Die SPD lehnt den Vorstoß von Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) zur
Kürzung des staatlichen Unterhaltsvorschusses für Jugendliche ab. Das geht aus einer Vorlage hervor, die das SPD-Bundespräsidium an diesem
Montag beschließen will, berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland
(RND). Zugleich schlägt die Partei vor, die Regeln für Unterhaltspflichtige zu ändern.
Zum einen regt die SPD an, die Pfändungsfreigrenze so anzupassen, dass weniger Unterhaltspflichtige als
zahlungsunfähig gelten. Bei der Pfändungsfreigrenze handelt es sich um den Betrag, der Schuldnern trotz Einzug des
Unterhalts noch zur Sicherung ihres Existenzminimums bleiben muss. Zudem soll die Verjährungsfrist für
Rückforderungen deutlich verlängert werden. Drei Jahre seien angesichts
der Realität vieler Verfahren zu kurz, heißt es demnach in dem Beschluss.
Auch bei Vermögen will die SPD ansetzen. Wer trotz erheblicher
Unterhaltsschulden neue Fahrzeuge, Boote oder Immobilien auf seinen
Namen zulasse, müsse mit staatlichen Einschränkungen rechnen.
Unterhaltsschulden sollen zudem künftig direkt an die Schufa gemeldet
werden, die gegenüber Dritten Auskunft zur Kreditwürdigkeit von Personen
gibt.
SPD will Strafrecht ändern
Zudem plädiert die SPD dafür, das Strafrecht zu verschärfen. In Paragraf
170 des Strafgesetzbuchs soll die »Gefährdungsklausel« gestrichen
werden, sodass ein Unterhaltsschuldner nicht mehr allein deshalb
straffrei ausgeht, weil der andere Elternteil oder der Staat die
Finanznotlage des Kindes abgewendet hat.
»Wir wollen den Druck auf Unterhaltssäumige erhöhen, staatliche Kapazitäten für den Rückgriff ausbauen und Verfahren deutlich effizienter machen«, heißt es in dem SPD-Beschluss. Kinder und Jugendliche dürften nicht dafür bestraft werden, dass ein Elternteil seine Verantwortung verweigere.
Unterhaltsvorschuss soll nur noch bis 16 gezahlt werden
Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) will das Gesetz zum Unterhaltsvorschuss reformieren und das Alter der Kinder, für die Anspruch auf einen Unterhaltsvorschuss besteht, von 18 auf 16 Jahren herabsetzen. Außerdem soll der Druck auf säumige Zahler, vor allem die Väter, erhöht werden, sagt Prien. Das könne etwa dadurch geschehen, »dass wir die Verhängung von Fahrverboten schon im Verwaltungsverfahren möglich machen« – also nicht erst durch ein gerichtliches Verfahren, sondern früher durch die zuständige Behörde.
Die staatlichen Ausgaben für den Unterhaltsvorschuss sind in den vergangenen Jahren drastisch gestiegen. 2025 hat es Bund und Länder insgesamt 3,2 Milliarden Euro gekostet, wenn sie als Ersatz für Elternteile eingesprungen sind, die nicht selbst für den Unterhalt ihrer Kinder aufkamen. Nur 18 Prozent davon – also weniger als 600 Millionen Euro – wurden im vergangenen Jahr von den säumigen Elternteilen zurückgeholt.
