Die USA haben ihre Sanktionen gegen die
UN-Expertin für die Palästinensergebiete, Francesca Albanese,
aufgehoben. Dies geht aus einem Hinweis auf der Webseite des US-Finanzministeriums hervor. Vergangene Woche hatte ein Bundesrichter die
Sanktionen vorläufig blockiert. Zur Begründung hieß es, die
Regierung von US-Präsident Donald Trump habe mit den Maßnahmen
wahrscheinlich das Recht Albaneses auf freie Meinungsäußerung
verletzt.
In seinem Gerichtsbeschluss vom Mittwoch hatte Richter Richard Leon festgestellt, dass die Trump-Regierung versucht habe, die Äußerungen der Italienerin aufgrund der »geäußerten Idee oder Botschaft« zu regulieren. »Albanese hat nichts weiter getan, als zu sprechen«, schrieb Richter Leon in seiner Begründung. »Es ist unbestritten, dass ihre Empfehlungen keine bindende Wirkung auf das Vorgehen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) haben – sie sind nichts weiter als ihre Meinung.«
Vermögenswerte eingefroren
Die US-Regierung hatte im Juli 2025 Sanktionen gegen Albanese verhängt. Sie hatte der italienischen Anwältin vorgeworfen, den IStGH zu Ermittlungen wegen
Kriegsverbrechen gegen Vertreter der USA und Israels gedrängt zu
haben. Albanese hatte Israel in einem Bericht eine »fortlaufende
Genozid-Kampagne in Gaza« vorgeworfen. Die USA warfen ihr laut US-Außenminister Marco Rubio außerdem »Voreingenommenheit und Antisemitismus« vor. Zuvor hatte Trump ein Dekret gegen Angehörige des Internationalen Strafgerichtshofes verhängt. Mit diesem können Vermögenswerte von Betroffenen in den USA eingefroren und diese Personen sowie ihre Familienmitglieder an der Einreise in die USA gehindert werden.
Der Ehemann und die Tochter der Juristin Albanese,
die als Sonderberichterstatterin des UN-Menschenrechtsrats für die
besetzten palästinensischen Gebiete zuständig ist, hatten gegen die
US-Sanktionen geklagt. Nach dem Urteil des Richters bedankte sich Albanese auf X bei ihrer Familie.
Die UN-Sonderberichterstatterin zog für ihre Aussagen zum Gaza-Krieg und zu Israel schon häufig Kritik auf sich. Im Februar hatten die Außenminister Deutschlands und Frankreichs Äußerungen der UN-Sonderberichterstatterin stark kritisiert und ihren Rücktritt gefordert. Als Sonderberichterstatterin ist Albanese keine UN-Mitarbeiterin im eigentlichen Sinn, sondern gilt als unabhängige Expertin.
