Die Oppositionsparteien im Bundestag haben die von der Bundesregierung verabschiedete Geheimdienstreform deutlich kritisiert. Der stellvertretende Vorsitzende des Parlamentarischen Kontrollgremiums, Konstantin von Notz (Grüne), mahnte die aus seiner Sicht nicht ausreichende Kontrolle von Bundesnachrichtendienst (BND) und Verfassungsschutz. »Zukünftig sollen Agenten auch gegen Bürgerinnen und Bürger wirken können – ohne dass das wie bei der Polizei transparent und rechtsstaatlich überprüfbar erfolgt«, sagte von Notz im ARD-Morgenmagazin.
In eine ähnliche Richtung argumentierte der verteidigungspolitische Sprecher der Linksfraktion, Ulrich Thoden. Er kritisierte im Morgenmagazin die Aufhebung der Trennung zwischen Polizei und Geheimdiensten. »Das ist eben eine bittere Lektion aus unserer Geschichte, insbesondere
aus der Gestapo, die wir lernen mussten und die uns die Alliierten ins
Stammbuch geschrieben haben«, sagte Thoden.
Winzelne Punkte der Reform möglicherweise verfassungswidrig
Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Louisa
Specht-Riemenschneider, kritisierte, dass ihrer Behörde durch die Reform
die datenschutzrechtliche Aufsicht über den BND entzogen wird.
Betroffene könnten damit auch nur sehr eingeschränkt erfahren, wie
Nachrichtendienste ihre Daten verarbeiten. Specht-Riemenschneider sieht auch kritisch, dass die Nachrichtendienste künftig auf öffentliche und private Videoüberwachungsanlagen im
öffentlichen Raum zugreifen dürften. Auch die unbefristete Speicherung
von personenbezogenen Daten ist aus ihrer Sicht verfassungswidrig.
Die Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) warnt ihrerseits vor einem »massiven Machtzuwachs der Nachrichtendienste«. BND und Verfassungsschutz sollten »mit ausgeweitetem Staatstrojanern-Einsatz, KI-Analysen praktisch ohne Schutzmaßnahmen, Zugriff auf private Videokameras und sogar Hackbacks tief in Grundrechte eingreifen können«, sagte GFF-Vertreter Kai Dittmann in der Rheinischen Post. Er forderte eine grundlegende Überarbeitung des »in weiten Teilen verfassungswidrigen« Gesetzentwurfs.
Kubicki warnt vor Einführung einer »Geheimpolizei«
Wie die praktische Ausgestaltung der neuen Befugnisse aussehen wird, ist bisher unklar. Die Vorsitzende des Verbands der Automobilindustrie, Hildegard Müller, lehnte einen direkten Zugriff der Geheimdienste auf Fahrzeugdaten ab. Er dürfe ebenso keine vorsorgliche Sammlung zusätzlicher Fahrzeugdaten geben. »Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse müssen geschützt und bestehende europäische Datenschutz- und Cybersicherheitsvorgaben berücksichtigt werden«, sagte Müller.
Schon vor der Verabschiedung des Gesetzes warf der FDP-Vorsitzende Wolfgang Kubicki der Bundesregierung einen »historischen Tabubruch« vor. Es sei »kaum vorstellbar, dass das Verfassungsgericht hier nicht eingreifen wird«, sagte Kubicki der Augsburger Allgemeinen. »Ich will in Deutschland keine Geheimpolizei.«
Die Bundesregierung hatte zuletzt einen Gesetzentwurf zur Reform der deutschen Geheimdienste verabschiedet. Laut Vorlage sollen der Bundesnachrichtendienst und der
Verfassungsschutz künftig Angreifer nicht nur beobachten, sondern auch
aktiv
bekämpfen können. Zudem sollen die Dienste auch die Infrastruktur von
Angreifern stören sowie gezielt gegen sie gerichtete Falschinformationen
verbreiten dürfen. Ziel der
Reform ist es, BND und Verfassungsschutz auf Augenhöhe etwa mit den US-Diensten oder
dem israelischen Mossad zu bringen, um Sabotageakte aus dem Ausland besser unterbinden zu können.
