Der ehemalige Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) hat eine neue Strategie im Umgang mit der AfD vorgeschlagen. Man solle in unterschiedlichen politischen Bereichen rote Linien definieren, innerhalb derer man sich gesprächsbereit zeige, sagte Steinbrück im Podcast Ronzheimer. Solange die AfD diese Grenzen jedoch nicht einhalte, »ist definitiv keine Kooperation, keine Duldung möglich.« Die Brandmauer gegenüber der AfD sei »auf absehbare Zeit« weiter notwendig, sagte Steinbrück.
Steinbrück bezog sich mit seinem Vorschlag auf Ideen des Historikers Andreas Rödder, einst Vorsitzender der CDU-Grundwertekommission, zum Umgang mit der AfD. Dieser hatte für eine »konditionierte Gesprächsbereitschaft diesseits der Brandmauer« plädiert. Wenn »die AfD rote Linien einhält und sich klar von rechtsextremen Positionen und Figuren abgrenzt«, sei es einen Versuch wert, das Gespräch zu suchen, sagte Rödder im vergangenen Jahr dem Stern. Steinbrück sprach sich dafür aus, solche Überlegungen voranzutreiben, »ob es darüber auch eine Möglichkeit gibt, diese AfD stärker zu entradikalisieren«.
Durch Verbotsverfahren »verschwinden die Wähler nicht«
Ein Verbotsverfahren gegen die AfD lehnte Steinbrück ab. »Deshalb verschwinden die Wähler nicht. Und ich grenze damit automatisch auch die Wähler der AfD aus und kriminalisiere sie vielleicht, die ich zurückgewinnen könnte«, begründete er seine Position. »Ich glaube, dass es genügend Material gibt, um deutlich zu machen, dass Herr Höcke ein Geisteskind ist, das mit den Grundlagen unserer Verfassung nichts zu tun hat«, sagte Steinbrück.
Es sei sehr schwer, ein Verbot vor dem Bundesverfassungsgericht durchzusetzen, sagte Steinbrück. Ein Scheitern eines solchen Verfahrens hätte aus seiner Sicht »katastrophale Folgen«. Vielmehr solle man einzelnen Vertretern der AfD das passive Wahlrecht entziehen, beispielsweise dem Partei- und Fraktionschef der vom Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften Vorsitzenden der AfD in Thüringen, Björn Höcke.
Das Grundgesetz sieht in Artikel 18 vor, dass bestimmte Grundrechte verwirkt werden können, wenn Rechte wie die freie Meinungsäußerung »zum Kampfe gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht« werden. Wie beim Parteienverbot wäre auch hier das Bundesverfassungsgericht zuständig.
