
Wer sich einen Lamborghini, Porsche, Ferrari oder ein anderes „Luxus-Spaßauto“ zulegt, den kümmert es nicht, wie hoch der Kraftstoffverbrauch ist und welche Mengen klimaschädlicher Treibhausgase während der Fahrt ausgestoßen werden. Deswegen sei es entbehrlich, der Kundschaft Informationen über den Energieverbrauch und den CO₂-Ausstoß zu liefern, argumentierte ein Autohändler aus dem Raum Stuttgart. Vor Gericht hatte der Unternehmer damit jedoch keinen Erfolg.
Auch wenn der Kraftstoffverbrauch und die CO₂-Emissionen für den Käufer eines „Luxus-Spaßautos“ grundsätzlich von untergeordneter Bedeutung seien, handele es sich um wesentliche Informationen, die dem Verbraucher nicht vorenthalten werden dürften, entschied das Landgericht Stuttgart. Über das Urteil, das noch nicht rechtskräftig ist, informierte am Dienstag die Deutsche Umwelthilfe (DUH), die den Autohändler wegen der fehlenden Angaben verklagt hatte (Urteil vom 1. Juli 2026, Az.: 35 O 96/25).
Der Händler hatte vergangenes Jahr verschiedene Neuwagen der Luxusklasse auf seiner Internetseite angeboten. Dazu gehörten ein Hybridfahrzeug (BMW M5 xDrive) für 142.800 Euro sowie hochmotorisierte Pkw mit Benzinmotoren: unter anderem ein Ferrari Purosangue V12 für knapp 600.000 Euro, ein Mercedes-Benz GLS 600 Maybach für knapp 262.000 Euro und ein Lamborghini Urus Performante für knapp 363.000 Euro. Die Fahrzeuge unterliegen der Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung für Pkw. Demnach müssen Händler und Hersteller unter anderem über den Kraftstoff- und Energieverbrauch und die CO₂-Emissionen informieren.
„Lebensgefühl, Statussymbol und Luxusgut“
Der Autohändler argumentierte, die fehlenden Angaben seien für seine Kundschaft irrelevant. Seine Fahrzeuge würden nicht wegen bestimmter Verbrauchs- oder Emissionswerte gekauft. Sie stünden für „Lebensgefühl, Statussymbol und Luxusgut“. Auch bei dem umweltfreundlicheren Hybrid-BMW sei die Angabe der CO₂-Emissionen und des Kraftstoffverbrauchs bei entladener Batterie nicht erheblich. Denn bei lebensnaher Betrachtung dürfte jedem bewusst sein, dass auch bei einem Hybridfahrzeug eine höhere PS-Leistung automatisch mit höheren CO₂-Emissionen einhergehe. Der BMW hatte 727 PS.
Diese Argumente überzeugten das Landgericht Stuttgart jedoch nicht. Zwar sei „selbstverständlich“ jedem Interessenten an einem leistungsstarken Fahrzeug der Luxusklasse bewusst, dass dieses schlechtere Umweltwerte habe. Aber wenn ein potentieller Erwerber die Inserate von Luxusfahrzeugen mit den Angaben zu CO₂-Emissionen und Energieverbrauch lese, könne er feststellen, dass die Werte womöglich noch deutlich schlechter seien als von ihm angenommen, und deshalb vom Kauf absehen, führte die Vorsitzende Richterin aus. Das Urteil liegt der F.A.Z. vor.
Umwelthilfe will weiter Druck machen
Außerdem lasse sich nicht ausschließen, dass auch die Interessenten an Luxusautos die Treibhausgasemissionen der verschiedenen Modelle verglichen und dies Einfluss auf ihre Kaufentscheidung habe. Entscheidend war aus Sicht des Gerichts, dass die „Wettbewerbsparameter der Umweltverträglichkeit“ für potentielle Kunden auf der Internetseite des Autohändlers nicht zugänglich waren.
Die Umwelthilfe verbuchte das Urteil als Erfolg ihres Vorgehens gegen Luxusautos. Die Fahrzeuge vereinten alles, was dem Klima schade: enormes Gewicht, überdimensionierte Motorleistung, hohen Verbrauch und eine besonders ressourcenintensive Herstellung. Potentielle Kunden dürften nicht hinters Licht geführt werden, hob Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch hervor. Er kündigte an, sein Verband werde weiter Unternehmen zur Verantwortung ziehen, die die Verbrauchswerte ihrer Fahrzeuge verschleierten.
