
Würde man heute in einem Film mit einer Dreizehnjährigen eine Nacktszene drehen, in der sie nur mit einem rosafarbenen Slip bekleidet und oben ohne zu sehen ist? Sie wird geschlagen und dann gestreichelt und – was man im Bild nicht sieht – von einem erwachsenen Mann entjungfert. Käme heute ein „Tatort“ ins Programm, in dem die Kamera eine Fünfzehnjährige nackt in den Fokus rückt, als Verführerin ihres Lehrers? Kaum vorstellbar.
Ungeschützt auf der Leinwand und auf dem Bildschirm
Im Jahr 1974, als Wim Wenders mit Peter Handke als Ko-Buchautor „Falsche Bewegung“ drehte, und zwei Jahre darauf, als der Norddeutsche Rundfunk den „Tatort: Reifezeugnis“ mit dem Regisseur Wolfgang Petersen produzierte, war das anders. Da erschien das Mädchen Nastassja Kinski als Objekt der Begierde ungeschützt auf der Leinwand und auf dem Bildschirm.
„Falsche Bewegung“ wurde gefeiert und mit sieben Bundesfilmpreisen ausgezeichnet, der „Tatort: Reifezeugnis“ gilt als Klassiker der ARD-Krimireihe. Bei seiner Erstausstrahlung im März 1977 erreichte er 25 Millionen Zuschauer und wurde von der ARD etliche Male wiederholt. Und nun, rund 50 Jahre später, will Nastassja Kinski erreichen, dass sie nicht mehr als „Kindfrau“, als frühreife, vermeintliche femme fatale erscheint. Dass es falsch war, wie man mit ihr umging, wusste sie schon damals. Doch sie konnte sich nicht wehren. Heute nimmt sie den Kampf um ihre verlorene Ehre auf und – stößt auf befremdliches Schweigen.
War das wirklich „künstlerisch durchaus zwingend“?
Seit Jahren versuche sie, mit Wim Wenders ins Gespräch darüber zu kommen, die Nacktszenen aus seinem Frühwerk zu entfernen. Das geht so, wie Claudia Tieschky in der „Süddeutschen Zeitung“ darlegt, seit dem Jahr 2014. Seither werde Nastassja Kinski von Wendersʼ Anwälten abschlägig beschieden. Auf die Frage, ob er die Szenen heute anders drehen würde, sagte er zwar einmal: „Ja, zweifellos. Auch mein Blick auf die Welt hat sich verändert, und wir erkennen andere Verantwortlichkeiten.“ Doch meinte er zugleich, die fragliche Szene sei ihm „künstlerisch durchaus zwingend“ erschienen, „als der junge Regisseur, der ich war, in der Landschaft des Neuen Deutschen Films und in den Siebzigerjahren, als so viel so komplett anders gesehen wurde als heute“. Mit „besonders wertvoll“ sei der Film bewertet worden, freigegeben ab zwölf Jahren.
Nackt mit dreizehn, frei ab zwölf, das erregte nicht nur in den Siebzigern keinen Anstoß. Vor zwei Jahren noch, als Nastassja Kinski auf den NDR wegen der Nacktszenen im „Tatort: Reifezeugnis“ zuging, fand sich im Werbetext zu dem immer weiter wiederholten Film die Einlassung des damaligen Fernsehspielchefs Christian Granderath aus dem Jahr 2017, „Reifezeugnis mit Nastassja Kinski“ sei „in den Siebzigern eine sexuelle Initiation für sehr viele männliche Jugendliche“ gewesen, auch deshalb sei der Film „zur Legende“ geworden. Nachträglich wollte er das als zeitgeschichtliche Einordnung verstanden wissen. Allerdings erst, als Nastassja Kinski dem NDR rechtliche Schritte angedroht hatte.
Heiligt die Kunstfreiheit alle Mittel?
Es ist für die Macher augenscheinlich schwierig, sich auch 50 Jahre später die Frage vorzulegen, ob die Kunstfreiheit alle Mittel heiligt und was daraus folgt, dass man es heute – eigentlich – besser weiß und nicht Kinder sexualisiert und nackt vor die Kamera zerrt. Von Wim Wenders und dessen Anwälten gebe es kein Zeichen, bestätigt Nastassja Kinskis Anwalt Christian Schertz auf Anfrage. Und der NDR mit seinem „Tatort: Reifezeugnis“? Da gibt es inzwischen eine Einigung, doch wie diese aussieht, will der Sender nicht verraten. Man bitte um Verständnis, „dass wir über die Einigung mit Frau Kinski keine Erklärung abgeben werden“, heißt es. Eine „Ausstrahlung des ,Tatorts: Reifezeugnis‘“ sei „bis auf Weiteres nicht vorgesehen“.
Bis auf Weiteres? Verständnis fürs Beschweigen? Wieso? Ist das Anliegen der Schauspielerin Nastassja Kinski keine inhaltliche Einlassung wert? Nicht beim NDR und nicht von Wim Wenders, der am Freitagabend den Deutschen Filmpreis erhält? Ist der Bescheid der Anwälte, ein Rechtsanspruch auf Löschung bestehe nicht, das letzte Wort? „Die zwei Minuten Film, die für die Nachwelt erhalten bleiben sollen, trennen Wenders maximal von dieser Nachwelt“, heißt es in der „Süddeutschen“ treffend zu Wendersʼ Winden.
Die angebliche Einwilligung zu den Dreharbeiten zu „Falsche Bewegung“, die seinerzeit Nastassja Kinskis Mutter abgegeben habe, habe er hilfsweise widerrufen, sagt ihr Anwalt, um eine weitere Verbreitung der fraglichen Szene des Films zu stoppen. Ko-Produzent des Films war der WDR.
