von mindestens 48 Prozent den Plänen zufolge künftig im Zusammenspiel mit der neuen Kapitalrente erfüllt. In dem Maße, wie diese anwächst, würden die jährlichen Erhöhungen der „regulären“ gesetzlichen Rente wieder mit dem Demographiefaktor gedämpft, um dort den Anstieg von Ausgaben und Beitragssätzen zu bremsen.
Neuer Freibetrag für Rentner in der Grundsicherung
Ein weiterer Reformvorschlag betrifft Rentner, die wegen geringer Alterseinkommen auf Hilfe der steuerfinanzierten Grundsicherung angewiesen sind: Wer in seinem Erwerbsleben Ansprüche auf eine gesetzliche Rente erworben hat, soll davon künftig durch einen Freibetrag in der Grundsicherung profitieren. Bisher wird die individuelle gesetzliche Rente in vielen Fällen zu 100 Prozent mit dieser Sozialhilfe verrechnet. Die Kommission schlägt vor, dass Betroffene künftig 20 bis 30 Prozent ihrer gesetzlichen Rente anrechnungsfrei neben der Grundsicherung beziehen können.
Das Hauptziel der gemeinsamen Reformarbeit fasst der Bericht so zusammen: Es gehe um Vorschläge, „die eine verlässliche Absicherung im Alter gewährleisten, ohne die Beitragszahlenden sowie den Bundeshaushalt dauerhaft zu überfordern“. Der Bericht stelle ein Gesamtkonzept dar, welches auch als solches umgesetzt werden solle.
Es droht Unmut der Gewerkschaften und Arbeitgeber
Sollte die Koalition die Reformen im Paket umsetzen, wie es auch Bundeskanzler Merz anstrebt, läuft dies auf schmerzhafte Zugeständnisse für viele Beteiligte hinaus. Für die SPD, die unter besonderem Erwartungsdruck der Gewerkschaften steht, betrifft dies vor allem den Abbau von Frühverrentungsregeln wie der „Rente ab 63“. Zugleich sind ihnen kapitalgedeckte Renten, anders als in Schweden, traditionell suspekt.
Zugleich aber droht insbesondere der Union auch Unmut der Arbeitgeber. Denn die Lohnzusatzkosten in Gestalt des Rentenversicherungsbeitrags werden durch den Zusatzbeitrag zur geplanten Kapitalrente zunächst insgesamt höher ausfallen als ohne Reform. Erst einige Jahre nach der Anlaufphase könnte sich die Beitragslast in der Summe günstiger entwickeln.
Der Einstieg in die Kapitalrente sollte nach Vorstellung der Fachleute möglichst schon 2028 beginnen, damit diese schnell einen wachsenden Beitrag zur Alterssicherung leisten kann. Der Renteneintritt der geburtenstarken Jahrgänge, der inzwischen begonnen hat, treibt die Rentenausgaben allerdings erwartungsgemäß schon 2028 so stark nach oben, dass dann der Beitragssatz auch ohne Reform von heute 18,6 auf 20 Prozent des Bruttolohns steigen muss.
Reformdruck durch Klingbeils Haushaltsnöte
Zugleich aber bauen sich im Bundeshaushalt wachsende Probleme für Finanzminister Lars Klingbeil (SPD) durch den stark steigenden Bundeszuschuss zur Rentenkasse auf, die durch die empfohlene Reform zumindest mittelfristig gedämpft werden könnten. Jüngsten Vorausberechnungen zufolge fallen die Mehrausgaben für das im Dezember von der Koalition beschlossene erste Rentenpaket – Mütterrente und Ausschalten des Demographiefaktors bis 2031 – absehbar noch höher aus, als zuvor erwartet worden war.
Ursprünglich hatte die Koalition kalkuliert, dass ihr Rentenpaket von 2025 an Mehrausgaben von insgesamt 30 Milliarden Euro bis zum Jahr 2030 auslösen werde. Für die Zeit bis 2040 hatte sie mit insgesamt gut 200 Milliarden Euro Mehrausgaben gerechnet.
Ihren weiteren politischen Reformfahrplan wollen Union und SPD in einem Koalitionstreffen Anfang Juni erarbeiten. Neben dem Paket zur Rentenreform Thema wird es dann auch um die schon vorliegenden Konzepte für Kranken- und Pflegekassen gehen sowie um im Koalitionsvertrag vorgesehene Flexibilisierung von Arbeitszeitvorschriften.
