Das Oberlandesgericht München hat drei Anhänger der sogenannten Kaiserreichsgruppe zu Haftstrafen verurteilt. Ein 62-Jähriger wurde wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens schuldig gesprochen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Ein 60-Jähriger und ein 71-Jähriger wurden demnach wegen Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sowie wegen Beihilfe zur Vorbereitung eines hochverräterischen Unternehmens verurteilt.
Der 62-Jährige muss für zwei Jahre und drei Monate in Haft. Der
60-Jährige wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und vier
Monaten verurteilt, der 71-Jährige zu einer Bewährungsstrafe von einem
Jahr und neun Monaten. Dem Urteil war eine Verständigung zwischen den Verfahrensbeteiligten
vorausgegangen, also eine Einigung über das maximale Strafmaß im Falle
eines Geständnisses. Die Gruppe soll unter anderem die Entführung des damaligen Bundesgesundheitsministers Karl Lauterbach (SPD) geplant haben.
Der Vorsitzende Richter Jochen Bösl nannte das Verfahren eine
»Aufarbeitung der Corona-Spätfolgen«. Die Angeklagten hätten den mit der
Pandemie verbundenen Beschränkungen skeptisch gegenübergestanden.
Daraus habe sich eine Ablehnung der staatlichen Ordnung und dann sogar
die Bereitschaft entwickelt, die staatliche Ordnung der Bundesrepublik
aktiv zu bekämpfen.
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