
Am Donnerstagnachmittag berät die Ministerpräsidentenkonferenz mit Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) über den „Pakt für den Rechtsstaat“. Das Finanzpaket für die Justiz gilt als eines der wichtigsten rechtspolitischen Vorhaben der schwarz-roten Bundesregierung. Wie der F.A.Z. mehrere mit den Verhandlungen vertraute Personen berichteten, ist ein einvernehmlicher Beschluss auf der Konferenz sehr wahrscheinlich.
In den vergangenen Monaten sah es lange nicht danach aus. Zunächst lagen die Vorstellungen von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) und den Ministerpräsidenten der Union weit auseinander. Hessens Ministerpräsident Boris Rhein (CDU) sagte noch vor wenigen Monaten, sein Land könne sich überhaupt keine neuen Pakte mit dem Bund mehr leisten. Den „Pakt für den Rechtsstaat“ nannte er als Beispiel.
Mehrere Länder hatten Vorbehalte
Die Ministerpräsidenten fürchteten vor allem hohe Folgekosten für zusätzliche Richter- und Staatsanwaltsstellen. Der Bund will den Ländern 240 Millionen Euro dafür zur Verfügung stellen. Es handelt sich um eine Anschubfinanzierung bis 2029: Danach müssen die Länder die Kosten für die Gehälter und Pensionen der neuen Richter und Staatsanwälte über Jahrzehnte selbst tragen.
Insbesondere Bayern, Hessen, Sachsen und Sachsen-Anhalt hatten dagegen zunächst Vorbehalte. Sie stellten infrage, ob so viele neue Richter und Staatsanwälte gebraucht werden, wie der Bund meint. Ziel der Bundesjustizministerin war, bundesweit 2000 zusätzliche Stellen zu schaffen – auf die Länder verteilt nach dem „Königsteiner Schlüssel“, der traditionell die Anteile der 16 Länder bei gemeinsamen Finanzierungen bestimmt.
Manche Länder argumentierten, in den vergangenen Jahren bereits viele Richter und Staatsanwälte eingestellt zu haben. Ihnen war es wichtig, zumindest einen Teil des Budgets stattdessen für Verwaltungsmitarbeiter in der Justiz einsetzen zu können.
Bayern konnte sich nicht durchsetzen
Dem Vernehmen nach hat Bundesjustizministerin Hubig an diesem Punkt nachgegeben: Auf dem Tisch der Ministerpräsidentenkonferenz liegt ein Vorschlag, der zwar formal 2000 zusätzliche Stellen für Richter und Staatsanwälte vorsieht. Die Länder können zehn Prozent der Personalmittel aber alternativ für Verwaltungsmitarbeiter einsetzen – und sollen diese Stellen vor allem an IT-Kräfte vergeben.
Länder, die in den vergangenen drei Jahren Richter und Staatsanwälte eingestellt haben, können Neueinstellungen aus zwei dieser drei Jahre anrechnen lassen. Nutzen die Länder all diese Möglichkeiten, werden zumindest mehr als 1000 zusätzliche Richter- und Staatsanwaltsstellen entstehen.
Nicht durchsetzen konnte sich Bayern mit der Idee, einen Teil des Geldes für Justizvollzugspersonal ausgeben zu dürfen. Die Mittel für die „Personalsäule“ des Pakts sollen 2027 und 2029 in je zwei Tranchen zu 120 Millionen Euro ausgezahlt werden.
Auch Geld für Digitalisierung vorgesehen
In den Jahren 2027, 2028 und 2029 wird der Bund den Ländern zudem jeweils 70 Millionen Euro für die Digitalisierung der Justiz zur Verfügung stellen. Diese „Digitalsäule“ des Pakts soll aus dem Infrastruktursondervermögen des Bundes finanziert werden. Dritter Bestandteil des „Pakts für den Rechtsstaat“ ist die sogenannte Verfahrenssäule: Bund und Länder wollen in den kommenden Monaten an einer Reform der Zivilprozessordnung und der Strafprozessordnung arbeiten. Durch schlankere Verfahren soll langfristig Geld eingespart werden.
Ein „Pakt für den Rechtsstaat“ wurde erstmals 2019 zwischen Bund und Ländern geschlossen. In der Zeit der Ampelkoalition kam es zu keiner Neuauflage. Das Verhältnis zwischen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und den Ländern galt als angespannt. Aus den Landesjustizministerien ist parteiübergreifend zu hören, dass sich die Zusammenarbeit mit Bundesjustizministerin Hubig kollegialer gestalte.
