
Gut aufgemacht ist er schon, der Onlineshop „Global Market“, den der junge Mann in kurzer Zeit aufgebaut hat. An seine Freunde und Bekannte verteilt der 33 Jahre alte Mann aus Südhessen Visitenkarten mit einem Link. Im Internet stoßen die Kunden auf einen Kanal des Messengerdienstes Telegram, in dem sie das Angebot einsehen können. Geliefert wird die bestellte Ware, verpackt am Küchentisch des Versenders, schließlich an eine Packstation.
Der junge Mann nimmt in eineinhalb Jahren einen fünfstelligen Betrag ein, so gut läuft das Geschäft – bis er Besuch von Polizisten bekommt, die seine Wohnung durchsuchen. Denn die im Internet verkaufte Ware ist Rauschgift: Die Kunden haben die Wahl zwischen Kokain, Cannabis, Amphetamin, Ecstasy und Ketamin.
Bei der Durchsuchung werden in der Wohnung illegale Drogen gefunden, in der Küche, im Tiefkühler und versteckt in einer Thermoskanne, dazu Verpackungsmaterial. Dann werden dem jungen Mann die Spuren, die er im Internet hinterlassen hat, die Nachrichten auf seinem Smartphone und die Daten auf seinem Laptop zum Verhängnis. Das alles wird zum Beweis für Drogenhandel, ausgeführt „gewerbsmäßig“ mit Rauschgiften „in nicht geringer Menge“, wie es in der nüchternen Sprache der Juristen heißt.
Amphetamin kiloweise beschafft
So wird es dem Inhaber von „Global Market“, dem Deutschen Konstantin O., in der Anklage der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Über die Vorwürfe verhandelt das Landgericht Darmstadt seit Freitag. Die Staatsanwaltschaft wirft dem jungen Mann 126 einzelne Fälle in der Zeit zwischen August 2024 und Februar 2026 vor. Die Ermittler haben auch nachvollzogen, wie sich der Angeklagte das Rauschgift selbst beschafft hat, nämlich ebenfalls im Internet. Amphetamin hat er mehrfach in Portionen von je einem Kilogramm erworben, um es in Stückelungen von 25, 50 oder 100 Gramm weiterzuverkaufen, wie es in der Anklage heißt.
Der Angeklagte gesteht den Handel und gibt auf Fragen der Richter an, er habe mehr als vier Kilogramm Amphetamin und gut ein Kilogramm Cannabis abgegeben. Den Verkauf dieser beiden Rauschmittel nennt er als sein Hauptgeschäft. Der Anklage zufolge hat er außerdem mehr als 100 Gramm Kokain umgesetzt. Der Staatsanwaltschaft will von dem Angeklagten 58.000 Euro zurückfordern, die er mit dem Drogenhandel eingenommen habe.
In einer schriftlichen Einlassung, vorgelesen vom Verteidiger, wird das Kerngeschehen, der Verkauf der verschiedenen Drogen, zugegeben. Nach der Zählung des Anwalts summieren sich die Verkäufe aber auf nur 90 einzelne Fälle. Der Angeklagte spricht im Gerichtssaal von seiner eigenen Drogensucht, unter anderem habe er Kokain konsumiert, auch deshalb, weil er ein Jahr arbeitslos gewesen sei. Mit dem Ertrag aus dem Handel habe er Schulden zurückgezahlt.
Die Untersuchungshaft nach der Durchsuchung der Wohnung im Februar habe er als erleichternd empfunden, weil ihm im Gefängnis klar geworden sei, dass er vom Drogenkonsum wegkommen müsse. Nach den Worten des Anwalts hat der junge Mann in der Justizvollzugsanstalt Kontakt zu einer Suchtberatung aufgenommen und will eine Therapie beginnen.
Im Prozess wird aber auch bekannt, dass Konstantin O. in den vergangenen beiden Jahren nicht zum ersten Mal mit Rauschgift zu tun hatte. Schon 2022 hatte ihn das Amtsgericht Aschaffenburg wegen Drogenhandel zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Grundlage dafür war, dass die Polizei ihn im Jahr 2021 auf der Autobahn angehalten und in seinem Wagen Haschisch, Kokain und Amphetamin sowie eine Feinwaage gefunden hatte.
