
Kurz vor der geplanten Landung am Flughafen Frankfurt hat ein Flugzeug wegen des Nachtflugverbots abdrehen müssen. Der Condor-Flug DE 1809 war offenbar nur noch knapp 300 Meter über dem Boden und wenige Kilometer von Frankfurt entfernt, als er wieder an Höhe gewinnen und weiterfliegen musste. Der A320 wurde umgeleitet und landete wenig später am Flughafen Köln/Bonn. Die Passagiere wurden anschließend in Bussen zurück nach Frankfurt gebracht, wie Condor mitteilte. Das Portal aerotelegraph hatte zuerst berichtet.
Das Nachtflugverbot am Frankfurter Flughafen gilt zwischen 23 Uhr und 5 Uhr und wurde vor 15 Jahren im Zusammenhang mit der Inbetriebnahme der neuen Landebahn Nordwest eingeführt. Vorher hatten Bürgerinitiativen und vom Fluglärm betroffene Kommunen gegen die Landebahn und nächtliche Flüge protestiert und vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof geklagt.
Dass der Flug bis um 23 Uhr nicht in Frankfurt gelandet war, lag an einer technischen Fehlermeldung am Startflughafen in Olbia, Italien, wie Condor erläuterte. Das Flugzeug startete laut dem Portal „Flightaware“ um 22:40 Uhr, mehr als zweieinhalb Stunden später als vorgesehen. Der Flug dauert laut Plan rund eineinhalb Stunden.
Bis 23 Uhr war die Strecke von Italien nach Deutschland also nicht zu schaffen. Das Unterfangen war aber nicht aussichtslos, denn in der Zeit zwischen 23 und Mitternacht dürfen Piloten ausnahmsweise verspätet landen, wenn sich die Verspätung nicht aus der Flugplangestaltung ergibt. Bei eineinhalb Stunden Flugzeit war aber absehbar, dass das ebenfalls so knapp werden würde, auch wenn Flugzeuge durch schnelleres Fliegen – das dann mehr Kerosin verbraucht – die Reisezeit verkürzen und dadurch Zeit „hereinholen“ können. In diesem Fall hat es schließlich nicht gereicht.
Die Erlaubnis für Landungen und Starts nach Mitternacht in Frankfurt müssen Piloten bei der örtlichen Luftaufsicht, die zum hessischen Wirtschaftsministerium gehört, beantragen. Ausnahmen gibt es lediglich bei technischen oder medizinischen Notfällen, etwa bei Kerosinmangel, der ein Weiterfliegen bis zum Ausweichflughafen verhindert, oder wenn Passagiere schwer verletzt sind. Der Condor-Flug hat demnach keines von beidem angemeldet. Die Flugsicherung hat dann keine Handhabe, sondern muss sich an das Nachtflugverbot halten, auch wenn es sich nur um wenige Minuten handelt. Dieses Prozedere ist jedem Piloten, der in Frankfurt landet, bekannt. Am Flughafen Köln/Bonn, wo das Flugzeug letztlich landen konnte, gibt es kein Nachtflugverbot.
