
Frau Seiffert saß noch nie in diesem Saal. Vor ihr liegen ein paar Unterlagen, sie hat sich vorbereitet. Zu Beginn der Verhandlung fasst die Richterin den Sachverhalt einmal zusammen: Frau Seifferts Rente reicht nicht zum Leben. Um ihre Miete zu bezahlen, erhält sie Sozialhilfe. Im Juli 2023 seien aber ihre monatlichen Nebenkosten gestiegen. Dafür habe ihr die Stadt höhere Leistungen bewilligt. Sie habe dem Vermieter trotzdem zwei Monate lang den alten Betrag überwiesen. Der habe sie nun aufgefordert, 140 Euro für die Nebenkosten nachzuzahlen. Um dem nachzukommen, habe Frau Seiffert abermals Leistungen von der Stadt beantragt. Diesmal sei das abgelehnt worden. Dagegen habe sie Klage eingereicht.
Frau Seiffert hört der Richterin zu – allerdings steht ihr die Verwirrung mehr und mehr ins Gesicht geschrieben. Nach ein paar Minuten unterbricht sie: „Ich dachte, es geht um den Pkw-Stellplatz?“ Davon wiederum hört die Richterin zum ersten Mal.
Solche Fälle werden in Deutschland wohl tausendfach verhandelt. Aber eines fällt an diesem Morgen sofort ins Auge: Der Stuhl neben der Klägerin bleibt leer. Frau Seiffert kam ohne Anwalt und vertritt sich selbst. Das ist vor dem Sozialgericht erlaubt. Möchte oder braucht man aber einen juristischen Beistand, wird es zunehmend schwierig. Denn im Sozialrecht werden die Fachanwälte knapp. Gab es davon 2020 noch 1838, waren es zum Jahresbeginn noch 1551. Das belegen die Zahlen der Bundesrechtsanwaltskammer. Dieser Rückgang setzt sich seit Jahren kontinuierlich fort.
Das Bundessozialgericht beobachtet das mit Sorge. Die sinkende Zahl von Sozialanwälten sei „alarmierend“, sagte dessen Präsidentin, Christine Fuchsloch, im Februar. Die Verfahren unvertretener Kläger stiegen deutlich. Viele beantragten Prozesskostenhilfe, weil sie keinen Anwalt finden, der sie vertritt. Dann fragt das Gericht selbst bei Juristen an. Doch sogar für das Bundessozialgericht werde es schwieriger, eine Vertretung für diese Menschen zu organisieren, hieß es auf Nachfrage. Besonders in Sachen Grundsicherung und Sozialhilfe kämen Betroffene immer schlechter an anwaltliche Hilfe – sei es nur für eine Beratung.
Eine „Irrfahrt“ durch die Flure der Kanzleien
Das kann auch Sonja Hein-Schnieder bestätigen. Seit 2014 ist sie Fachanwältin für Sozialrecht und arbeitet in einer Kanzlei in München, die genau darauf spezialisiert ist. Viele Mandanten würden von einer regelrechten „Irrfahrt“ durch Flure und Telefone der Anwaltskanzleien berichten, erzählt sie. Teils weil die Leute in den falschen Rechtsgebieten anfragen, teils weil die Anwälte keine Mandate mehr annehmen. Das sei in ihrer Kanzlei nicht anders. „Auch wir kommen an die Grenzen unserer Kapazität“, sagt Hein-Schnieder. „Ich lese das in unserem Mailverkehr immer wieder.“
Dass besonders das Sozialrecht für viele eher ein unbeliebtes Fach ist, hat für Hein-Schnieder im Wesentlichen zwei Gründe. Zum einen sei die Materie wahnsinnig komplex und ändere sich ständig. „Manche Kollegen aus anderen Fachbereichen erzählen mir, dass sie seit 20 Jahren ihre Vorlagen nehmen und die ab und an etwas abändern.“ Das sei im Sozialrecht undenkbar. Das Spektrum ist groß: von Problemen mit den Jobcentern, der Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankengeld und Long Covid bis zu Fragen der Rente und medizinischer Reha. Wenn die Politik am Sozialstaat dreht, bedeute das für sie neue Regularien, in die man sich einarbeiten muss. Zum anderen sei die Bezahlung mit anderen Rechtsgebieten nicht zu vergleichen.
Das moniert auch das Bundessozialgericht seit einiger Zeit. Die Einnahmen für Anwälte reichten oft nicht mehr aus, um überhaupt die eigenen Kosten zu decken, hieß es dort schon Anfang 2025. Sonja Hein-Schnieder hat dazu ein Beispiel aus der eigenen Praxis: Eine ältere Mandantin ist an Long Covid erkrankt und dauerhaft erschöpft. Deshalb erhält sie Krankengeld, doch das läuft bald aus. Nun hat sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Die Rentenversicherung ist aber der Ansicht, sie könne noch mehr als sechs Stunden am Tag zumindest leichte Tätigkeiten ausüben. Die Frau nimmt sich eine Anwältin.
Die erhält nun erst einmal einen Stapel an Dokumenten: Befundberichte, Arztbriefe, Reha-Dokumente und so fort. Schwierig sei das schon deshalb, weil man es mit einem Krankheitsbild zu tun habe, das auch in der Medizin noch nicht richtig erforscht ist – und sie sei nun mal fachfremd. Nun würden ein halbes bis dreiviertel Jahr Schriftsätze von einem zum anderen Schreibtisch wechseln. Am Schluss rechnet Hein-Schnieder mit der Rechtsschutzversicherung der Mandantin ab. Die hält das Verfahren in jeder Hinsicht für durchschnittlich und setzt einen niedrigen Betrag an, die Schwellengebühr. Für Hein-Schnieder bedeutet das konkret: 391 Euro.
Die Gebühren decken die Kosten nicht
In vielen Rechtsgebieten hängen die Honorare der Anwälte davon ab, um wie viel Geld letztlich gestritten wird, also dem Streitwert. Das gebe es im Sozialrecht durchaus auch, sagt Hein-Schnieder. Etwa wenn man ein Unternehmen vertritt, das nach einer Betriebsprüfung Sozialabgaben nachzahlen soll. So könne man die Arbeit an Fällen um Rente oder Grundsicherung querfinanzieren. Denn die werden nach fixen Rahmengebühren abgerechnet, so sieht es das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) vor. Oft stehe das kaum im Verhältnis zum Aufwand. Hein-Schnieder und viele ihrer Kollegen treffen deshalb mit den Mandanten eigene Abmachungen. Das ist bei mittellosen Menschen aber nicht erlaubt. Da gibt es nur die Prozesskostenhilfe, also die gesetzlichen Gebühren. Viele Kollegen würden solche Fälle deshalb gar nicht erst annehmen.
Wer einmal ein paar Verfahren im Saal eines Sozialgerichts verfolgt hat, der merkt: Mit einem Anwalt neben sich ist die Dynamik eine andere. Wo ein Mandant intuitiv erzählt, was passiert ist, warum er wie gehandelt hat, wechselt ein Jurist die Kategorien. Er insistiert, ergänzt, verweist, bringt Paragraphen ins Spiel oder bürokratisches Prozedere. Das zwingt die Gegenseite, meist vom Fach, geschult in einer solchen Logik, es ihm nachzutun. Für Laien wird es dann schwierig, dem Ganzen überhaupt zu folgen. Man könnte sagen: Ein Anwalt sorgt für Waffengleichheit. Ob das am Schluss hilft, um ein Verfahren zu gewinnen, steht auf einem anderen Blatt Papier.
In einer Verhandlung macht es für Beatrice Heinemann jedenfalls einen Unterschied, ob ein Anwalt danebensitzt oder nicht. Heinemann ist Richterin am Frankfurter Sozialgericht und dort auch Pressesprecherin. Ist ein Kläger allein, spreche man anders mit ihm. Rechtsbegriffe müsse man übersetzen, Sachverhalte herunterbrechen, ausführlicher erklären – unter Umständen auch zwei- oder dreimal. „Das ist aufwendiger auf alle Fälle“, sagt die Richterin. „Einem Rechtsanwalt kann ich ziemlich kurz und knapp sagen, was der Knackpunkt ist.“
Dass man aber einen Nachteil hat, wenn man sich selbst vertritt, verneint sie. Schon die Anforderungen an eine Klageschrift seien sehr gering. „Wenn jemand einen Bescheid vom Jobcenter hat, draufschreibt, dass er dagegen klagen will, und ihn hier in den Briefkasten wirft, reicht das“, meint die Juristin. Das heißt, das Gericht muss das dann auch prüfen. Dass Kläger das auch ohne Anwalt tun, sei nicht neu – gerade in Sachen Bürgergeld oder Sozialhilfe. Dass das zugenommen habe, könne sie aber nicht bestätigen. Der Mangel an Sozialanwälten sei an ihrem Gericht noch nicht zu spüren.
Die Zahl der Anträge explodiert
Das wiederum kann Jens Blüggel nicht bestätigen. Er ist Präsident des Landessozialgerichts in Nordrhein-Westfalen. In diesem Bundesland wird rund jedes vierte Sozialgerichtsverfahren entschieden. „Wir beobachten, dass viele Bürgerinnen und Bürger keinen Anwalt mehr finden, gerade im Existenzsicherungsrecht, also dort, wo es ans Eingemachte geht“, sagt Blüggel. Parallel dazu gebe es eine Flut von Anträgen, die ohne Anwalt, aber mit KI geschrieben wurden. Gerade bei den Eilverfahren, also wenn zum Beispiel Bürgergeld nicht gezahlt wird und ein Mensch im Zweifel gar kein Einkommen hat. Die Dimension sei gewaltig: Im ersten Quartal 2026 zählten die Sozialgerichte in seinem Bundesland 3583 Eingänge in Eilverfahren. Das sind 162 Prozent mehr als noch ein Jahr zuvor, da waren es 1367. Dem sei kaum noch beizukommen.
Für Blüggel ist klar, das hängt auch damit zusammen, dass Anwälte für Sozialrecht immer weniger verfügbar sind. Die Leute müssten sich also selbst behelfen. Wenn man die KI fragt: „Ich bekomme vom Jobcenter kein Geld, was soll ich machen?“ Dann wäre ihre Antwort: „Stell einen Antrag auf eiligen Rechtsschutz beim Sozialgericht, damit es schneller geht.“ Und das würden dann auch viele tun. In Nordrhein-Westfalen sind die Gerichte deshalb mehr und mehr mit Stapeln von KI-Schriftsätzen konfrontiert. Die gleichen sich: sehr umfangreich, sehr allgemein und eine ähnliche Struktur.
„Wir erhalten häufig Schriftsätze mit nicht mehr einem sinnvollen Antrag, sondern mit zehn Anträgen, von denen die meisten überflüssig oder unpassend sind, aber trotzdem bearbeitet werden müssen“, erzählt Blüggel. Oft könne gar nicht genau herausgelesen werden, was überhaupt das Anliegen ist, das den Bürger umtreibt, da die KI vieles verwasche. Das müsse man dann erst herausfinden. Alles in allem eine sehr aufwendige Angelegenheit, schließt der Jurist, und eine, die oft auch nicht zum Abschluss kommt: „Selbst dann, wenn eine beantragte Leistung zugestanden wird, rät die KI nicht dazu, das Verfahren nun zu beenden.“ Deshalb gebe es immer neue Schleifen. Das sei aber von der Prozessordnung so nicht gedacht. „Irgendwann muss mit einem Verfahren auch Schluss sein und Rechtsfrieden einkehren.“
Die Menschen nutzen KI im Endeffekt als Sozialberatung. Das ist für Blüggel verständlich. Aber für die Gerichte ist das ein Problem. „Mit einem Anwalt ist das nicht zu vergleichen“, sagt der Jurist. Der würde das besser strukturieren, fragen, was konkret begehrt wird, und Unterlagen mit einreichen, die notwendig sind. „Dass die Anwälte fehlen, das merken wir.“
Einen konkreten Lösungsansatz hat Blüggel nicht, schließlich sei insbesondere die Vergütung der Anwälte Aufgabe der Politik: „Es ist auf jeden Fall derzeit ein Missstand, das kann man mit Sicherheit sagen.“ Während das Recht komplexer wird, wird der Zugang dazu schwieriger. Zwar könnten Sozialverbände viel auffangen, aber den Rückgang in der Anwaltschaft könnten auch sie nicht ausgleichen. Das Problem fange für ihn schon in der Ausbildung an. Denn da kommt Sozialrecht kaum vor. Ein gutes KI-System könnte laut Blüggel durchaus helfen – als erste Orientierung, nicht als Ersatz für die Anwaltschaft. Aber dafür müsste es auf das Sozialrecht zugeschnitten sein. ChatGPT und Co. seien dafür nicht geeignet.
An diesem Montagmorgen kommt es im Saal zwei des Frankfurter Sozialgerichts zu einigen Wortwechseln, bis sich die Verwirrung lösen lässt. Dann ist klar: Es gibt kein Verfahren für einen Pkw-Stellplatz, in das Frau Seiffert involviert wäre. Klar ist auch: Die Stadt hat ihr das Geld schon überwiesen, das sie ihrem Vermieter schuldet, das wird sie also nicht noch einmal tun. Darin sind sich alle Beteiligten einig, auch Frau Seiffert. Ein Missverständnis. Das Verfahren wird geschlossen, da sind kaum ein paar Augenblicke vergangen. Für diesen Termin hatte das Gericht 50 Minuten blockiert. Klar ist wohl auch: Es hätte viel schieflaufen müssen, dass sich ein Anwalt auf ein Verfahren vorbereitet, das es gar nicht gibt.
„Frau Seiffert“ trägt eigentlich einen anderen Namen.
