
An diesen Kunden erinnert sich die Kassiererin der Tankstelle genau, obwohl es schon ein Dreivierteljahr her ist, dass der große und kräftige Mann vor ihr stand. Sogar Details sind der zierlichen Frau im Gedächtnis geblieben, zum Beispiel, dass der Kunde polnisches Bier mit rot-weißem Etikett kaufte und einen Kapuzenpullover in denselben Farben trug.
Die 22 Jahre alte Studentin, die einmal in der Woche an der Tankstelle in Heusenstamm arbeitete, berichtet als Zeugin im Gerichtssaal in Darmstadt zudem, dass sie bei der Begegnung mit dem Mann von Anfang an ein „ungutes Gefühl“ hatte. Dieser Eindruck hatte sie nicht getäuscht – den Mann sah die junge Frau noch mehrfach an diesem Abend, der für sie immer schlimmer wurde.
Als Zeugin wird sie gehört, weil sich die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Darmstadt damit beschäftigen muss, was am Ende des Abends geschah. Die Anklage wirft dem 39 Jahre alten Polen Roman O. vor, er habe Benzin über eine Zapfsäule gegossen und es angezündet. Die Flammen konnten allerdings schnell gelöscht werden. Die Staatsanwaltschaft wertet die Tat dennoch als versuchten Mord, begangen mit Heimtücke und gemeingefährlichen Mitteln. Dabei sei der Pole allerdings mit einem Blutalkoholgehalt von 2,8 Promille so stark berauscht gewesen, dass er nicht voll schuldfähig gewesen sei.
Ungewolltes Kompliment beim Kauf von Bierflaschen
Was zwischen dem Kauf der Bierflaschen und der Brandstiftung geschah, schildert die Studentin, die von 17 bis 22 Uhr allein an der Kasse der Tankstelle arbeitete. Von dem Mann wusste sie, dass er häufiger zu dieser Tankstelle kam. Beim Bezahlen der Bierflaschen machte er ihr ein Kompliment, wie die Zeugin sagt: „Schöne Haare!“ Kurz darauf habe sich der Mann in der Ecke mit den Lottoscheinen herumgedrückt und ihr dann einen in die Hand gedrückt, auf den er seinen Namen „Roman“ und eine Telefonnummer geschrieben hatte.
Darauf sei sie jedoch nicht eingegangen. Kurz darauf habe der Mann in seinem vor dem Fenster der Tankstelle geparkten Auto gesessen. Die Studentin beschreibt seinen Blick als „permanentes Anstarren“. Der Kunde sei weggefahren, aber kurz danach zurückgekommen, habe einen Kaffee bestellt und ihn im Kassenraum getrunken. Dort sei die Anmache weitergegangen, der Mann habe zu ihr gesagt: „Ja, was ist?“ und „Willst du heute noch was?“
Die Kassiererin bekam Angst und schickte Sprachnachrichten an zwei Kolleginnen, ihre Mutter und ihren Freund, die nach und nach an der Tankstelle eintrafen, wie sie sagt. Eine Kollegin sprach ein Hausverbot gegen den aufdringlichen Mann aus und rief die Polizei zu Hilfe, als er dennoch nicht gehen wollte, wie sie als Zeugin berichtet.
Als die Polizei kommt, endet die Anmache nicht
Der Kunde verließ die Tankstelle erst nachdem er mehrfach dazu aufgefordert worden war, wie ein 25 Jahre alter Polizist als Zeuge angibt. Dennoch gab Roman O. seinen Annäherungsversuch nicht auf, wie eine 28 Jahre alte Polizistin berichtet: Der Mann habe ihr einen Zettel mit seiner Telefonnummer in die Hand gedrückt und sie gebeten, diesen der Kassiererin zu geben.
Einer Kollegin der Kassiererin fiel danach auf, dass der Mann in der Nähe der Tankstelle geparkt hatte, wie sie im Gerichtssaal berichtet. Schließlich sah die Kassiererin vom Kassenraum aus Flammen an der Tankstelle, wie sie berichtet. Als sie ins Freie gegangen sei, habe sie die Hitze des Feuers gespürt, bevor ein Kunde es mit einem Feuerlöscher der Tankstelle gestoppt habe.
In einer vom Verteidiger vorgetragenen Erklärung gibt der Angeklagte zu, das Feuer aus Ärger über die junge Frau entzündet zu haben. Er habe „dem Mädchen eins auswischen, ihr Angst einjagen“ wollen. Aber er habe niemanden töten wollen. Der Prozess wird fortgesetzt.
