
Es ist kein Wunder, dass E-Roller sich großer Beliebtheit erfreuen. Sie stehen beziehungsweise liegen fast überall zur Verfügung, man kommt mit ihnen schnell von A nach B, und man muss sich nicht an die Verkehrsregeln halten. Das scheinen jedenfalls viele der eher jüngeren Benutzer zu glauben, die auf ihren Untersätzen rote Ampeln überfahren, Fußgänger als Slalomstangen betrachten und am Ziel ihr Vehikel hinschmeißen, als wollten sie eine Straßensperre errichten.
Die Notaufnahmen in den Kliniken kennen die Unfallfolgen
Die wachsende E-Roller-Benutzung hat, weil weder die Neigung zur Regelbefolgung noch die Fahrzeugbeherrschung mit gestiegen sind, in wenigen Jahren zu einer Verdopplung der Unfälle geführt. Die Notaufnahmen der Kliniken, in die Fahrer wie Umgefahrene oft mit erheblichen Verletzungen gebracht werden, können ein Lied davon singen.
Oft blieben Geschädigte oder deren Versicherungen auf den Kosten sitzen, weil sich die Rennfahrer, so sie noch laufen konnten, aus dem Staub gemacht haben oder schon zuvor ihr Gefährt als Fußangel auf Gehwegen und Plätzen hinterlassen hatten.
Den Opfern soll nun durch die verschuldensunabhängige Halterhaftung geholfen werden. Besser wäre es freilich, solche Personen- und Sachschäden gar nicht erst entstehen zu lassen. Dazu brauchte es allerdings schon eine Erziehung zu Rücksichtnahme und Verantwortungsbewusstsein. Und die Bereitschaft sowie die Fähigkeit des Staates, geltende Regeln auch durchzusetzen. Beides täte nicht nur im Straßenverkehr not.
